Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 47/2020

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 47/2020

Gesetz vom 7. Mai 2020, mit dem die Zuständigkeiten der Bildungsdirektion für Burgenland geändert werden (LGBl.Nr. 47/2020)

Langtitel

Gesetz vom 7. Mai 2020, mit dem die Zuständigkeiten der Bildungsdirektion für Burgenland geändert werden
StF: LGBl. Nr. 47/2020 (XXII. Gp. RV 40 AB 72 )

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat - in Ausführung des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019 , - beschlossen:

§ 1

Unbeschadet der sonstigen Zuständigkeiten der Bildungsdirektion wird dieser die Zuständigkeit im Bereich des Vollzuges des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019 , im Zuständigkeitsbereich des Landes Burgenland, übertragen.

§ 2

Inwieweit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Vollziehung des Dienst- und Personalvertretungsrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen auf andere Organe übertragen werden, ergibt sich aus § 6 des Burgenländischen Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetzes 1995 - Bgld. LDHG, LGBl. Nr. 62/1995, in der jeweils geltenden Fassung.

§ 3

Das Gesetz LGBl. Nr. 47/2020 tritt mit 1. September 2019 in Kraft.
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