Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 70/2013

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 70/2013

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. November 2013 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages (LGBl.Nr. 70/2013)

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. November 2013 über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages
StF: LGBl. Nr. 70/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Landtagswahlordnung 1995 - LTWO 1995, LGBl. Nr. 4/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 67/2012 , wird kundgemacht:

§ 1

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung vom 31. Oktober 2011 entfällt auf die im § 2 Abs. 2 LTWO 1995 angeführten Wahlkreise folgende Zahl von Mandaten: Wahlkreis Gebiete Mandate Wahlkreis 1 politischer Bezirk Neusiedl am See 7 Mandate Wahlkreis 2 Freistädte Eisenstadt und Rust sowie politischer Bezirk Eisenstadt-Umgebung 7 Mandate Wahlkreis 3 politischer Bezirk Mattersburg 5 Mandate Wahlkreis 4 politischer Bezirk Oberpullendorf 5 Mandate Wahlkreis 5 politischer Bezirk Oberwart 7 Mandate Wahlkreis 6 politischer Bezirk Güssing 3 Mandate Wahlkreis 7 politischer Bezirk Jennersdorf 2 Mandate

§ 2

Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen des Landtages zugrunde zu legen, die vom Wirksamkeitsbeginn der Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.
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