Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 19/2011

AT - Landesrecht Wien

LGBl. Nr. 19/2011

Wiener Bundesautomaten- und VLT-Zuschlagsabgabengesetz (LGBl. Nr. 19/2011)

Langtitel

Gesetz über die Erhebung eines Zuschlags zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe im Land Wien (Wiener Bundesautomaten- und VLT-Zuschlagsabgabengesetz)

§ 1.

Das Land Wien erhebt für Ausspielungen, an denen die Teilnahme vom Gebiet des Landes Wien aus erfolgt, einen Zuschlag zur Bundesautomaten- und VLT-Abgabe in Höhe von 150% der Stammabgabe des Bundes.

§ 2.

Abweichend von § 1 wird der Zuschlag für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals bis 31. Dezember 2014 als Prozentsatz des Zuschlags zur Stammabgabe nach folgender Formel berechnet: 100 × (25 – Steuersatz der Stammabgabe)/Steuersatz der Stammabgabe.
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