Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 1/1952

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 1/1952

Gesetz vom 29. März 1951, betreffend die Wiedererrichtung der Ortsgemeinde Kaisersteinbruch (LGBl.Nr. 1/1952)

Langtitel

Gesetz vom 29. März 1951, betreffend die Wiedererrichtung der Ortsgemeinde Kaisersteinbruch
StF: LGBl. Nr. 1/1952

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Die Ortsgemeinde Kaisersteinbruch, Verwaltungsbezirk Neusiedl am See, wird mit den Grenzen nach dem Stande vom 13. März 1938 mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1945 wieder errichtet.

§ 2

Die seit 1. Oktober 1945 namens der Gemeinde Kaisersteinbruch durchgeführten Maßnahmen gelten als nach der burgenländischen Gemeindeordnung rechtmäßig erlassen, soweit sie den jeweils hiefür bestehenden Vorschriften entsprechen.
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