LGBl. 1211/3-0
LGBl. 1211/3-0
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biedermannsdorf (LGBl. 1211/3-0)
Langtitel
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Juni 1980 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Biedermannsdorf
StF: LGBl. 1211/3-0
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Juni 1980, II/1-M-331/1-80, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2 , der Gemeinde Biedermannsdorf, Verw. Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch eine gestürzte goldene, mit einer blauen Lilie belegte Spitze gespaltener roter Schild.” Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Biedermannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.