LGBl.Nr. 47/2017
LGBl.Nr. 47/2017
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juli 2017 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 13.12.2012 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2012 und die §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 19.11.2014 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2014 als gesetzwidrig aufgehoben werden (LGBl.Nr. 47/2017)
Langtitel
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juli 2017 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 13.12.2012 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2012 und die §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Podersdorf am See vom 19.11.2014 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2014 als gesetzwidrig aufgehoben werden
StF: LGBl. Nr. 47/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014 , wird kundgemacht: