Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 97/2022

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 97/2022

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 25. November 2019 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2019 als gesetzwidrig aufgehoben werden (LGBl.Nr. 97/2022)

Langtitel

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 2022 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass §§ 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 25. November 2019 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2019 als gesetzwidrig aufgehoben werden
StF: LGBl. Nr. 97/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014 , wird kundgemacht:
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