LGBl.Nr. 24/2019
LGBl.Nr. 24/2019
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden (LGBl.Nr. 24/2019)
Langtitel
Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden
StF: LGBl. Nr. 24/2019
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014 , wird kundgemacht: