Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 24/2019

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 24/2019

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden (LGBl.Nr. 24/2019)

Langtitel

Kundmachung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2019 über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die §§ 2, 3 und 5 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016 als gesetzwidrig aufgehoben werden
StF: LGBl. Nr. 24/2019

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 2015, LGBl. Nr. 65/2014 , wird kundgemacht:
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht