Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 43/2013

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 43/2013

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Rankweil (LGBl.Nr. 43/2013)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Rankweil
StF: LGBl.Nr. 43/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 , in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 und Nr. 23/2006, wird verordnet:

§ 1

Im Bereich der Liegenschaften GST-NRN 2820/2 und 2820/3, GB Rankweil, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß an Verkaufsflächen von 950 m² für sonstige Waren (§ 15 Abs. 1 lit. a Z. 2 RPG) für zulässig erklärt.

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung LGBl.Nr. 43/2012 außer Kraft.
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