Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 55/1997

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 55/1997

Verordnung der Landesregierung über die Einschränkung des Uferschutzbereiches der Bregenzerach (LGBl.Nr. 55/1997)

Beachte für folgende Bestimmung

*) Die zeichnerische Darstellung liegt beim Amt der Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie im Amt der Landeshauptstadt Bregenz während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Einschränkung des Uferschutzbereiches der Bregenzerach
StF: LGBl.Nr. 55/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl.Nr. 22/1997 , wird verordnet:
Im Gemeindegebiet von Bregenz wird der Uferschutzbereich der Bregenzerach im Bereich des Anton-Renz-Weges zwischen der Strabonstraße und der Rheinstraße von 10 m bis zur landseitigen Begrenzung der Dammkrone eingeschränkt.
Die betroffene Gewässerstrecke ist in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landeshauptstadt Bregenz vom 26.05.1997, M 1:1000,*) dargestellt.
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