LGBl.Nr. 23/1997
LGBl.Nr. 23/1997
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha (LGBl.Nr. 23/1997)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Mai 1997 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha
StF.: LGBl. Nr. 23/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/2965 , wird verordnet:
§ 1
Die Marktgemeinde Neufeld an der Leitha wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1997 in Kraft.