LGBl. Nr. 49/1997
LGBl. Nr. 49/1997
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen (LGBl. Nr. 49/1997)
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Oberösterreichische Kalkalpen
StF: LGBl. Nr. 49/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann - im folgenden Vertragsparteien genannt -, geleitet von dem Wunsch, jene ökologisch besonders wertvollen Gebiete der Oberösterreichischen Kalkalpen von nationaler und internationaler Bedeutung zu erhalten, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen.
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung wurde vom o.ö. Landtag am 5. Dezember 1996 genehmigt. Sie tritt gemäß Art. IX mit 10. Mai 1997 in Kraft.