LGBl. Nr. 87/1979
LGBl. Nr. 87/1979
Vereinbarung der Länder Niederösterreich und Oberösterreich über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet (LGBl. Nr. 87/1979)
Langtitel
Vereinbarung der Länder Niederösterreich und Oberösterreich über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung im gemeinsamen Grenzgebiet
StF: LGBl. Nr. 87/1979
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der Tatsache, daß
und in der Absicht,
für das niederösterreichisch-oberösterreichische Grenzgebiet einen möglichst zweckmäßigen und ökonomischen Einsatz öffentlicher Mittel sicherzustellen,
schließen
das Land Niederösterreich
und
das Land Oberösterreich
zur Regelung der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Raumordnung in diesem Gebiet im Sinne des Art. 15a B-VG. folgende Vereinbarung
Ratifikationstext
Die Vereinbarung wird zufolge ihres Artikels IV am 27. Oktober 1979 in Kraft treten.