Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 50/1989

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 50/1989

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl. Nr. 50/1989)

Langtitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
StF: LGBl. Nr. 50/1989

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG:

Ratifikationstext

Der o.ö. Landtag hat mit Beschluß vom 6. Juli 1989 den Abschluß der nachstehenden Vereinbarung genehmigt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 10 Abs. 1 mit 13. August 1989 in Kraft.
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