LGBl. Nr. 50/1989
LGBl. Nr. 50/1989
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (LGBl. Nr. 50/1989)
Langtitel
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds
StF: LGBl. Nr. 50/1989
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, schließen die folgende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG:
Ratifikationstext
Der o.ö. Landtag hat mit Beschluß vom 6. Juli 1989 den Abschluß der nachstehenden Vereinbarung genehmigt.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 10 Abs. 1 mit 13. August 1989 in Kraft.