Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 92/2024

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 92/2024

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten und Niederösterreich (LGBl.Nr. 92/2024)

Beachte für folgende Bestimmung

Link zum konsolidierten Text der Vereinbarung (RIS-Bundesrecht)
Hinweis: siehe unter "Anmerkung" auch den Link zur ursprünglichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

Langtitel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028 zwischen dem Bund und den Ländern Kärnten und Niederösterreich
StF: LGBl.Nr. 92/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 13 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) und unter Bezug auf die Mitteilung LGBl. Nr. 63/2024 wird mitgeteilt:
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2024 bis 2028, BGBl. I Nr. 63/2024 , ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 zweiter Satz zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. August 2024 und zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich mit 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.
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