Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 58/1995

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 58/1995

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie (LGBl. Nr. 58/1995)

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Einsparung von Energie
StF: LGBl. Nr. 58/1995 (GP XXIV RV 520/1994 AB 555/1995 LT 32)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im folgenden kurz Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen.

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde vom o.ö. Landtag am 1. Februar 1995 genehmigt. Sie tritt am 15. Juni 1995 in Kraft.
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