LGBl. Nr. 53/1980
LGBl. Nr. 53/1980
Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (LGBl. Nr. 53/1980)
Beachte für folgende Bestimmung
Beitritt von Burgenland mit Wirkung vom 16. April 1988
Beitritt von Steiermark mit Wirkung vom 3. Februar 1992
Beitritt von Tirol mit Wirkung vom 22. August 1992
(Keine Kundmachung im LGBl)
Langtitel
Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission zur Begutachtung von Schulbüchern für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen
StF: LGBl. Nr. 53/1980
Präambel/Promulgationsklausel
Die unterzeichneten Länder schließen gemäß Art. 15a B-VG. folgende Vereinbarung:
Ratifikationstext
Diese Vereinbarung ist gemäß Art. 11 Abs. 2 für Oberösterreich am 11. November 1979 in Kraft getreten.