Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 1/2026

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 1/2026

Verbringungsuntersuchungsgebührenverordnung (LGBl.Nr. 1/2026)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes über die Höhe der Gebühren für die veterinärpolizeiliche Untersuchung zur Verbringung von Tieren (Verbringungsuntersuchungsgebührenverordnung)
StF: LGBl.Nr. 1/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 Abs. 4 des Tiergesundheitsgesetzes 2024, BGBl. I Nr. 53/2024 , wird verordnet:

§ 1 Zweck

Diese Verordnung bestimmt die Höhe der Gebühren für die veterinärpolizeiliche Untersuchung zur Verbringung von Tieren (Untersuchung) und das Ausstellen der hierfür erforderlichen Zeugnisse gemäß § 33 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes 2024.

§ 2 Gebührenhöhe

(1) Die Gebühr für die Durchführung der Untersuchung nach § 1 beträgt je angefangener Viertelstunde 32 Euro.
(2) Die Gebühr für die Ausstellung des Zeugnisses nach § 1 beträgt 3,50 Euro.
(3) Die Dauer der Untersuchung nach Abs. 1 umfasst die Zeit für die Untersuchung der Tiere einschließlich der Prüfung der entsprechenden Dokumente.
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