Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 56/2013

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 56/2013

Verordnung der Landesregierung über die Übertragung einzelner Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe auf die Bezirkshauptmannschaften (LGBl.Nr. 56/2013)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Übertragung einzelner Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe auf die Bezirkshauptmannschaften
StF: LGBl.Nr. 56/2013

Änderung

LGBl.Nr. 130/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 33 Abs. 5 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl.Nr. 29/2013 , wird verordnet:

§ 1 Übertragene Zuständigkeiten

(1) Die in den folgenden Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angeführten Zuständigkeiten der Landesregierung werden auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen: § 17 – Gefährdungsabklärung – § 18 – Hilfeplanung – § 19 – Hilfe zur Erziehung – § 20 – Unterstützung der Erziehung – § 21 – Volle Erziehung – § 22 – Hilfe zur Erziehung aufgrund einer Vereinbarung – § 23 – Hilfe zur Erziehung aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder bei Gefahr im Verzug – § 24 – Hilfe für junge Erwachsene – § 26 – Volle Erziehung bei Pflegeeltern – § 27 – Pflegekindergeld – mit Ausnahme des Abs. 2. § 28 – Sonstige Pflegeverhältnisse – § 29 – Mitwirkung bei der Adoption – mit Ausnahme des Abs. 7. § 30 – Tageseltern – § 33 – Träger der Kinder- und Jugendhilfe – mit Ausnahme der Abs. 1 bis 3 sowie 5 und 6.
(2) Mit der Zuständigkeitsübertragung gehen auch die damit korrespondierenden Rechte und Pflichten der Landesregierung nach den Abschnitten 4 bis 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, einschließlich der Verpflichtung zur Erlassung von Bescheiden gemäß § 39 Abs. 5 KJH-G, auf die Bezirkshauptmannschaft über. *) Fassung LGBl.Nr. 130/2015

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht