Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 30/1997

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 30/1997

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Mai 1997 über die Trennung der Gemeinde Sigleß (LGBl.Nr. 30/1997)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Mai 1997 über die Trennung der Gemeinde Sigleß
StF: LGBl. Nr. 30/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1995, LGBl. Nr. 6/1996, wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Sigleß wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1)Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Krensdorf - Sigleß
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Krensdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Krensdorf, jenes der neuen Gemeinde Sigleß das Gebiet der Katastralgemeinde Sigleß

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sigleß am 20. März 1997 und 29. April 1997 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.
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