Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 101/1991

AT - Landesrecht Burgenland

LGBl.Nr. 101/1991

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 1991 über die Trennung der Gemeinde Eltendorf (LGBl.Nr. 101/1991)

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 11. Dezember 1991 über die Trennung der Gemeinde Eltendorf
StF: LGBl. Nr. 101/1991

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1987, LGBl. Nr. 58 wird verordnet:

§ 1

Trennung

Die Gemeinde Eltendorf wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.

§ 2

Gemeindenamen und Gemeindegebiet

(1) Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt: - Eltendorf - Königsdorf
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Eltendorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Eltendorf und Zahling, jenes der neuen Gemeinde Königsdorf das Gebiet der Katastralgemeinde Königsdorf.

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Eltendorf am 2. August 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft.
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