Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 106/2025

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 106/2025

Gesetz vom 5. November 2025, mit dem für das Kalenderjahr 2026 Tarifanpassungen im Sozialbereich begrenzt werden (LGBl Nr 106/2025)

Langtitel

Gesetz vom 5. November 2025, mit dem für das Kalenderjahr 2026 Tarifanpassungen im Sozialbereich begrenzt werden
(Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2026)
StF: LGBl Nr 106/2025 (Blg LT 17. GP: IA 108 , AB 140 , jeweils 4. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Die Landesregierung wird ermächtigt, für das Kalenderjahr 2026 die nach den Bestimmungen der §§ 17 Abs 8 und 22 Abs 6 des Salzburger Sozialhilfegesetzes, des § 18 Abs 5 des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes, des § 13 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes und der §§ 8 bis 15 Kinder- und Jugendhilfe-Wohnformen-Verordnung vorgesehenen jährlichen Erhöhungen der Tarifbestandteile für den Personal- und Sachaufwand, abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen, zu begrenzen. Und zwar: 1. den Personalaufwand mit höchstens 1,65 % und 2. den Sachaufwand mit höchstens 3,3 %.

§ 2

Das Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2026 tritt mit Kundmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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