Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 86/2018

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 86/2018

Schlichtungsstelle-Verordnung (LGBl.Nr. 86/2018)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung vom 10. Juli 2018 über die Vergütung für die Mühewaltung der Mitglieder der Schlichtungsstelle nach dem Tiroler Teilhabegesetz (Schlichtungsstelle-Verordnung)
StF: LGBl. Nr. 86/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 36 Abs. 11 des Tiroler Teilhabegesetzes, LGBl. Nr. 32/2018 , wird verordnet:

§ 1

Vergütung

Den Mitgliedern der Schlichtungsstelle nach § 36 Abs. 2 des Tiroler Teilhabegesetzes gebührt für ihre Mühewaltung eine Vergütung von 30,– Euro je Sitzung, soweit diese außerhalb ihrer Dienstzeit stattfindet.

§ 2

Auszahlung

Die Vergütungen nach § 1 sind halbjährlich, spätestens jedoch am Ende eines jeden Jahres von Amts wegen auszuzahlen.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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