Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 125/2017

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 125/2017

Gesetz vom 8. November 2017, mit dem die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags festgesetzt wird (LGBl Nr 125/2017)

Langtitel

Gesetz vom 8. November 2017, mit dem die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags festgesetzt wird
StF: LGBl Nr 125/2017 (Blg LT 15. GP: RV 65 , AB 86 , jeweils 6. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

§ 1

Die Höhe des Tarifs des Wohnbauförderungsbeitrags wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl I Nr 144/2017 , festgelegt.

Inkrafttreten

§ 2

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2018 anzuwenden.
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