Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen, Ausgabe 2006, ZTV ZEB-StB 06
                            Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landkreise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Städte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Allgemeines
                            Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandserfassung und -bewertung von Straßen, Ausgabe 2006, ZTV ZEB-StB 06“ wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) aufgestellt. Die ZTV ZEB-StB 06 beinhalten Regelungen zur Vorbereitung, Durchführung, Auswertung, Bewertung und Qualitätssicherung der Zustandserfassung von Fahrbahnen mit schnell fahrenden Messfahrzeugen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Anwendung
                            Die ZTV ZEB-StB 06 sind künftig bei der Zustandserfassung und -bewertung im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen sowie der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.1 Vertragsbedingungen
                            Die in den ZTV ZEB-StB 06 mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“. Sie sind den Verträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.2 Richtlinien
                            Die im Text kursiv gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind Richtlinien. Sie sind bei der Aufstellung der Leistungsbeschreibung sowie bei der Überwachung und Abnahme der Leistungen zu beachten.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Bezugsmöglichkeit
                            Die ZTV ZEB-StB 06 können beim FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Poxleitner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor