Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen, Ausgabe 2020, ZTV Pflaster-StB 20
Regierungen
Autobahndirektionen
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Bayerischer Gemeindetag
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 6/2020
1. Allgemeines
¹Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen, Ausgabe 2020, ZTV Pflaster-StB 20“ wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den obersten Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt. ²Die ZTV Pflaster-StB 20 enthalten Regelung zur Vorbereitung, Ausschreibung und Ausführung von Maßnahmen des Neubaus, des Um- und Ausbaus, der Instandsetzung sowie der Erneuerung von Verkehrsflächen.
2. Anwendung
¹Die ZTV Pflaster-StB 20 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden. ²Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, diese Bekanntmachung auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden. ³Die in den ZTV Pflaster-StB 20 mit Randstrich gekennzeichneten Absätze sind „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“. ⁴Sie sind einschließlich der nachfolgenden Ergänzungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft. ²Mit Ablauf des 30. November 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. Dezember 2006 (AllMBl. 2006, S. 698) außer Kraft.
4. Bezugsmöglichkeit
Die ZTV Pflaster-StB 20 können unter der FGSV-Nr. 699 bei der FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Anlagen
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