Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau – Ausgabe 2018 (ZTV La-StB 18)
                            Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landesbaudirektion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerischer Landkreistag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerischer Städtetag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bayerischer Gemeindetag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anlage:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Überarbeitung wurde erforderlich aufgrund
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – der zwischenzeitlich überarbeiteten und herausgegebenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18320, Landschaftsbauarbeiten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – der überarbeiteten und herausgegebenen ATV DIN 18300,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – der ebenfalls überarbeiteten Landschaftsbaufachnormen DIN 18915 bis 18920,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – des überarbeiteten Standardleistungskatalogs für den Straßen- und Brückenbau STLK Leistungsbereich 104 Pflanzenlieferung (LB 104) und Leistungsbereich 107 Landschaftsbauarbeiten (LB 107),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – der aktuellen Vorgaben zur Umsetzung des § 40 BNatSchG zur Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – der Neufassung der Regelwerke der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V. (FLL),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – sowie vorliegender Praxiserfahrungen zur ZTV La-StB 05.
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Allgemeines
                            ¹Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau“ wurden unter Berücksichtigung der gesammelten Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse vom Bund/Länder-Arbeitskreis „ZTV La-StB“ unter Beteiligung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V., überarbeitet. ²Die wichtigsten einschlägigen Normen, Vorschriften, Richtlinien und Merkblätter wurden in ihren aktuellen Fassungen der Überarbeitung der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2018“ zugrunde gelegt. ³Sie liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau“ – Ausgabe 2018 (ZTV La-StB 18)“ vor und ergänzen die Verdingungsordnung für Bauleistungen VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV). ⁴Sie enthalten Vertragsbedingungen für die Ausführung von Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau. ⁵Des Weiteren werden dem Auftraggeber Richtlinien für die Leistungsbeschreibung, Kontrolle und Dokumentation der Bauleistungen gegeben. ⁶Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen, insbesondere die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            – ATV DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Bestandteile des Bauvertrages sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Anwendung
                            ¹Die ZTV La-StB 18 behandeln die Landschaftsbauarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau, dem Um- und Ausbau und der Unterhaltung von Straßen und Wegen sowie deren Nebenanlagen und bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. ²Mit den einheitlichen Vertragsbedingungen der ZTV La-StB 18 soll eine hinreichende Qualität der Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau sichergestellt werden. ³Zur Gewährleistung dieses Qualitätssicherungsanspruchs und zur Gleichbehandlung aller Anbieter innerhalb des Wettbewerbs sind die ZTV La-StB 18 daher bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und ab sofort in einschlägigen Bauverträgen zu vereinbaren. ⁴Aufgrund der Änderungen im Geltungsbereich der ATV DIN 18300 und ATV DIN 18320 sind bei Leistungen in Zusammenhang mit Oberboden und Böden für vegetationstechnische Zwecke bei Erdbauarbeiten neben der ZTV E-StB 17 auch die ZTV La-StB 18 zu vereinbaren.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.1
                            Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ gekennzeichneten Teile der ZTV La-StB 18 sind bei der Abwicklung von Bauverträgen im Landschaftsbau zu beachten; die Richtlinien sind bei der Bauvorbereitung, bei der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen und bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Landschaftsbauarbeiten zu beachten.
                        
                        
                    
                    
                    
                2.2
                            ¹Die ZTV La-StB 18 wurden gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 unter der Notifizierungsnummer 2018/0198/D notifiziert. ²Im Hinblick auf die Wertung von Produkten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und von Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz wird besonders auf den Abschnitt 1 „Allgemeines“ hingewiesen.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                            ¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 in Kraft. ²Mit Ablauf des 30. November 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 11. August 2006 (AllMBl. 2006, S. 319) außer Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Bezugsmöglichkeit
                            ¹Das ARS 15/2019 und die ZTV La-StB 18 werden als pdf-Dateien auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur eingestellt und stehen als Publikation unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/ztv-la-stb-2018.html zur Ansicht und zum kostenlosen Download zur Verfügung. ²Die ZTV La-StB 18 können auch unter der FGSV-Nr. 224 bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Helmut Schütz
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor