ZTV A-StB 12: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012
                            Regierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Autobahndirektionen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Landkreise
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Städte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Allgemeines Rundschreiben Nr. 04/2012
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Allgemeines
                            Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 1989 (ZTVA-StB 89)“ wurden von Vertretern der Industrie, der Straßenbauverwaltungen und der Wissenschaft grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12)“ vor.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die ZTV A-StB 12 behandeln den Aufbruch von Verkehrsflächen, den Aushub und das Verfüllen der Leitungsgräben sowie die Wiederherstellung des Oberbaus und der Verkehrsflächen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Anwendung
                            Die ZTV A-StB 12 samt bekanntmachendem ARS Nr. 04/2012 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die ZTV A-StB 12 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
                        
                        
                    
                    
                    
                3. Außerkrafttreten
                            Die ZTV A-StB 12 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 1989 (ZTVA-StB 89)“. Die ZTVA-StB 89 sind nicht mehr anzuwenden. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Juni 1990 (AllMBl S. 566) wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                4. Bezugsmöglichkeit
                            Die ZTV A-StB 12 können bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Josef Poxleitner
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ministerialdirektor