ZertiBek-authega: Zertifizierung von authega als Authentifizierungsverfahren im Rahmen des elektronischen Schriftformersatzes
1. Zertifizierung
¹Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) macht das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Folgendes bekannt:
²Das Authentifizierungsverfahren
³Grundlage der Prüfung ist die dem Authentifizierungsverfahren
⁴Die technische und organisatorische Prüfung ergab, dass
⁵Nach Anhörung der obersten Dienstbehörden gemäß § 4 Abs. 3 BayEGovV werden die Schriftformerfordernisse des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes von der Zertifizierung ausgenommen.
2. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2022 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. März 2027 außer Kraft.
Dr. Alexander Voitl
Ministerialdirektor
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