VwVWBek: Weitergeltung von Verwaltungsvorschriften
¹Alle bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 erlassenen veröffentlichten Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung, der Staatskanzlei und der Staatsministerien treten außer Kraft, sofern sie nicht als fortgeltender Inhalt in der Datenbank Bayern.Recht eingestellt sind. ²Das Verzeichnis der gemäß Satz 1 eingestellten und ab 1. Januar 2016 fortgeltenden veröffentlichten Verwaltungsvorschriften kann auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung https://www.verkuendung-bayern.de/service abgerufen werden.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.
Horst Seehofer
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