Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
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Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung

Zur Umsetzung und Konkretisierung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 (GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U) wird folgende Bekanntmachung erlassen:

1.  Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)

¹Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Biotopwertliste zur Anwendung der BayKompV. ²Diese liefert die Grundlage zur Umsetzung des in der BayKompV festgelegten Biotopwertverfahrens (

2.  Vollzugshinweise zur BayKompV für den staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau –

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von staatlichen Straßenbauvorhaben

3.  Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwendung der BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur fachlichen Konkretisierung der Beurteilung von Eingriffen im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen (

4.  Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 BayKompV zur Ermittlung der für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeigneten Böden (

5.  Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß der BayKompV (

6.  Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß BayKompV

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Vollzugshinweise zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch bestimmte vertikale Eingriffe (

7.  Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – Vollzugshinweise Ländliche Entwicklung –

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV im Rahmen von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (

8.  Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr, für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus (

9.  Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften (

10.  Veröffentlichung

10.1 

¹Die o. g. Vollzugshinweise werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. ²Sie stehen im Internetangebot des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank Bayern-Recht zur Verfügung.

10.2 

Sie werden bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben.

10.3 

¹Im Fall einer Änderung der Vollzugshinweise werden die geänderten sowie die jeweils gültigen Versionen sowohl im Internet als auch in der Datenbank Bayern-Recht veröffentlicht. ²Die Versionen werden in Papierform im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz archiviert.

11.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2015 in Kraft und gilt unbefristet.

Anlagen 

Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 für den staatlichen Straßenbau - Vollzugshinweise Straßenbau
Vollzugshinweise Kompensation und Hochwasserschutz zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)
Vollzugshinweise zur Anwendung der Acker- und Grünlandzahlen gemäß § 9 Abs. 2 Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV)
Vollzugshinweise zur Produktionsintegrierten Kompensation gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV)
Vollzugshinweise zum Ausgleich bestimmter vertikaler Eingriffe gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung (BayKompV)
Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Vollzugshinweise Ländliche Entwicklung
Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) bei der Erdverkabelung von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen) im Zuge des Stromnetzausbaus
Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) auf militärisch genutzten Liegenschaften
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
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