Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2 000-Gebiete
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Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2 000-Gebiete

Zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2 000-Gebiete wird auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 Satz 1 der Bayerischen Natura 2 000-Verordnung (BayNat2000V) folgende Bekanntmachung erlassen:

1.  Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele

¹Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Bau und Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit den Anlagen 1a und 2a BayNat2000V. ²Die gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele (Stand 19. Februar 2016) sind behördenverbindliche Grundlage für den Verwaltungsvollzug und dienen als Arbeitshilfe für die Erstellung von Managementplänen.

2.  Veröffentlichung

2.1 

¹Die oben genannten Vollzugshinweise werden mittels elektronischer Medien veröffentlicht. ²Sie stehen im Internetangebot des Landesamts für Umwelt unter der angegebenen Bezeichnung sowie in der Datenbank Bayern.Recht zur Verfügung.

2.2 

Sie werden regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.

2.3 

¹Eine Änderung der Vollzugshinweise erfolgt durch Änderung dieser Bekanntmachung. ²Die geänderte Version der gebietsbezogen konkretisierten Erhaltungsziele wird mit Angabe des Datums des aktuellen Stands gemäß Nr. 2.1 Satz 2 veröffentlicht. ³Die Ursprungs- und alle Änderungsversionen werden in elektronischer Form beim Landesamt für Umwelt archiviert.

3.  Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2016 in Kraft und gilt unbefristet.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor

Anlagen 

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