Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern;hier: Zeugnismuster
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern;hier: Zeugnismuster

1. 

¹Die nach der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (Mittelschulordnung – MSO) vom 4. März 2013 (GVBl. S. 116, BayRS 2232-3-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 22. Juni 2020 (GVBl. S. 335) geändert worden ist, zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann. ²Für Mittlere-Reife-Klassen sind die Muster für die betreffende Jahrgangsstufe zu verwenden mit der Maßgabe, dass die Formulare über den Bezeichnungen „Zwischenzeugnis“ bzw. „Jahreszeugnis“ die zusätzliche Überschrift „Mittlere-Reife-Zug“ enthalten.
³Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1 

¹Das Zeugnis ist in der Länge variabel und kann bei Bedarf auch mehr als zwei Seiten umfassen. ²Schriftart und Schriftgröße sind nicht zu verändern. ³Ein Seitenumbruch innerhalb eines Textfeldes ist nicht möglich.

1.2 

¹In den vorgesehenen Textfeldern sind nach Maßgabe der MSO Aussagen zum Kompetenzerwerb der Schülerin oder des Schülers zu treffen. ²Die Textfelder sind zunächst einzeilig und erweitern sich entsprechend der Textlänge. ³Über den Umfang der Aussagen zum Kompetenzerwerb in den Fächern entscheidet die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung. ⁴Wird ein optionales Feld nicht ausgefüllt, bleibt der entsprechende Bereich frei. ⁵Die Kennzeichnung am Ende eines Texts durch „-/-“ ist nicht erforderlich.

1.3 

Beim Fach Religionslehre ist in Klammern anzugeben, in welchem Bekenntnis der Unterricht erteilt wurde.

1.4 

Wird die Schülerin oder der Schüler nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache unterrichtet, wird das Fach Deutsch durch das Fach Deutsch als Zweitsprache ersetzt.

1.5 

In den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler, bei denen Noten durch allgemeine Bewertungen ersetzt werden, ist „i. L.“ als Abkürzung für individuelle Leistungsbewertung einzutragen.

1.6 

¹Für die Vorbereitungsklassen für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule sind die Zeugnisformulare für das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 und das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 zu verwenden. ²Dabei sind folgende Modifikationen vorzunehmen:
– Anstatt der Worte „Mittlere-Reife-Zug“ sind die Worte „Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule“ zu verwenden.
– Die Worte „Jahrgangsstufe 10“ sind durch die Worte „Vorbereitungsklasse 1“ bzw. „Vorbereitungsklasse 2“ zu ersetzen.
– Im Jahreszeugnis der Vorbereitungsklasse 1 sind vor der Zeile „Schulort, Zeugnisdatum“ die Worte „Der Schüler/Die Schülerin rückt in die Vorbereitungsklasse 2 vor.“ einzusetzen.
³Für die Vorbereitungsklasse 2 sind im Schuljahr 2022/2023 gesonderte Muster für das Zwischen- und Jahreszeugnis (s. Anlagen 28 und 29) zu verwenden.

2. 

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. ²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster vom 14. Juli 2017 (KWMBl. S. 282), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. September 2019 (BayMBl. Nr. 408) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
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