Vollzug der Volksschulordnung hier: Formulare
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Volksschulordnung hier: Formulare

Für die nach der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (Volksschulordnung - VSO) zu erteilenden Zeugnisse werden die in der Anlage beigefügten Muster herausgegeben (vgl. § 50 Abs. 10 VSO).

1. 

Für die Fächer Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache wird Folgendes bestimmt:
Tritt in der Haupt-/Mittelschule das Fach

2. 

Für die Mittlere-Reife-Klassen der Jahrgangsstufe 9 sind die in den Anlagen

3. 

Die Verwendung des kleinen Staatswappens bei Abschlusszeugnissen und beim Entlassungszeugnis ist gestattet:
– staatlichen Schulen
– staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern dies genehmigt hat.

4. 

Ab dem Schuljahr 2011/2012 wenden Hauptschulen, die Abschlusszeugnisse über den Mittleren Schulabschluss erteilen, hierfür die

5. 

Bei Schülerinnen und Schülern, die an der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss teilnehmen, diesen jedoch nicht erwerben, kann im Falle eines erfolgreichen Hauptschulabschlusses folgende Bemerkung in das Zeugnis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss (

6. 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Juli 2003 (KWMBl. I S. 291) außer Kraft.
Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin
Anlage 11:
Anlage 11a:
Anlage 12:
Anlage 13:
Anlage 14:
Anlage 15:
Anlage 16:
Anlage 17:
Anlage 18:
Anlage 19:
Anlage 20:
Anlage 21:
Anlage 21a:
Anlage 25:
Anlage 26:
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