Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern;hier: Zeugnismuster für die Gymnasien
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern;hier: Zeugnismuster für die Gymnasien

Die nach der Gymnasialschulordnung (GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K) zu erteilenden Jahres- und Zwischenzeugnisse, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt und die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife einschließlich derjenigen für andere Bewerberinnen und Bewerber sowie die Bescheinigung über die Besondere Prüfung sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
Auf Folgendes wird hingewiesen:

1. 

Beim Fach

2. 

Den Schulen ist freigestellt, im Zeugnisvordruck die

3. 

Fächer, die nicht zur

4. 

In das Jahreszeugnis der

5. 

Die
Werden in den beiden letzten Halbjahren der Qualifikationsphase im Durchschnitt 5 Punkte nicht erreicht, so ist die erzielte Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens über die Leistung der nächst niedrigeren Ausbildungsabschnitte bzw. Jahrgangsstufe zu ermitteln, bei der im Durchschnitt 5 Punkte bzw. die Notenstufe ausreichend erreicht wurden. Die Niveaustufen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Die Abkürzungen in den Tabellen entsprechend den Bezeichnungen in den „Amtlichen Schuldaten“ (ASD): Chi Chinesisch, E Englisch, F Französisch, It Italienisch, Jap Japanisch, NGr Neugriechisch, Pln Polnisch, Ru Russisch, Sp Spanisch, Ts Tschechisch, TR Türkisch.
Ein tiefgestelltes kleines „s“ bedeutet eine spät beginnende Fremdsprache, die auch als fortgeführte Fremdsprache erlernt werden kann; ein tiefgestelltes großes „S“ bedeutet, dass die Fremdsprache ausschließlich als spät beginnende Fremdsprache erworben werden kann. Ein tiefgestelltes kleines „p“ bedeutet eine Fremdsprache, die als Profilkurs gewählt wurde im Sinne der Nr. 3.1 der Anlage 4 zur GSO.
A1
--
A1
--
--
--
A1+
A1
A1+
A1
--
--
A2
A2
A2
A2
--
--
A2+
A2+
A2+
A2+
A2
A2
A1
B1
B1
B1
B1
A2+
A2+
A1+/A2
B1+
B1+
B1+
B1+
B1/B1+
B1/B1+
A2/A2+
B2
B2
B1+/B2
B1+/B2
B1+/B2
B1+/B2
A2+/B1
B2+/C1
B2+/C1
B2/C1
B2/C1
B2/C1
B2/C1
B1/B1+
C1
C1
C1
C1
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
A2
A1/A2
A1
--
--
A2+/B1
A2+
A1/A2
A1
A1
B1/B1+
B1
A2/A2+
A1+
A2

6. 

Beim
(Bei den im Folgenden mit * gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten ist jeweils ausschließlich das Zutreffende zu übernehmen.)
Für die Schülerinnen und Schüler des neunjährigen Gymnasiums gilt folgende Tabelle:
A1
--
A1
--
--
--
A1+
A1
A1+
A1
--
--
A2
A2
A2
A2
--
--
A2+
A2+
A2+
A2+
A2
A1+
A1
B1
B1
A2+/B1
A2+/B1
A2+
A2
A1+/A2
B1+
B1+
B1/B1+
B1/B1+
B1
A2+/B1
A2/A2+
B1+/B2
B1+/B2
B1+
B1+
B1+
B1
A2+
B2
B2
B1+/B2
B1+/B2
B1+/B2
B1/B1+
A2+/B1
B2/C1
B2/C1
B2
B2
B2
B1+/B2
B1
B2/C1
B2/C1
B2
B2
B2
B2
B1
C1
C1
B2+/C1
B2+/C1
B2+/C1
B2+
B1/B1+
C1
C1
C1
C1
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
--
A2
A1/A2
A1
A2+/B1
A2+
A1/A2
A1
A1
B1
B1
A2/A2+
A1+
A2

6.1 

Soweit die Voraussetzungen zur Erlangung des
„Dieses Zeugnis schließt das Kleine Latinum (gesicherte Kenntnisse in Latein) ein.“*
„Dieses Zeugnis schließt das Latinum – das Graecum – das Latinum und das Graecum* gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005 ein.“*

6.2 

Im Jahreszeugnis der
Bei mindestens Note ausreichend in den
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Chinesisch*:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

6.3 

Im Jahreszeugnis der
Bei mindestens Note ausreichend in den
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Chinesisch*:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch *:
Japanisch*:
Neugriechisch*:
Polnisch*:
Tschechisch*:
Türkisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.
Für die Fächer
„Vorrückungsrelevante Gesamtnote Geschichte + Sozialkunde: …“
Dies gilt für das Zwischenzeugnis entsprechend.

6.4 

Für das Zeugnis der

7. 

Im Zeugnis der
(Bei den mit * gekennzeichneten Auswahlmöglichkeiten ist jeweils ausschließlich das Zutreffende zu übernehmen.)

7.1 

Für den gemeinsamen Kurs
Dies gilt für die Ausbildungsabschnittszeugnisse (
Unter Punkt II. (

7.2 

Für die modernen Fremdsprachen unter Punkt IV.1 (
Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerberinnen und Bewerber bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Nr. 5 unter Punkt II. am Ende (
„Dieses Zeugnis schließt Kompetenzen entsprechend dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen auf folgenden Niveaustufen ein:
Englisch*:
Französisch*:
Italienisch*:
Russisch*:
Spanisch*:
Chinesisch*:
Japanisch*:
Neugriechisch*:
Polnisch*:
Tschechisch*:
Türkisch*:“
Erreichte Niveaustufe(n) und gegebenenfalls weitere Fremdsprachen sind individuell zu ergänzen.

7.3 

Für das
Bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Erwerb von Latein- bzw. Griechischkenntnissen – Gesamtüberblick vom 20. Dezember 2012 (KWMBl. 2013 S. 78) in der jeweils geltenden Fassung:
„Dieses Zeugnis schließt das Latinum – das Graecum – das Latinum und das Graecum* gemäß Vereinbarung der Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005 ein.“*
„Dieses Zeugnis schließt das Kleine Latinum (gesicherte Kenntnisse in Latein) ein.“*

7.4 

Nach erfolgreichem Abschluss des Bildungsgangs AbiBac ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen: Im Einklang mit dem Abkommen vom 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik wurde mit diesem Zeugnis gleichzeitig das französische Baccalauréat erworben.

7.5 

Nach erfolgreichem Abschluss der italienischen Sektion ist im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife unter „Bemerkungen“ Folgendes einzufügen: „Der Abschluss der italienischen Sektion verleiht die Berechtigung, ein Studium an einer italienischen Hochschule ohne vorherige Sprachprüfung aufzunehmen.“

8. 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. April 2008 (KWMBl. S. 106), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 3. Mai 2013 (KWMBl. S. 217) geändert worden ist, außer Kraft.

9. 

Herbert Püls
Ministerialdirektor
Jahreszeugnis
Zwischenzeugnis
Bescheinigung
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 11/__
Zeugnis über den Ausbildungsabschnitt 12/1
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife für andere Bewerber
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