Vollzug der Berufsfachschulordnung Gesundheit; hier: Zeugnismuster
1.
¹Die nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (Berufsfachschulordnung Gesundheit – BFSO Gesundheit) zu erteilenden Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
²Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
³Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
⁴Auf Folgendes wird hingewiesen:
1.1
¹In die Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. ²Bei den Zeugnissen, Bescheinigungen und Urkunden ist erforderlichenfalls nach dem Geburtsort der Landkreis einzutragen.
1.2
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
– staatlichen Schulen,
– kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
– staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
1.3
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
1.4
Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
– Abschlusszeugnis,
– die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
– Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
1.5
Ein nachträgliches Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (Anlage 6) wird nur erteilt, wenn die erforderlichen Englischkenntnisse erst nach dem Abschluss der Berufsfachschule nachgewiesen werden können.
2.
¹Diese Bekanntmachung tritt am 12. Oktober 2022 in Kraft.
²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsfachschulordnung Pflegeberufe; hier: Zeugnismuster vom 29. April 2022 (BayMBl. Nr. 305) tritt mit Ablauf des 11. Oktober 2022 außer Kraft.
³Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe, der Berufsfachschulordnung technische Assistenten Medizin/Pharmazie und der Berufsfachschulordnung Podologie; hier: Zeugnismuster vom 29. April 2022 (BayMBl. Nr. 306, Nr. 366) tritt mit Ablauf des 11. Oktober 2022 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4.1:
Anlage 4.2:
Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
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