Vollzug der Berufsfachschulordnung (BFSO) und der Wirtschaftsschulordnung (WSO); hier: Zeugnismuster
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Berufsfachschulordnung (BFSO) und der Wirtschaftsschulordnung (WSO); hier: Zeugnismuster

1. 

¹Die nach der Berufsfachschulordnung (BFSO) und der Wirtschaftsschulordnung (WSO) zu erteilenden Zeugnisse und Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
²Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
³Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
⁴Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1 

¹In die Zeugnisse sind Name und Vorname und ggf. weitere Vornamen einzutragen. ²Bei den Zeugnissen, in denen der Geburtsort anzugeben ist, ist nach dem Geburtsort erforderlichenfalls der Landkreis einzutragen.

1.2 

Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet:
– staatlichen Schulen,
– kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
– staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.

1.3 

Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

1.4 

Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
– Abschlusszeugnisse,
– die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
– Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.

1.5 

Das Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) wird im Zeugnis der Fachhochschulreife (Anlage 4) angegeben, sofern in der Fremdsprache mindestens die Note ausreichend erreicht wurde.

1.6 

Ein nachträgliches Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (Anlage 7) wird nur erteilt, wenn die erforderlichen Englischkenntnisse erst nach dem Abschluss der Berufsfachschule nachgewiesen werden können.

2. 

¹Diese Bekanntmachung tritt am 29. Juni 2022 in Kraft.
²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Bekanntmachungen über den Vollzug der Wirtschaftsschulordnung, der Berufsfachschulordnung und der Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe; hier: Zeugnismuster, vom 19. Oktober 2016 (KWMBl. S. 246) tritt mit Ablauf des 28. Juni 2022 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis 

Zwischenzeugnis (12 Fächer)
Zwischenzeugnis (18 Fächer)
Jahreszeugnis (12 Fächer)
Jahreszeugnis (18 Fächer)
Abschlusszeugnis (12 Fächer)
Abschlusszeugnis (18 Fächer)
Abschlusszeugnis BFS für Sozialpflege
Abschlusszeugnis BFS für Kinderpflege
Abschlusszeugnis Fachhochschulreife
Urkunde (BFS für Sozialpflege und BFS für Kinderpflege)
Bescheinigung gem. § 54 BFSO (12 Fächer)
Bescheinigung gem. § 54 BFSO (18 Fächer)
Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss
Zwischenzeugnis
Information über das Notenbild
Jahreszeugnis
Austrittszeugnis
Abgangszeugnis
Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (4-stufig)
Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (3-stufig)
Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (2-stufig)
Zeugnis über eine Ergänzungsprüfung
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