Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik hier: Formulare
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik hier: Formulare

I. 

Die nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (Fachakademieordnung Sozialpädagogik - FakOSozPäd) vom 4. September 1985 (GVBl S. 534, BayRS 2236-9-1-3-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. November 2004 (GVBl S. 467), zu erteilenden Jahres- und Abschlusszeugnisse sowie die Urkunden sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen. Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare. Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Zeugnis ist gestattet
staatlichen Schulen,
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen das Staatsministerium des Innern oder die Regierung dies genehmigt hat.
Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Schulträger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

II. 

Diese Bekanntmachung tritt für das erste und für das zweite Studienjahr am 1. Februar 2005 und für das dritte Studienjahr (Berufspraktikum) am 1. August 2005 in Kraft. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 1986 (KMBl I S. 363), geändert durch Bekanntmachung vom 28. Juli 1989 (KWMBl I S. 257), tritt für das erste und für das zweite Studienjahr mit Ablauf des 31. Januar 2005 und für das dritte Studienjahr (Berufspraktikum) mit Ablauf des 31. Juli 2005 außer Kraft.
Dr. Berggreen-Merkel
Ministerialdirigentin
Jahreszeugnis
Abschlusszeugnis
Abschlusszeugnis andere Bewerber
Urkunde
Gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums
Abschlusszeugnis
Urkunde

Anlagen 

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