Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung; hier: Zeugnismuster, Urkunden
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung; hier: Zeugnismuster, Urkunden

1. 

¹Die nach der Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 15. Mai 2017 (GVBl. S. 186) und der Schulordnung für die Fachakademien (Fachakademieordnung – FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118) in der jeweils geltenden Fassung zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
²Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
³Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
⁴Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1 

¹In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen einzutragen. ²Bei den Zeugnissen, in denen der Geburtsort anzugeben ist, ist nach dem Geburtsort erforderlichenfalls der Landkreis einzutragen.

1.2 

Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
– staatlichen Schulen,
– kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
– staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.

1.3 

Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.

1.4 

Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
– Abschlusszeugnisse,
– die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
– Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.

2. 

¹Diese Bekanntmachung tritt am 15. Juni 2022 in Kraft.
²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Fachschulordnung und der Fachakademieordnung; hier: Zeugnismuster, Urkundenmuster vom 26. September 2017 (KWMBl. S. 363, ber. 2018 S. 6), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. Dezember 2021 (BayMBl. 2022 Nr. 11, Nr. 73) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 14. Juni 2022 außer Kraft, mit Ausnahme des Abschnitts III. des Anlagenverzeichnisses „Sozialpädagogisches Seminar an Fachakademien für Sozialpädagogik“, der mit Ablauf des 1. Oktober 2023 außer Kraft tritt.
³Für Studierende an der Fachakademie für Sozialpädagogik, die die Ausbildung vor dem 1. August 2017 begonnen haben, gilt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Fachakademieordnung Sozialpädagogik; hier: Formulare“ vom 16. Dezember 2004 (KWMBl. I 2005 S. 54), geändert durch Bekanntmachung vom 18. April 2011 (KWMBl. S. 89), bis zum Ablauf des 31. Juli 2031.
Stefan Graf
Ministerialdirektor

Anlagenverzeichnis 

Zwischenzeugnis
Jahreszeugnis (soweit in der Schulordnung vorgesehen)
Abschlusszeugnis (soweit nicht Anlagen 3.2 bis 3.4 einschlägig)
Abschlusszeugnis für die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe
Abschlusszeugnis für die Fachschule für Heilerziehungspflege zur Abschlussprüfung in der Heilerziehungspflegehilfe
Abschlusszeugnis für die Fachschule für Familienpflege
Urkunde (soweit nicht Anlage 4.2 einschlägig)
Urkunde für die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe bzw. für Familienpflege
Zwischenzeugnis (soweit in der Schulordnung vorgesehen)
Jahreszeugnis (soweit nicht Anlagen 6.2 bis 6.4 einschlägig)
Jahreszeugnis für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation
Jahreszeugnis für das 2. Studienjahr für die Fachakademie für Sozialpädagogik und für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement – 1. Prüfungsabschnitt
Abschlusszeugnis für die zweijährige Fachakademie
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Sozialpädagogik
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
Abschlusszeugnis für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation
Abschlusszeugnis über die Dolmetscherprüfung
Urkunde (soweit nicht Anlage 8.2 einschlägig)
Urkunde für die Fachakademie für Sprachen und internationale Kommunikation
Zwischenzeugnis
Jahreszeugnis
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