Vollzug des Kinderförderungsgesetzes – Festlegung der Ausbaufaktoren nach der U3-Bundesmittelrichtlinie
¹Gemäß Nr. 5.3.2 Satz 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2021 (BayMBl. Nr. 921) geändert worden ist, gibt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales die Ausbaufaktoren zur Ausreichung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel bekannt. ²Der Ausbaufaktor beträgt
– für die Endabrechnung der Bundesmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
0,525
– und für die Förderabschläge vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
0,410.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor
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