Vollzug der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern;hier: Zeugnismuster
DE - Landesrecht Bayern

Vollzug der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern;hier: Zeugnismuster

1. 

¹Die nach der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684, BayRS 2232-2-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 9. Juli 2019 (GVBl. S. 420) geändert worden ist, zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen, von denen aus drucktechnischen Gründen geringfügig abgewichen werden kann.
²Auf Folgendes wird hingewiesen:

1.1 

¹Das Zeugnis ist in der Länge variabel und kann bei Bedarf auch mehr als zwei Seiten umfassen. ²Schriftart und Schriftgröße sind nicht zu verändern. ³Ein Seitenumbruch innerhalb eines Textfeldes ist nicht möglich.

1.2 

¹In den vorgesehenen Textfeldern sind nach Maßgabe der GrSO Aussagen zum Kompetenzerwerb der Schülerin oder des Schülers zu treffen. ²Die Textfelder sind zunächst einzeilig und erweitern sich entsprechend der Textlänge. ³Über den Umfang der Aussagen zum Kompetenzerwerb in den Fächern entscheidet die Lehrkraft in pädagogischer Verantwortung. ⁴Wird das optionale Feld „Zusätzliches Engagement“ nicht ausgefüllt, bleibt der entsprechende Bereich frei. ⁵Vor dem Feld „Aussagen zum Kompetenzerwerb in den Fächern“ erfolgt ein Seitenumbruch. ⁶Darüber hinaus ist der Seitenumbruch variabel. ⁷Die Kennzeichnung am Ende eines Texts durch „-/-“ ist nicht erforderlich.

1.3 

Beim Fach Religionslehre ist in Klammern anzugeben, in welchem Bekenntnis der Unterricht erteilt wurde.

1.4 

Wird die Schülerin oder der Schüler nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache unterrichtet, wird das Fach Deutsch mit Ausnahme des Übertrittszeugnisses durch das Fach Deutsch als Zweitsprache ersetzt.

1.5 

In den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler, bei denen Noten durch allgemeine Bewertungen ersetzt werden, ist „i. L.“ als Abkürzung für individuelle Leistungsbewertung einzutragen.

1.6 

Im Übertrittszeugnis wird bei Bedarf die Note im Fach Musik im Eintragungsfeld „Ggf. ergänzende Bemerkungen“ ausgewiesen.

1.7 

In den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse der Flexiblen Grundschule besuchen, ist anstelle der Jahrgangsstufe „Eingangsstufe – Schulbesuchsjahr“ einzutragen.

2. 

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. ²Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über den Vollzug der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster vom 1. Oktober 2014 (KWMBl. S. 221), die durch Bekanntmachung vom 15. November 2018 (KWMBl. S. 405) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor
Anlage 1:
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Anlage 5:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Anlage 9:
Anlage 10:
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