Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios
DE - Landesrecht Bayern

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Abs. 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Dreizehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. April 2010, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2012. Die 
Köln, den 11. Juli 2012

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