VV-Mu-KommHV-Doppik
DE - Landesrecht Bayern

VV-Mu-KommHV-Doppik: Verwaltungsvorschriften über die Muster zum kommunalen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung

1. 

Auf Grund
– des Art. 123 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 GO,
– des Art. 109 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 LKrO und
– des Art. 103 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 BezO
wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Folgendes bekannt gemacht:

1.1 

¹Die Muster für die Haushaltssatzung (

1.2 

¹Die als

1.3 

¹Die in den Anlagen dargestellten Muster sind keine gebrauchsfertigen Vordrucke. ²Es wird empfohlen, darauf zu achten, dass die Vordrucke schreibmaschinen- bzw. EDV-gerecht ausgearbeitet werden.

2. 

¹Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2020 in Kraft. ²Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2021 anzuwenden. ³Sie tritt mit Ablauf des 30. März 2025 außer Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor

Anlagen 

Haushaltssatzung
Nachtragshaushaltssatzung
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Teilhaushalt (Vorblatt)
Teilergebnishaushalt
Teilfinanzhaushalt
Haushaltsquerschnitt
Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig
werdenden Auszahlungen
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten
und kreditähnlichen Rechtsgeschäften sowie aus Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO
Rücklagen- und Rückstellungsübersicht der Haushaltsplanung – voraussichtlicher
Stand der Rücklagen und Rückstellungen
Übersicht über die aus Vorjahren / in das Nachjahr übertragenen Haushaltsermächtigungen,
Aufstellung der übertragenen Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen
Stellenplan
Investitionsprogramm
Vermögensrechnung (Bilanz)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht des Jahresabschlusses
Eigenkapitalübersicht des Jahresabschlusses
Verbindlichkeitenübersicht des Jahresabschlusses und Übersicht über
Verpflichtungen nach Art. 72 Abs. 2 GO
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilergebnisrechnung
Teilfinanzrechnung
Markierungen
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