Errichtung einer Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
DE - Landesrecht Bayern

Errichtung einer Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bei der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn wird gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über das gesonderte Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (AuswV-AM) vom 14. September 2011 (GVBl S. 498, BayRS 2038-3-8-8-A) eine Geschäftsstelle für das gesonderte Auswahlverfahren errichtet.
Aufgaben der Geschäftsstelle sind

2.1 

die Durchführung des gesonderten Auswahlverfahrens im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie

2.2 

die Zuweisung von Bewerberinnen und Bewerbern an die Behörden und Gerichte zur Einstellung.
Die Leitung der Geschäftsstelle wird dem Leiter oder der Leiterin der Verwaltungsschule übertragen.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 25. Oktober 2011 in Kraft.
Seitz
Ministerialdirektor
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