Verordnung zur Bestimmung der Namen der Landkreise und der Sitze der Kreisverwaltungen Vom 10. April 1973 (BayRS II S. 54) BayRS 1012-3-2-I (§§ 1–8)
Auf Grund des Art. 2 Abs. 1 der Landkreisordnung
§ 1 Regierungsbezirk Oberbayern
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 3 der Neugliederungsverordnung
§ 2 Regierungsbezirk Niederbayern
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 8 der Neugliederungsverordnung
§ 3 Regierungsbezirk Oberpfalz
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 13 der Neugliederungsverordnung
§ 4 Regierungsbezirk Oberfranken
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 18 der Neugliederungsverordnung
§ 5 Regierungsbezirk Mittelfranken
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 23 der Neugliederungsverordnung
§ 6 Regierungsbezirk Unterfranken
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 28 der Neugliederungsverordnung
§ 7 Regierungsbezirk Schwaben
Die Namen der Landkreise und die Sitze der Kreisverwaltungen werden in der Reihenfolge des § 33 der Neugliederungsverordnung
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1973 in Kraft
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