Verordnung über den „Naturpark Spessart“ Vom 28. Juli 1982 GVBl. S. 614 BayRS 791-5-2-U [Stand: 1.9.1998] (§§ 1–14)
Auf Grund von Art. 55 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 Nr. 2 und Art. 37 Abs. 2 Nr. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) erläßt das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen folgende Verordnung:
§ 1 Schutzgegenstand
(1) Das 171 000 Hektar große, der naturräumlichen Gliederung entsprechend abgegrenzte Gebiet des Spessarts in der Stadt Aschaffenburg und in den Landkreisen Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart wird in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturpark geschützt.
(2) Der Naturpark erhält die Bezeichnungen „Naturpark Spessart“.
(3) Träger des Naturparkes ist der Verein „Naturpark Spessart“ mit Sitz in Aschaffenburg.
§ 2 Naturparkgrenzen
(1) Die Grenzen des Naturparkes werden in der
(2) ¹Die Grenzen des Naturparkes sind dunkelgrün in einer Karte M = 1 : 25 000 eingetragen, die beim Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als oberster Naturschutzbehörde niederlegt ist und auf die Bezug genommen wird. ²Maßgebend für den Grenzverlauf ist der Eintrag in dieser Karte. ³Weitere Ausfertigungen dieser Karte befinden sich bei der Regierung von Unterfranken als höherer Naturschutzbehörde und bei den Landratsämtern Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart als unteren Naturschutzbehörden.
(3) Die Karten werden bei den in Absatz 2 genannten Behörden archivmäßig verwahrt und sind dort während der Dienststunden allgemein zugänglich.
§ 3 Einteilung des Gebietes
(1) Das Gebiet des Naturparkes ist in eine Schutzzone und in eine Erschließungszone eingeteilt.
(2) Schutzzone ist die Gesamtfläche des Naturparkes, mit Ausnahme der Erschließungszone.
(3) ¹Die Erschließungszone umfasst die in
(4) ¹Die Grenzen der Erschließungszone sind hellgrün in der in § 2 Abs. 2 genannten Karte eingetragen, auf die Bezug genommen wird. ² § 2 Abs. 2 gilt entsprechend.
§ 4 Schutzzweck
Zweck der Festsetzung des Naturparkes ist es,
das wegen seiner Naturausstattung für die Erholung besonders geeignete Gebiet entsprechend dem Einrichtungsplan (§ 11) zu pflegen und zu entwickeln,
die sich für die Erholung eignenden Landschaftsteile der Allgemeinheit zugänglich zu machen und zu erhalten, soweit die ökologische Wertung dies zuläßt,
in der Schutzzone
die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des für den Spessart typischen Landschaftsbildes zu bewahren und
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten, insbesondere Landschaftsschäden zu verhindern oder zu beheben.
§ 5 Besondere Vorschriften
Soweit für das Gebiet des Naturparkes besondere naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, insbesondere solche über Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler oder über den Schutz von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen, bleiben diese unberührt.
§ 6 Verbote
In der Schutzzone ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu vermindern, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.
§ 7 Erlaubnis
(1) Der naturschutzrechtlichen Erlaubnis bedarf, wer beabsichtigt, innerhalb der Schutzzone
bauliche Anlagen im Sinne der Bayerischen Bauordnung zu errichten, zu erweitern oder ihre äußere Gestalt oder ihr Aussehen wesentlich zu ändern,
Bodenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Grabungen, Ablagerungen, Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise wesentlich zu verändern,
Gewässer, deren Ufer, den Zu- und Ablauf des Wassers oder den Grundwasserstand zu verändern oder neue Gewässer herzustellen,
Straßen, Wege, Plätze oder Park-, Camping-, Sport-, Spiel-, Badeplätze oder ähnliche Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu ändern,
Seilbahnen, Skilifte, Seil- oder Schleppaufzüge zu errichten oder wesentlich zu ändern,
ober- oder unterirdisch geführte Draht-, Kabel- oder Rohrleitungen zu verlegen oder Masten und Unterstützungen aufzustellen; ausgenommen sind nicht ortsfeste Anlagen zur Beregnung von Sonderkulturen und zur Versorgung von Weidevieh mit Wasser und Zuleitungen zu elektrischen Weidezäunen,
Einfriedungen aller Art zu errichten oder zu ändern; ausgenommen sind sockellose Weide- und Forstkulturzäune,
landschaftsfremde Bepflanzungen vorzunehmen,
landschaftsbestimmende Bäume, Hecken oder sonstige Gehölze außerhalb des Waldes, Findlinge oder Felsblöcke zu beseitigen,
Schilder, Bild- oder Schrifttafeln, Anschläge oder Schaukästen anzubringen; ausgenommen sind Hinweise auf den Schutz des Gebietes, behördliche Verbotstafeln, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Flußkilometer-Zeichen, Schilder für die Forst- und Waldeinteilung, Warntafeln, Ortshinweise, Wegemarkierungen oder zulässige Wohn- und Gewerbebezeichnungen an Wohn- und Betriebsstätten, sofern nicht Leuchtschrift verwendet wird,
außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Kraftfahrzeugen aller Art zu fahren oder diese dort abzustellen, ausgenommen zur land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung,
außerhalb hierfür zugelassener Plätze zu zelten, Wohnwagen abzustellen, dies zu gestatten oder im Rahmen der Erholungsnutzung offene Feuer zu entzünden,
Verkaufswagen aufzustellen.
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Vorhaben keine der in § 6 genannten Wirkungen hervorrufen kann oder diese Wirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können.
(3) Bei Erlaubnissen nach Absatz 1 ist die zuständige land- und forstwirtschaftliche Fachbehörde zu beteiligen, soweit deren Belange berührt sind.
(4) Die Erlaubnis wird durch eine nach anderen Vorschriften gleichzeitig erforderliche Gestattung ersetzt; diese Gattung darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der naturschutzrechtlichen Erlaubnis vorliegen und die zuständige Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt.
(5) Einer Erlaubnis bedarf es nicht für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches eines zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen Bebauungsplanes im Sinne der §§ 30 und 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz – BBauG – und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 BBauG.
§ 8 Ausnahmen
Von den Beschränkungen dieser Verordnung bleiben ausgenommen
die ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung oder der Bau von Forststraßen oder -wegen mit einer Fahrbahnbreite von nicht mehr als 3,50 m und ohne landschaftsstörenden Belag (Schwarzdecke, Beton, grober Schotter o.ä.),
die rechtmäßige Ausübung der Jagd, der Fischerei und des Jagd- und Fischereischutzes,
Maßnahmen zur Unterhaltung von Straßen, Gewässern und deren Ufern und Dränanlagen,
Maßnahmen des Winterdienstes auf Straßen im notwendigen Umfang und zur Verkehrssicherung, soweit diese zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich sind,
Maßnahmen der Gewässeraufsicht,
der Betrieb, die Instandsetzung und die ordnungsgemäße Unterhaltung von bestehenden Energie-, Wasserversorgungs- oder Entsorgungsanlagen sowie von bestehenden Einrichtungen der Landesverteidigung, der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn,
die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Schutzzone notwendigen und von den Naturschutzbehörden angeordneten Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahmen.
§ 9 Befreiungen
Von den Verboten nach § 6 kann gemäß Art. 49 BayNatSchG im Einzelfall Befreiung erteilt werden, wenn
überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern oder
die Befolgung des Verbotes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes, insbesondere mit den Zwecken der Schutzzone (§ 4 Nr. 3) vereinbar ist.
§ 10 Zuständigkeiten
(1) ¹Für die Erteilung der Erlaubnis und der Befreiung ist das Landratsamt als untere Naturschutzbehörde zuständig, in dessen Bereich das Vorhaben ausgeführt werden soll. ² Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BayNatSchG bleibt unberührt.
(2) Die Erteilung der Erlaubnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 für Anlagen von überörtlicher Bedeutung (z.B. Freizeitzentren, Großhotels, Fernsehtürme, Kraftwerksanlagen), nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 für großflächige Maßnahmen (ab 1 Hektar), nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 für Seilbahnen und Skilifte, nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 für Freileitungen ab 110 Kilovolt sowie die Erteilung der Befreiung nach § 9 für Fälle überörtlicher Bedeutung bedarf der Zustimmung der Regierung von Unterfranken als höherer Naturschutzbehörde, soweit nicht nach Art. 49 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 BayNatSchG die oberste Naturschutzbehörde für die Erteilung der Befreiung zuständig ist.
§ 11 Einrichtungsplan
Für das gesamte Gebiet des Naturparkes ist eine Planung zu erstellen, in der die Maßnahmen zur Pflege des Gebietes und zu dessen Entwicklung zum Erholungsraum enthalten sein müssen (Einrichtungsplan).
§ 12 Aufgaben des Naturparkträgers
Der Träger des Naturparkes hat insbesondere folgende Aufgaben:
Erstellung, Durchführung und Fortschreibung des Einrichtungsplanes,
Durchführung und Förderung aller Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt,
Erhaltung, Gestaltung und Pflege des Naturparkgebietes, insbesondere Bewahrung der Schönheit, Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes für die Allgemeinheit,
Förderung des Erholungsverkehrs im Naturpark,
Unterrichtung der Bevölkerung über den Schutzzweck und die Maßnahmen im Naturpark.
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
(1) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 4 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig Maßnahmen nach § 7 Abs. 1 ohne die erforderliche Erlaubnis vornimmt.
(2) Nach Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach Art. 49 Abs. 2 BayNatSchG nicht nachkommt.
(3) Nach Art. 52 Abs. 2 Nr. 7 BayNatSchG kann mit Geldbuße bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark, in besonders schweren Fällen mit Geldbuße bis zu fünfzigtausend Deutsche Mark, belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Auflage nach § 7 Abs. 2 nicht erfüllt.
§ 14 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 27. August 1982 in Kraft.
München, den 28. Juli 1982
Alfred Dick, Staatsminister
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– im Norden bis an die Naturparkgrenze
– im Osten bis ca. 1100 m nordöstlich der Kirche (Flurlage „Tiefes Tal“) bis zur Staatsstraße 2305 und die Herrnmühle einschließend
– im Südosten bis an den Waldrand im Hitziger Lochgraben
– im Süden bis südlich der genannten Staatsstraße die Obermühle einschließend und bis ca. 150 m östlich des Kertelbachgrabens bis ca. 1100 m oberhalb der Mündung des Kertelbaches in die Kahl
sowie
1.1.2 östlicher und südlicher Teil der bebauten Ortslage von Kälberau einschließlich des angrenzenden Hahnenkammvorlandes
– im Norden und Westen bis an die Naturparkgrenze
– im Osten bis an den Waldrand des Buchwaldes
– im Süden – das Ziegeleigelände und die südöstlich vorgelagerten Feldflächen einschließend – bis zum Waldrand und zum Krebsbachgrund
sowie
1.1.3 bebaute Ortslage von Wasserlos einschließlich des umgebenden Hahnenkammvorlandes
– im Nordosten bis an den Flurweg von Alzenau zum „Schanzenkopf“
– im Osten bis an den Waldrand des „Schanzenkopf“ und weiter den Bergsporn südöstlich des Krankenhauses ausklammernd – den Weinberg an diesem Bergsporn, nördlich des Rückersbachtales, bis zum Waldrand einschließend –
– im Süden bis ca. 400 m östlich parallel zur Staatsstraße 2443 bis zum Schützbergbachtal
– im Westen bis an die Naturparkgrenze
sowie
1.1.4 bebaute Ortslage von Hörstein einschließlich des umgebenden Hahnenkammvorlandes
– im Osten teilweise bis an den Rand des Oberwaldes
– im Südosten entlang des mittleren Flurweges im Räuschberghang (Weinberg) und weiter bis zum nördlichen Rand des Elmertsgrundes
– im Süden entlang dieses Randes und des Waldrandes („Beine“) bis zur Naturparkgrenze
– im Westen bis an die Naturparkgrenze,
1.1.5 Abbaufläche nördlich von Hemsbach in den Distrikten „Niederwald“ und „Hohe Mark“
– im Süden und Norden etwa begrenzt von je einem Forstweg
– im Westen in ca. 100 m Abstand parallel zum Flurweg zum Hahnenkammturm
(daran anschließend 1.9.14),
1.2.1 bebaute Ortslage von Geiselbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zur Landesgrenze, zum Waldrand („Althäg“) und unter Ausschluss des Waldvorlandes bis zur Staatsstraße 2306
– im Osten bis an die Waldabteilung „Wildenstein“, den Ziegelberg einschließend bis zum Waldrand am Kahlenberg
– im Westen bis an die ortsnahen Waldränder und weiter bis ca. 200 m westlich des Flurweges zwischen der Kreisstraße AB 12 und dem Geiselbachgrund
sowie (daran anschließend 1.5.1),
1.2.2 bebaute Ortslage von Omersbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den „Ungeheurer Grund“, ca. 250 m nordwestlich der Ortsverbindungsstraße nach Geiselbach
– im Süden bis ca. 200 m südlich des Flurweges zum „Steinrücken“
– im Westen bis an den östlichen Hangfuß der „Hardt“
(daran anschließend 1.5.1 und 1.8.1),
1.3.1 bebaute Ortslagen von Huckelheim, Oberwestern und Unterwestern einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 1500 m nordwestlich der Ziegelhütte in der Flurlage „Bergsteinchen“
– im Nordosten bis an den Waldrand der Waldabteilung „Sange“, den Querbach ca. 550 m nordöstlich der Kreisstraße AB 14 querend bis zur Ziegelhütte
– im Osten bis ca. 400 m östlich und parallel zur Kreisstraße AB 14 (Bereich Leidersgrund), – die Feldflur östlich des Geiß- und Rengersberges bis ca. 1200 m östlich der Kirche einbeziehend, den Kleidersgrund, das Herzbachtal und die Waldabteilung „Im Steinchen“ ausklammernd –
– im Südosten bis an den Flurweg ca. 300 m östlich der genannten Kreisstraße
– im Süden bis ca. 100 m nördlich der Klotzenmühle
– im Südwesten bis an den Waldrand der „Polsterhecken“
– im Westen bis an den Westernbach beim Polsterhof und an die Ortsverbindungsstraße Oberwestern – Hofstetten bis ca. 500 m westlich der Grundmühle
– im Nordwesten bis ca. 800 m nordwestlich der Hochspannungsleitung und beidseits der Verbindungsstraße zur Staatsstraße 2306
(daran anschließend 1.5.3),
1.4.1 bebaute Ortslage von Edelbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Flurweg östlich in Höhe des Wesemichshofes
– im Osten bis an den südlichen Waldrand des Oberölberges und im Edelbachtal bis ca. 800 m östlich der Kreuzung des Edelbaches mit der Kreisstraße AB 20
– im Süden bis an den Flurweg von Kleinkahl in den Klein Kahlgrund bis ca. 850 m südlich der genannten Kreuzung des Edelbaches
– im Westen bis an den Flurweg im Kahlgrund in ca. 200 m Entfernung und parallel zur Staatsstraße 2305
sowie
1.4.2 bebaute Ortslagen von Kleinkahl und Großkahl sowie von Kleinlaudenbach und Großlaudenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten im Kahltal bis ca. 800 m nordöstlich der Kirche
– im Südosten bis ca. 450 m südöstlich der Kahl und einen Teil der freien Feldlagen südlich der kleinen Kahl bis ca. 900 m östlich der Kirche einschließend
– im Süden bis ca. 950 m südwestlich der Kirche unter Ausschluß des Kahltales
– im Südwesten bis an den Flurweg auf den Koblensberg
– im Nordwesten bis ca. 300 m nordwestlich der Staatsstraße 2305
(daran anschließend 1.5.3),
1.5.1 bebaute Ortslage von Hofstädten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– in Norden bis ca. 900 m nordwestlich der Einmündung der Kreisstraße AB 18 in die Staatsstraße 2306 (Flurlage „Blumich“) und entlang eines Flurweges zum nördlich abzweigenden Nebental des Schneppenbachtales
– im Osten entlang eines Flurweges im genannten Nebental
– im Süden bis ca. 350 m südlich der genannten Straßeneinmündung, entlang der Kreisstraße AB 18 und bis ca. 350 m südlich dieser Straße
(daran anschließend 1.2.1, 1.2.2 und 1.8.1),
1.5.2 bebaute Ortslage von Schneppenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 550 m westlich der Kreisstraße AB 12, ca. 150 m südlich des „Buchwäldchen“
– im Nordosten bis zum Flurweg zu den „Polsterhecken“ und bis zum Scheppenbachtalgrund – den Scheppenbach und die östlich angrenzenden Talhänge ausklammernd –
– im Osten bis ca. 450 m östlich der Kirche
– im Süden bis ca. 500 m südlich der Kirche
– im Westen bis an die Flurwege südlich des Waitzenbaches unter Ausschluss der Tallagen des Rohrgrundes
sowie (daran anschließend 1.3.1 und 1.8.3),
1.5.3 bebaute Ortslage von Schöllkrippen einschließlich der Ortsteile Langenborn und Ernstkirchen und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Flurweg auf den Koblensberg, an die Staatsstraße 2305 und an den östlichen Rand des Kahltales unter Ausschluß der Kahlaue
– im Osten bis an den Fuß des Reuschberges und bis ca. 800 m östlich der Kirche im Höllenbachtal und bis ca. 300 m nordöstlich der Kreisstraße AB 19
– im Westen auf dem Seitzenberg bis ca. 900 m westlich der Kirche an der Kreisstraße AB 19
sowie (daran anschließend 1.3.1 und 1.4.2),
1.6.1 bebaute Ortslage von Sommerkahl einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten die Ortslage Vormwald einschließend bis zum Waldrand
– im Osten die Flurlagen vor dem Ratsberg einschließend – unter Aussparung waldnaher Freiflächen – und im Tal des Speckkahlgrundes bis ca. 350 m östlich der Glasermühle
– im Süden die Flurlagen zwischen dem Speckkahlgrund und dem Ochsengrund bis zu halbhangs verlaufenden höhenparallelen Flurwegen einschließend und bis ca. 550 m südlich der Sommerkahl im Böhmesgrund
– im Westen bis zur Staatsstraße 2305 und an den östlichen Rand des Kahltales
sowie (daran anschließend 1.5.3 und 1.7.1),
1.6.2 Flurlage im Süden der Gemarkung gegen Eichenberg
– im Norden bis in die Flurlagen westlich des Ochsengrundes südlich eines kleinen Waldstückes
– im Osten bis zum westlichen Muldenrand des Ochsengrundes
– im Süden bis zum Waldrand des Leitersberges
– im Westen bis 200 m westlich der Ortsverbindungsstraße Eichenberg – Sommerkahl
(daran anschließend 1.11.1),
1.7.1 bebaute Ortslage von Kleinblankenbach einschließlich des Ortsteils Erlenbach und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis an die Kahl
– im Nordosten bis an die Staatsstraße 2305
– im Osten bis an den Waldrand des „Grünbusches“
– im Süden bis an den Waldrand des „Dickbusches“
– im Südwesten den Ortsteil Erlenbach einschließend und bis an die Staatsstraße 2305
sowie (daran anschließend 1.6.1),
1.7.2 bebaute Ortslage von Großblankenbach einschließlich des nördlich angrenzenden Gebietes
– im Norden bis ca. 500 m nordwestlich der Kreuzung der Kreisstraße AB 12 mit der Kahlgrundbahn
– im Osten bis an die Trasse der Kahlgrundbahn und die Kahl
– im Süden bis ca. 400 m südwestlich der genannten Kreuzung
– im Westen bis ca. 250 m nordwestlich der Trasse der Kahlgrundbahn und ca. 400 m westlich der Kreuzung der Kreisstraße AB 12 mit der Kahlgrundbahn,
1.8.1 bebaute Ortslage von Oberkrombach und Unterkrombach einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis an den Flurweg zum „Buchwäldchen“
– im Osten bis ca. 200 m westlich des „Buchwäldchens“, bis ca. 350 m östlich der Kreisstraße AB 12, weiter im Ortsbereich teilweise die Bachaue des Krombaches einschließend und bis an die Waldränder der talbegleitenden Hänge
– im Süden den Ortsteil Unterschur einschließend bis ca. 400 m südwestlich der Kreisstraße AB 12
– im Westen im Ortsteil Unterkrombach den Friedhof einschließend, auf dem Höhenrücken zwischen Rohrgrund und Gitzenbach in einer Breite von ca. 300 m und bis ca. 400 m östlich der Ortslage von Oberschur – den Gitzenbachgrund aussparend – bis an die Waldabteilungen „In den Dörnern“ und „Lichte Platte“, die Waldabteilung „Lichte Platte“ sowie die vor dem östlichen Waldrand gelegenen Teilflächen aussparend
(daran anschließend 1.2.2, 1.5.1, 1.8.4 und 1.9.1),
1.8.2 nordwestlich von Schimborn gelegenes Gebiet
– im Norden bis an den Flurweg auf der „Womburg“, ca. 350 m nordöstlich der Kirche von Schimborn
(daran anschließend 1.9.3),
1.8.3 östlich vom Krombach gelegenes Gebiet
– im Norden bis an die Flurwege südlich des Waitzenbaches
– im Süden bis zur Schneppenbacher Höhe
– im Westen bis an die Hangkante zum Schneppenbachtal (teilweise Waldrand)
(daran anschließend 1.5.2),
1.8.4 bebaute Ortslage von Oberschur einschließlich des südlich anschließenden Gebietes
– im Osten bis an den Rohrgrund, den Heidberg im Westen und Süden umgehend
– im Süden den Hof Hauenstein einschließend
– im Westen bis an die Buchberghöhe und an den Waldrand der „Kohlhecke“ unter Ausklammerung einer vorgelagerten Freifläche
(daran anschließend 1.8.1 und 1.9.1),
1.9.1 bebaute Ortslage von Dörnsteinbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 250 m nördlich der Kirche
– im Nordosten bis an die Kreisstraße AB 18 und den Waldrand der „Lichte Platte“
– im Osten bis an den Rand der Waldabteilung „In den Dörnern“
– im Süden bis an den Flurweg zum Rübenwald
– im Westen bis an den östlichen Rand des Rübenwaldes – den Dörnsteinbachgrund ausklammernd –
(daran anschließend 1.8.1 und 1.8.4),
1.9.2 bebaute Ortslage von Königshofen an der Kahl einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 400 m nördlich der Kirche
– im Osten bis ca. 75 m westlich der Zufahrt zur Flederichsmühle und bis an die Ortsverbindungsstraße nach Großblankenbach
– im Süden den Ortsteil Kaltenberg einschließend bis ca. 100 m südlich der Staatsstraße 2305
sowie
1.9.3 bebaute Ortslage von Schimborn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den mittleren Hangbereich der „Womburg“ bis ca. 250 m nördlich des Weilers Hauhof
– im Südosten bis auf den westlichen Hang des Kaltenberges, ca. 800 m südöstlich der Kirche
– im Süden bis an den nördlichen Rand des Folzbachtales, das Weibersbachtal ca. 750 m südwestlich der Kirche querend, bis an den südöstlichen Waldrand des Glasberges
– im Westen bis ca. 1000 m nordwestlich der Kirche, auf dem unteren Hang des Glasberges und bis an die Staatsstraße 2305
(daran anschließend 1.8.2),
1.9.4 bebaute Ortslage von Daxberg einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Rand des Glaswaldes
– im Osten bis ca. 350 m östlich der Kreisstraße AB 10
– im Süden bis an die Gemeindeverbindungsstraße Johannesberg – Schimborn
– im Westen bis an den Waldrand südlich der Kreisstraße AB 10
1.9.5 bebaute Ortslage von Mensengesäß einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden im Bocksgrund bis ca. 750 m nordöstlich der Kirche von Mömbris, bis an den südlich anschließenden Waldrand und weiter bis zum Beginn der vom Leitsberg in südwestlicher Richtung herunterziehende Runse
– im Osten bis ca. 1150 m östlich der Kirche von Mömbris
– im Süden bis zum nördlichen Rand des Waldes am Südhang des Leitsberges und bis zur Trasse der Kahlgrundbahn
– im Westen bis zum Waldrand des Gretenberges
sowie
1.9.6 bebaute Ortslage vom Mömbris einschließlich der Weiler Frohnhofen und Heimbach und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden den Weiler Frohnhofen einschließend bis an den südlichen Waldrand des Gretenberges bis zum Schnittpunkt mit der Staatsstraße 2305
– im Osten bis ca. 100 m östlich der genannten Staatsstraße und bis zur neuen Trasse dieser Staatsstraße am Krohberg
– im Südosten bis zur Staatsstraße 2309 bis zur Einmündung der Zufahrt zum Heimbacher Hof
– im Süden den Heimbacher Hof und den Weiler Heimbach einschließend
– im Westen bis ca. 250 m westlich des Frohnhofes und bis ca. 1200 m westlich der Kirche von Mömbris
sowie
1.9.7 bebaute Ortslagen von Molkenberg, Angelsberg, Gunzenbach und Rappach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden im Bereich von Rappach bis ca. 150 m nordwestlich der Ortsverbindungsstraße Rappach – Mömbris, weiter in etwa entlang des südlichen und westlichen Waldrandes der „Kleinen Mark“ bis ca. 100 m nördlich der Verbindungsstraße Molkenberg – Kleinhemsbach
– im Süden bis ca. 130 m südöstlich der Ortsstraße von Rappach und weiter – den Quellgrund östlich des Ortsmittelpunktes von Gunzenbach ausklammernd – bis ca. 350 m südöstlich des Friedhofes von Gunzenbach
– im Südwesten bis ca. 200 m südwestlich des Friedhofes von Gunzenbach
– im Westen bis ca. 100 m östlich des Randes der Waldabteilung „Grashecke“
sowie
1.9.8 bebaute Ortslagen von Niedersteinbach, Brücken und Strötzbach und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an die Kahlgrundbahntrasse, bis an die Landesgrenze, bis ca. 300 m östlich der Staatsstraße 2305 und bis ca. 60 m nördlich der Kreisstraße AB 18
– im Osten bis an den westlichen Waldrand des Herrnberges und die Staatsstraße 2305
– im Süden bis an den Weiler Frohnhofen
– im Westen im Hemsbachtal bis ca. 750 m südwestlich der Kahlgrundbahntrasse, im übrigen bis an die zum Kahltal orientierten Waldränder,
1.9.9 bebaute Ortslage von Reichenbach einschließlich des nördlich angrenzenden Gebietes
– im Norden und Nordosten bis zur Staatsstraße 2443, diese teilweise nach Nordosten um ca. 150 m überspringend
– im Süden bis ca. 100 m nordwestlich der Staatsstraße 2309 bis zur Reichenbacher Mühle, bis zum Waldrand – den Talgrund nördlich des Mühlberges ausklammernd – bis ca. 100 m südlich der Einmündung des Schützbaches in den „Langer Grund“
– im Westen bis ca. 750 m südwestlich des Ortsmittelpunktes, bis zum Flurweg auf dem Elzernberg und bis zur Staatsstraße 2443 unter teilweiser Ausklammerung des Elzernberges,
1.9.10 bebaute Ortslage von Hohl einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 50 m südlich des Randes der Waldabteilung „Scharfenstein“
– im Osten bis an den vom „Scharfenstein“ in das Hohlenbachtal führenden Flurweg, bis an die Staatsstraße 2443 und bis an den Rand der Waldabteilung „Beine“
– im Süden bis ca. 350 m südlich der genannten Staatsstraße
– im Westen bis an den Rand der Waldabteilung „Erlen“ und den östlichen Waldrand des Rabengrundkopfes,
1.9.11 bebaute Ortslage von Großhemsbach
– im Norden bis ca. 450 m nördlich der Abzweigung der Ortsverbindungsstraße nach Kleinhemsbach
– im Osten bis ca. 100 m parallel zur Ortsstraße
– im Süden bis ca. 300 m südlich der vorgenannten Abzweigung
– im Westen bis etwa an den Waldrand,
1.9.12 bebaute Ortslage von Kleinhemsbach
– im Norden bis ca. 250 m nördlich der Kapelle
– im Osten und Süden bis an den Waldrand
– im Westen bis ca. 150 m westlich der Kapelle,
1.9.13 bebaute Ortslage von Rothengrund
– im Norden bis ca. 250 m südlich der Verbindungsstraße von Gunzenbach nach Mömbris
– im Osten bis ca. 100 m östlich der Ortsstraße
– im Süden bis ca. 100 m nördlich der Staatsstraße 2443
– im Westen bis ca. 120 m westlich und parallel der Ortsstraße,
1.9.14 Abbaufläche nördlich von Hemsbach
– im Norden bis an einen in West-Ost-Richtung verlaufenden Forstweg in der Waldabteilung „Hohe Mark“
– im Osten im Seitental des Hemsbachtales bis ca. 150 m nordwestlich der Verbindungsstraße von Großhemsbach nach Brücken
– im Süden bis ca. 200 m nördlich des Felggrabens
(daran anschließend 1.1.5),
1.10.1 bebaute Ortslagen von Laufach einschließlich der Ortsteile Frohnhofen, Wendelstein und Hain i. Spessart und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden, im Bereich der Ortsteile Frohnhofen und Wendelstein bis ca. 600 m nördlich der Bundesstraße 26, im Bereich von Laufach bis ca. 550 m nördlich der Bundesstraße 26 im „Unterer Liebesgrund“ und bis ca. 650 m nördlich der Kirche, bis ca. 550 m nördlich der Kirche im Beibuschbachtal und bis ca. 300 m nördlich der Bundesstraße 26 im Südhang des Lindenberges, im Bereich von Hain i. Spessart bis ca. 500 m nördlich der Kirche
– im Osten bis ca. 500 m östlich der Kirche
– im Süden im Bereich von Hain i. Spessart bis an die Trasse der Bahnstrecke Aschaffenburg – Würzburg und bis ca. 250 m südlich dieser Trasse im Seebachtal, im Bereich von Laufach bis an den nördlichen Waldrand des Borberges, bis ca. 400 m südlich der genannten Bahntrasse im Erlenbachtal und bis ca. 400 m südlich des Bahnhofes von Laufach, im Bereich des Ortsteiles Wendelstein bis an den Waldrand, im Bereich des Ortsteiles Frohnhofen bis ca. 200 m südlich der Bundesstraße 26, den nördlichen Rand der Laufach und entlang der genannten Bundesstraße
(daran anschließend 1.11.4),
1.11.1 bebaute Ortslage von Eichenberg einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den südlichen Rand der Waldabteilungen „Kuppe“ und „Gartenberg“
– im Osten bis an den westlichen Rand der Waldabteilung „Gartenberg“ und bis ca. 300 m östlich der Kirche
– im Süden bis an die nördlichen Ränder der Waldabteilungen „Roterde“ und „Scheid“ und die Bergkirche nördlich des Eichenbergerbachgrundes einschließend
– im Südwesten und Westen bis an die Waldabteilung „Mühlrain“, einen Teil der Feldlagen gegen die „Erbachshecken“ und „Katharinenhecke“ einschließend
– im Nordwesten bis etwa 200 m westlich der Ziegelei, in einer bandförmigen Erstreckung nach Nordosten, begrenzt etwa bis 200 m westlich des Weges nach Sommerkahl und östlich des gleichen Weges bis zum Waldrand am Kuppenberg
(daran anschließend 1.6.2),
1.11.2 bebaute Ortslage von Obersailauf einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden die Feldlage östlich des Schafberges bis ca. 1000 m nördlich der Kreisstraße AB 2 unter Aussparung des Oberen Steinbachtales und die „Hartkoppe“ mit der nordöstlich davon gelegenen Feldlage einschließend
– im Osten bis ca. 450 m östlich der Einmündung der Hauptstraße in die Kreisstraße AB 2
– im Süden bis ca. 100 m südlich der Kreisstraße AB 2 und bis an den nördlichen Rand der Waldabteilung „Schlag“
– im Westen bis an den östlichen Waldrand des Schafberges
sowie
1.11.3 bebaute Ortslage von Untersailauf und Mittelsailauf einschließlich es umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 500 m nördlich der Kirche im Eichenbergerbachgrund und die freie Feldlage bis ca. 1200 m nordwestlich der Kirche und beidseits der Gemeindeverbindungsstraße nach Rottenberg einschließend
– im Osten bis an die westlichen Waldränder des Schafberges und des Bischlingsberges und bis ca. 300 m östlich der Fuchsmühle
– im Süden die Fuchsmühle einschließend
– im Westen das untere Seitental des Erlenbaches einschließend und bis zum Flurweg von Untersailauf zur Ortsverbindungsstraße nach Rottenberg
sowie
1.11.4 der Weiler Weiberhof einschließlich der nördlich und südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Norden bis zur Fuchsmühle und bis ca. 1050 m nordöstlich des Weiberhofes im Lanzengrund
– im Osten bis an die Bundesstraße 26, die Bahntrasse Aschaffenburg – Würzburg und bis an den Rand des Birkenwaldes, das Laufachtal ausklammernd
– im Süden bis zur Bundesautobahn Nürnberg – Frankfurt
– im Westen bis ca. 400 m westlich der Kreisstraße AB 2, bis zur Bundesstraße 26 und zur Kreisstraße AB 2
(daran anschließend 1.10.1 und 1.12.3),
1.12.1 bebaute Ortslagen von Feldkahl und Rottenberg einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden im Bereich von Feldkahl teilweise bis an den Wald der Waldabteilung „Eichhecke“ und bis zum östlichen Rand des Scherengrundes; weiter bis in die Feldlagen südlich der Talwurzel des Salzersgrundes und der „Erbachshecken“ und bis an den südlichen Waldrand des Klosterberges und des Mühlrain
– im Osten bis an den Bereich des „Buschborn“ ca. 950 m östlich der Kirche von Rottenberg
– im Südosten bis 750 m von der Kirche, im Süden von Rottenberg bis an den Fuß des Gräfenberges, teilweise an den Waldrand
– im Süden die Flurlage am Fuß des Gräfenberges östlich des Boppengrundes und die Flurlage „Esbach“ einschließend
– im Südwesten bis etwa 100 m südlich parallel der Staatsstraße 2307
– im Westen die Feldlagen nördlich Wenighösbachs bis ca. 50 m östlich der Waldabteilung „Fuchsgraben“ einschließend und östlich des Hühnergrundes bis in den Talgrund der Feldkahl bis ca. 1250 m westlich der Kirche an der Staatsstraße 2307,
1.12.2 bebaute Ortslage von Wenighösbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 700 m nordwestlich der Kirche im Talgrund südlich des Enberges und bis an den südlichen Rand der Waldabteilung „Känne“
– im Osten bis an den Steinbruch – den Münchhof einschließend – und bis zur Kreisstraße AB 10
– im Süden die Ziegelei und das östlich hiervon ansteigende Bergland bis zum Attigsberg einschließend, ebenso Feldlagen im Südhang des „Wolfslauf“ und im Westhang des Schellenberges
– im Westen bis an die Flurabteilung „Stückes“ und bis an den südlichen und östlichen Waldrand am „Roter Grund“
(daran anschließend 1.13.1 und 1.15.1),
1.12.3 bebaute Ortslage von Hösbach Bahnhof einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an die Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg
– im Süden bis zum Baschklingebachgraben ca. 500 m oberhalb der Einmündung in den Nonnenbach
– im Westen bis an die östlichen und südlichen Waldränder der Waldabteilung „Waldspitze“ und des Schafberges und bis zur Naturparkgrenze
sowie (daran anschließend 1.11.4 und 1.23.1),
1.12.4 bebaute Ortslage von Winzenhohl einschließlich des Weilers Schmerlenbach und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Baschklingebachgraben und den südlichen Waldrand am Nonnenberg
– im Osten bis an den mittleren Hang des Judenberges und bis ca. 100 m östlich der Kreisstraße AB 2
– im Südosten bis zum Flurweg auf dem Schmaleberg
– im Süden bis an den nördlichen Waldrand nordwestlich des Klingerhofes
– im Südwesten bis an den östlichen Waldrand der Waldabteilung „Mistplatte“
– im Westen bis an den Schmerlenbacher Wald, unter Ausschluß vorgelagerter Feldflächen und Waldnischen
(daran anschließend 1.23.1),
1.12.5 Hangfläche am Wingertsberg
– im Norden teilweise bis an den Waldrand
– im Osten und Süden bis an den Flurweg auf dem Wingertsberg
– im Westen bis an den östlichen Talrand des Güntersbachtales,
1.13.1 bebaute Ortslage von Unterafferbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 400 m nördlich der Kirche
– im Osten bis ca. 800 m östlich der Kirche, nördlich des Afferbachtales
– im Süden bis an den nördlichen Rand der Waldabteilung „Käsrain“
– im Westen bis an die Ortsverbindungsstraße nach Goldbach im Kufengrund und bis ca. 400 m nordwestlich der Kirche im Afferbachtal
(daran anschließend 1.12.2),
1.13.2 südlich von Goldbach gelegenes Gebiet um den Unter- und Obergartenhof
– im Norden und Nordwesten bis an die Naturparkgrenze
– im Osten die genannten Höfe einschließend
– im Süden bis an die Verbindungsstraße zum Obergartenhof,
1.14.1 bebaute Ortslage von Glattbach einschließlich des Weilers Rauenthal und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Staatsstraße 2309
– im Norden bis an die südlichen Waldränder östlich und westlich des Glattbachtales
– im Osten bis an die westlichen Waldränder des Schwarzenberges
(daran anschließend 1.15.2 und 2.1.1),
1.15.1 bebaute Ortslage von Breunsberg einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Flurweg nördlich des trigonometrischen Punktes 334 und bis zur Ortsverbindungsstraße nach Schimborn bis zur Einmündung in die Kreisstraße AB 10
– im Osten bis an den westlichen Rand des Kammerwaldes
– im Süden bis ca. 150 m nördlich des Randes der Forstabteilung „Häg“ unter Einbeziehung der Flurlage „Stückes“, dann südlich verspringend bis in Höhe dieses Waldrandes
– im Westen bis zur Kreisstraße AB 13 und bis zum nördlichen Waldrand des Fockenberges
(daran anschließend 1.12.2),
1.15.2 bebaute Ortslagen von Johannesberg und Oberafferbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 350 m nördlich der Kirche von Johannesberg und ca. 400 m nördlich der Kreisstraße AB 13 auf dem Höhenweg nach Reichenbach
– im Osten im Bereich des Hagelhofes bis ca. 350 m nördlich und ca. 750 m südlich der Kreisstraße AB 13, weiter bis an diese Kreisstraße und bis zum nördlichen Rand des Heegwaldes bis ca. 500 m östlich der Staatsstraße 2309 am Flurweg in das Afferbachtal, bis ca. 250 m östlich der genannten Staatsstraße auf dem Flurweg in Richtung der Waldabteilung „Erbel“ und weiter bis zur genannten Staatsstraße
– im Süden die Siedlung am Himbeergrund einschließend
– im Südwesten im Bereich des Kerntales bis ca. 500 m westlich der genannten Staatsstraße, bis an die Ortsverbindungsstraße nach Steinbach und im Bereich des Bauersberges zurückspringend bis ca. 200 m westlich der Staatsstraße
– im Westen bis ca. 550 m westlich der Staatsstraße an der Kreisstraße AB 13, im Bereich südlich des Stephansgrundes bis ca. 400 m westlich der Kirche von Johannesberg
sowie (daran anschließend 1.14.1),
1.15.3 bebaute Ortslage von Steinbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Schnittpunkt des Spanngrundes mit dem vom „Pferdhaupt“ herunterziehenden Grund
– im Nordosten bis auf den Bergrücken der Waldabteilung „Sattelhecke“ – die Kuppenlage südlich der „Sattelhecke“ aussparend –
– im Süden bis ca. 500 m südlich der Kirche im Steinbachtal
– im Westen bis ca. 700 m nordwestlich der Kirche und im Bastengrund bis ca. 300 m westlich des Steinbachtales
(daran anschließend 2.1.1),
1.15.4 bebaute Ortslage von Rückersbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden und Westen bis an den Waldrand
– im Osten bis ca. 300 m östlich der Kirche
– im Süden bis ca. 150 m südwestlich der Kirche und bis ca. 600 m südlich der Einmündung der Kreisstraße AB 13 in die Staatstraße 2443, weiter bis ca. 250 m südwestlich der Kreisstraße AB 13 bei der Forstabteilung „Hundsrück“
1.15.5 bebaute Ortslage von Sternberg
– im Norden und Süden bis je ca. 50 m parallel der Ortsstraße
– im Osten bis an die Kreisstraße AB 13
– im Westen bis an den Waldrand,
1.16.1 bebaute Ortslage von Wiesen einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den nördlich vom Sportplatz verlaufenden Flurweg bis zur Waldabteilung „Platte“
– im Osten bis ca. 150 m vor dem Waldrand der Waldabteilung „Platte“ und bis ca. 550 m östlich der Kirche
– im Südosten bis ca. 500 m südöstlich der Kirche im Aubachtal
– im Süden bis ca. 250 m südlich der Kirche
– im Südwesten bis ca. 650 m südwestlich der Kirche im Talgrund zwischen den Waldabteilungen „Sailbusch“ und „Höh“
– im Westen bis zur Staatsstraße 2305 bis ca. 1000 m westlich der Kirche, dann zurückspringend bis ca. 550 m westlich der Kirche, weiter bis ca. 120 m östlich der Kapelle am Eselsweg
1.17.1 bebaute Ortslage von Heinrichsthal einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 100 m südlich des Randes der Waldabteilung „Hag“ auf der Schindershöhe
– im Nordosten bis ca. 100 m westlich des Waldrandes
– im Osten bis zum Flurwegekreuz ca. 1000 m östlich der Ortsverbindungsstraße nach Heigenbrücken
– im Südosten bis an den nördlichen Rand der Waldabteilung „Bornrain“
– im Süden bis ca. 450 m südlich der Kirche an der Ortsverbindungsstraße nach Heigenbrücken
– im Westen bis an die Ortsverbindungsstraße nach Schöllkrippen und bis ca. 450 m westlich der genannten Kreisstraße im Schöllkripper Grund,
1.18.1 bebaute Ortslage von Heigenbrücken einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Flurweg am südlichen Rand des Steinbachtales bis ca. 1400 m nordwestlich der Einmündung in das Lohrtal
– im Norden und Osten bis an den Waldrand – das Wildgehege einschließend –
– im Südosten bis zum Trassen-km 70 an der Bahnstrecke Aschaffenburg – Würzburg
– im Süden bis zur genannten Trasse, weiter bis an die nördlichen Waldränder des
– im Westen das Bad im Lohrtal einschließend, weiter bis an den Flurweg zwischen Plattenkuppe und Adamsberg – die Plattenkuppe östlich umfahrend – bis zum Flurweg im Steinbachtal,
1.18.2 bebaute Ortslage von Jakobsthal einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 700 m nordwestlich der Kirche an der Kreisstraße AB 23
– im Norden bis ca. 500 m nördlich der Kirche
– im Osten bis ca. 400 m östlich der Kirche im Talgrund bzw. bis an den Waldrand
– im Westen bis ca. 900 m westlich der Kirche und bis ca. 200 m östlich der Kreisstraße AB 2,
1.19.1 bebaute Ortslage von Rothenbuch einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden im Tiergartengrund bis ca. 950 m nördlich der Kirche und bis an den Waldrand beiderseits der Staatsstraße 2317
– im Osten im Haselgrund bis ca. 850 m östlich der genannten Staatsstraße und im Lichtenauer-Weg-Grund bis ca. 950 m südöstlich der genannten Staatsstraße
– im Süden bis an den oberen Flurweg – die Herrleshöhe westlich umgehend – und bis ca. 1300 m südwestlich der Kirche an der genannten Staatsstraße
– im Westen im Baumgartengrund bis ca. 300 m westlich der Staatsstraße, nach Nordwesten auf dem Kamm des zur Eselshöhe ansteigenden Höhenrückens bis zum Waldrand, an diesem ca. 300 m nach Norden bis zum oberen Hangweg am Tiergartenberg – diesen östlich umgehend –,
1.20.1 bebaute Ortslage von Weibersbrunn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis an den Waldrand der Weißensteiner Höhe
– im Norden bis an den Waldrand
– im Osten bis an die Waldränder nördlich und südlich des Steinbaches
– im Süden ca. 200 m südlich und parallel der Staatsstraße 2303 und bis zum Waldrand
– im Westen bis zur Trasse der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg und den „Zwiebelrain“ auf halber Hanghöhe östlich umgehend
sowie
1.21.1 westlich der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg gelegenes Teilgebiet
– im Norden und Westen bis an den Eselsweg bzw. den Waldrand
– im Osten bis an die Bundesautobahn
– im Süden bis an den Flurweg im Grund nördlich des „Zwiebelrain“
sowie
1.21.2 östlich der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg gelegenes Teilgebiet
– im Norden bis an den Flurweg auf den „Zwiebelrain“
– im Westen bis an die Trasse der Bundesautobahn,
(daran anschließend 1.20.1)
1.21.3 Autobahn-Rastanlage Rohrbrunn einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Nordwesten bis an die Unterführung der Staatsstraße 2317 unter der Bundesautobahn und bis an den der Bundesautobahntrasse nächstgelegene Forstweg
– im Nordosten weiter bis an diesen Forstweg und bis zu dessen Einmündung in die Bundesstraße 8
– im Osten bis zur Überführung der Bundesstraße 8 über die Trasse der Bundesautobahn
– im Süden bis an die Straße ins Haslochbachtal – das Jagdschloß einschließend –
– im Westen bis an die Bundesstraße 8,
1.22.1 bebaute Ortslage von Waldaschaff einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 350 m nördlich des Weilers Diezenhof, im Norden am Mittelhang des „Hockenbuckel“ bis ca. 100 m westlich der Wegespinne am Laufacher Pfad und weiter am Südhang des Brandberges in ca. 650 m Entfernung parallel zur Kreisstraße AB 4 bis etwa an den westlichen Waldrand des Wingertsberges
– im Nordosten bis teilweise zum Waldrand nördlich des Autenbachtales bis zur Talquerung beim Seehaus
– im Südosten bis zu ca. 550 m südlich der genannten Kreisstraße AB 4 im Mittelgrund und bis zum Flurweg im nördlichen Mittelhang des „Kauppen“
– im Süden bis an die Trasse der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg – im Bereich der Feldflur „Beim Bildstock“ das Flurstück zwischen der Bundesautobahntrasse und den nächstgelegenen Flurwegen östlich der Lage „Wolfszahn“ einschließend –
– im Westen bis ca. 450 m westlich des Weilers Diezenhof an der Kreisstraße AB 4
(daran anschließend 1.23.3),
1.23.1 bebaute Ortslage von Keilberg einschließlich der Weiler Unterbessenbach und Frauengrund und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an die Staatsstraße 2307 bis zur Einmündung der Kreisstraße AB 4 und bis ca. 100 m westlich der Trasse der Bundesautobahn, mit Versprüngen bis zum südlichen Rand des Röthenwaldes
– im Osten bis ca. 1000 m östlich der genannten Staatsstraße im Keilberger Wiesengrund
– im Süden bis ca. 1100 m südöstlich der Kirche auf dem Flurweg zum Sommerberg
– im Südwesten die Hänge des Seitentales südlich des Geiersberges bis zum östlichen Waldrand einschließend
– im Westen bis ca. 80 m westlich der genannten Staatsstraße im Bessenbachtal, bis zum Waldrand westlich der Kirche, zurückspringend bis zur Staatsstraße 2307 und bis zum nördlichen Rand des Kilianswaldes unter Aussparung der Feldflächen südwestlich von Frauengrund
sowie (daran anschließend 1.12.3),
1.23.2 bebaute Ortslagen von Straßbessenbach und Oberbessenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten bis ca. 850 m östlich der genannten Staatsstraße auf dem Flurweg zum Weiler Waldmichelbach
– im Osten bis an den westlichen Waldrand des „Steigknückel“ und bis ca. 550 m östlich der Kirche von Oberbessenbach in der Feldflur „Eichfeld“
– im Südosten bis an die Bundesstraße 8 und bis zur Gabelung des Flurweges im Streilbachtal nördlich des Hägberges
– im Süden bis ca. 100 m südlich der Zeckenmühle; im Südwesten die Hänge des Nebentales nördlich des Meisberges bis ca. 400 m westlich des Bessenbaches einschließend, weiter bis ca. 200 m westlich des Bessenbaches
– im Westen das Nebental südlich des Korsberges einschließend, weiter den Korsberg am Fuße östlich umfahrend bis ca. 850 m westlich der Kirche von Straßbessenbach und bis ca. 550 m nördlich der Bundesstraße 8 im Kirschbachtal und unter Einschluß der Klingermühle,
1.23.3 nordwestlich von Waldaschaff gelegenes Gebiet
– im Norden bis an den südlichen Rand der Waldabteilung „Schloßbuch“ und den von dort nach Südwesten herunterziehenden Graben
– im Osten bis ca. 50 m westlich des Waldrandes des „Hockenbuckel“
– im Süden bis ca. 100 m südlich der Kreisstraße AB 4
(daran anschließend 1.22.1),
1.23.4 bebaute Ortslage von Steiger einschließlich des nordwestlich anschließenden Gebietes
– im Norden bis an das Wäldchen südlich des Hembaches
– im Osten bis an das dem Brandenberg vorgelagerte Wäldchen und ca. 50 m nördlich und parallel der Ortsstraße bis ca. 80 m westlich des Waldrandes
– im Süden und Südwesten bis ca. 50 m südlich und parallel der Ortsstraße sowie bis an die Verbindungsstraße zum Weiberhof
– im Westen bis an den in den Güntelgrund führenden Flurweg,
1.23.5 Gebiet westlich von Straßbessenbach
– im Norden und Osten bis an die Kreisstraße AB 2 und an den Flurweg nach Straßbessenbach
– im Süden bis ca. 180 m südlich der genannten Kreisstraße
(daran anschließend 1.24.1),
1.23.6 Gebiet östlich von Dörrmorsbach
– im Norden bis an den Waldrand des Heinrichsberges
– im Osten bis ca. 700 m östlich der Kirche von Dörrmorsbach
– im Süden bis ca. 400 m südlich des Waldrandes des Heinrichsberges
(daran anschließend 1.24.2),
1.24.1 bebaute Ortslagen von Haibach und Grünmorsbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Schmerlenbacher Wald
– im Osten bis an den Flurweg zum Forsthaus im Schmerlenbacher Wald, bis an die Kreisstraße AB 2 und bis ca. 75 m nördlich der Bundesstraße 8 bis ca. 800 m östlich der Kirche von Grünmorsbach
– im Süden bis ca. 400 m südöstlich der Kirche von Grünmorsbach, bis an den Ortsverbindungsweg nach Dörrmorsbach, bis ca. 650 m südwestlich der Kirche von Grünmorsbach, weiter bis an den nördlichen Rand des Dörnbachgrabens und den östlichen Rand des vom Wendelberg herunterziehenden Seitengrabens und bis zur Bundesstraße 8
(daran anschließend 2.1.2 und 1.23.5),
1.24.2 bebaute Ortslage von Dörrmorsbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– in Norden bis ca. 300 m nördlich der Kirche
– im Osten bis an die Waldränder südlich des Heinrichsberges, ca. 600 m von der Kirche
– im Südosten bis an den Flurweg auf den Meisberg – weiter südöstlich die Feldlage vor dem Wald am Maisberg ausklammernd –
– im Süden bis an die Kreisstraße AB 11
– im Westen bis ca. 250 m westlich der Kirche
(daran anschließend 1.23.6),
1.25.1 bebaute Ortslagen von Hessenthal und Mespelbrunn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden teilweise bis an den Waldrand des „Bildkopf“, bis an die Bundesstraße 8 und den Flurweg zum Dürrenberg, und an dessen Waldrand ca. 300 m nach Norden bis zum Forstweg, an diesem ca. 250 m nach Osten bis zum Forstweg (Buschhöhe), zunächst an diesem und dann in dessen Verlängerung ca. 750 m nach Süden bis zur Südflanke des Dürrenberges
– im Nordosten an der Südflanke des Dürrenberges im Abstand von ca. 100 m parallel des Kaltenbaches nach Osten bis ca. 150 m oberhalb der Einmündung der „Fauldelle“, weiter bis an die Bundesstraße 8 und den Flurweg im Hangbereich südöstlich des Elsavatales, bis ca. 300 m östlich der Kirche von Hessenthal
– im Osten bis ca. 350 m mit Versprüngen östlich der Staatsstraße 2308 bis zur Geländedelle westlich der Feldflur „Wüsteneg“, dort zurückspringend bis ca. 150 m östlich der genannten Staatsstraße
– im Südosten bis zur Querung des Krebsbachtales östlich von Schloss Mespelbrunn
– im Süden bis ca. 300 m südlich der Gruftkapelle
– im Südwesten bis an den Waldrand der Polhöhe und bis ca. 250 m westlich der genannten Staatsstraße im „Langer Grund“
– im Westen bis an den westlichen Flurweg im Elsavatalgrund mit einem Versprung in den „Langer Grund“ bis ca. 750 m südlich der Kirche von Hessenthal, dort auf den mittleren Hangweg der Fleckensteinshöhe zurückspringend und bis zum Waldrand des „Bohnbusch“,
1.26.1 Bebaute Ortslage von Heimbuchenthal einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten bis ca. 400 m nördlich der Kirche an der Staatsstraße 2308 und bis ca. 320 m nordöstlich der Kirche im westlichen Hangbereich des Steiniger Berges
– im Osten bis ca. 1000 m östlich der Kirche im Glockenhofgraben, bis an den nördlichen Waldrand des Kohlberges, der Waldabteilung „Höhenbusch“ und die nordwestliche Waldspitze der Waldabteilung „Eichenbüsche“, von dort zurückspringend bis ca. 50 m östlich der genannten Staatsstraße – die Elsavatalaue ausklammernd – bis zum talquerenden Weg südlich der Mühle, vorspringend bis an die Elsava, bis an den Flurweg zur „Mühldelle“, sowie bis an den Waldrand westlich des Buttenbrunnens
– im Süden den Bergsporn westlich des Buttenbrunnens einschließend
– im Südwesten bis zum Nordrand der Waldabteilung „Einsiedel“ und bis zum östlichen Waldrand des Eichenberges – die Feldflächen östlich des Weilers Heimathen bis ca. 200 m südlich dieses Weilers einschließend –, weiter bis ca. 200 m westlich der Kreisstraße AB 9 am Flurweg von der genannten Kreisstraße auf den nördlichen Sporn des Eichenberges, von dort zurückspringend zum mittleren Hangweg am Kapellenberg, ca. 600 m südöstlich der Kapelle
– im Nordwesten bis ca. 100 m westlich der genannten Staatsstraße, mit einer Ausbuchtung im Seitental östlich des Kapellenberges,
1.27.1 bebaute Ortslage von Wintersbach einschließlich des Weilers Neuhammer und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Staatsstraße 2317 und bis ca. 75 m nördlich dieser Straße
– im Norden, im Wintersbachtal bis ca. 600 m nördlich der Kirche und im Nebental südöstlich der Pollershöhe bis ca. 850 m nordöstlich der Kirche – die nördlichen und südlichen Hänge einschließend – die Nonnenhöhe westlich und südlich umfahrend
– im Osten einen Geländestreifen von ca. 150 m Breite auf dem westlichen Sporn der Jochenhöhe einschließend und bis ca. 50 m nördlich der genannten Staatsstraße bis zur Straßenquerung des Dammbachgrundes
– im Süden bis ca. 100 m südlich der genannten Staatsstraße bis zur Talquerung südlich der Kirche und die Freifläche zwischen den Waldabteilungen „Rosenhecken“ und „Taubendelle“ bis ca. 500 m südlich der genannten Staatsstraße einschließend
– im Westen bis ca. 1500 m westlich der Kirche – den Weiler Neuhammer einschließend –
sowie
1.27.2 bebaute Ortslage von Krausenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den südlichen Waldrand der Jochenhöhe
– im Osten den Weiler Unterschnorrhof einschließend und bis ca. 350 m östlich der Kirche im Hangbereich zum Oberschnorrhof
– im Süden bis ca. 350 m südlich der Kirche im Gößbachgrund und bis ca. 550 m südwestlich der Kirche im Krausengrund
– im Westen bis ca. 1000 m westlich der Kirche,
1.28.1 Bereich der „Waldstadt“ von Kleinostheim nördlich der Ortslage
– im Norden und Süden bis an den Waldrand
– im Osten bis an den Hörsteiner Weg
– im Westen bis an die Bahntrasse Frankfurt – Würzburg,
1.29.1 südlich des Adamsberges gelegenes Waldstück
– im Norden den Sportplatz von Heigenbrücken einschließend
– im Osten und Süden bis an den Waldrand
– im Westen bis in Höhe des Bades von Heigenbrücken
(daran anschließend 1.18.1),
2.1.1 nördlich der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg gelegenes Gebiet
– im Norden bis an den Steinbach, bis ca. 500 m nordwestlich des Rauenthalhofes, bis an den Fahrbach und bis ca. 750 m nördlich der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg an der Staatsstraße 2309
– im Osten bis zur Gemeindeverbindungsstraße nach Glattbach
– im Süden bis zur Naturparkgrenze (Bundesautobahntrasse)
– im Westen bis zum östlichen Rand des Strietwaldes, unter Einschluß des Schießplatzbereiches südwestlich des Striethauses
(daran anschließend 1.14.1 und 1.15.3)
2.1.2 östlich der Stadt gelegenes Gebiet
– im Norden bis zur Kreisstraße AB 22 einschließlich des Lufthofes und der Schellenmühle
– im Osten bis an den Haibach und den Graben östlich des „Hasenkopf“
– im Süden bis zur Bundesstraße 8
– im Westen bis zur Naturparkgrenze (Siedlungsrand)
(daran anschließend 1.24.1),
2.1.3 bebaute Ortslage von Gailbach einschließlich des umgebenden Geländes
– im Nordwesten bis an den Fuß des Findberges
– im Osten bis ca. 350 m nördlich der Kirche – den Klingerbach und ca. 450 m östlich der Kirche den Pfaffengrundbach überspringend bis an den Waldsaum des Rehberges
– im Süden bis zur Abzweigung der Verbindungsstraße nach Soden von der Kreistraße AB 11
– im Westen bis an den Fuß des „Stengerts“
sowie
2.1.4 Gebiet zwischen Aschaffenburg-Schweinheim und dem Ortsteil Gailbach südöstlich der Stadt
– im Nordwesten bis an die Naturparkgrenze (Siedlungsrand)
– im Norden bis ca. 100 m parallel der Kreisstraße AB 11 bis ca. 1200 m nordwestlich der Kirche von Gailbach
– im Osten bis an den östlichen Waldrand des „Stengerts“ bis zum „Feuersdellbild“
– im Süden bis an den Talgrund südlich des Geierberges und im Wachenbachtal bis ca. 950 m südlich des Forsthauses am „Stockholz“
– im Westen bis an die Straße von Schweinheim zum Forsthaus am „Stockholz“, den Bereich zwischen Hochspannungsleitung und „Erbig“ einschließend
sowie (daran anschließend 3.1.4),
2.1.5 südlich der Stadt gelegenes Gebiet
– im Norden und Nordosten bis an die Naturparkgrenze (Siedlungsrand)
– im Südosten bis zum Flurweg auf den „Erbig“
– im Süden den Sternberg nördlich umgehend bis ca. 200 m südlich des Flurwegekreuzes, östlich des Flachsgrabens und weiter bis zur Bahntrasse Aschaffenburg – Miltenberg nordwestlich des „Sperbig“
– im Westen bis zur genannten Bahntrasse und der Naturparkgrenze
sowie
2.1.6 bebaute Ortslage von Obernau einschließlich des Obernauer Mainbogens und des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden, Südwesten und Westen bis an die Naturparkgrenze
– im Osten bis an die Bahntrasse Aschaffenburg – Miltenberg, den „Sperbig“ südlich umgehend, weiter bis ca. 1000 m östlich der Kirche am Kreuzweg und bis an den westlichen Rand des Obernauer Waldes
– im Südosten entlang des Bollenweges mit einer Aussparung nach Norden in den Obernauer Wald, weiter bis an den südwestlichen Waldrand des Obernauer Waldes und an den nördlichen Rand des Altenbachgrundes
sowie
3.1.1 bebaute Ortslage von Sulzbach a. Main einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Altenbach bis ca. 800 m östlich der Altenbachsmühle, dann im Abstand von ca. 100 m parallel des Altenbachs – die Feldflur „Heidelöser“ einschließend – bis zu dem ca. 100 m westlich des Waldrandes verlaufenden Flurweg
– im Osten entlang des Waldrandes bis zu einem Forstweg, diesem nach Südosten und Nordwesten folgend bis ca. 2000 m nordöstlich der Kirche und bis an den Flurweg im Wachenbachtal, dann das Sulzbachtal ca. 280 m unterhalb der Einmündung des Wachenbaches querend, bis zum nördlichen und teilweise westlichen Waldrand des Hoheberges
– im Süden bis ca. 1550 m südlich der Kirche an der Staatsstraße 2309
– im Westen bis zur Naturparkgrenze
(daran anschließend 3.18.1 und 2.1.6),
3.1.2 bebaute Ortslage von Soden einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten, im Bereich von „Bad Sodental“ bis ca. 200 m nördlich der Kreisstraße MIL 30 und im Bereich der Kirche bis ca. 150 m nördlich der genannten Straße
– im Nordosten bis an die südlichen Waldränder des Weißberges und des Friedrichsberges
– im Osten bis ca. 1150 m östlich der Kirche im Sodenerbachtal
– im Südosten bis an den nördlichen Waldrand der Altmannshöhe
– im Süden, im Einschnitt zwischen dem Schloßberg und der Altmannshöhe zurückspringend bis ca. 100 m südlich der genannten Kreisstraße und weiter den Park des Kindererholungsheimes einschließend
– im Westen im Sulzbachtal bis ca. 800 m südwestlich der Talquerung am „Bad Sodental“,
3.1.3 bebaute Ortslage von Dornau einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den südlichen Waldrand der Waldabteilung „Auf der Ruhe“
– im Osten bis an den westlichen Rand der vom Geißberg nach Norden ziehenden Runse
– im Süden bis an den nördlichen Waldrand des Geißberges
– im Westen bis an den Flurweg ca. 500 m westlich der Kirche beim Schnittpunkt mit der Kreisstraße MIL 31
(daran anschließend 3.2.5),
3.1.4 Waldabschnitt nordwestlich des Wachenbaches, an der Gemarkungsgrenze gegen die Stadt Aschaffenburg
– im Norden bis ca. 600 m südlich des Forsthauses am Stockholz und im Süden bis ca. 950 m südlich des genannten Forsthauses
(daran anschließend 2.1.4),
3.2.1 bebaute Ortslagen von Ebersbach und Leidersbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden, im Bereich von Ebersbach bis an den südlichen Waldrand des Benzberges und im Krebsbachtal bis ca. 450 m nördlich der Kirche, weiter bis an den westlichen und südwestlichen Waldrand des Stutzberges, im Bereich von Leidersbach bis ca. 100 m nördlich der Kreisstraße MIL 11 und im offenen Hangbereich südwestlich des Leiderberges bis an den Waldrand
– im Osten bis an den südwestlichen Waldrand des Leiderberges und weiter nach Süden im Abstand von ca. 50 m zum Waldsaum, den Steilhangbereich des Bergspornes und den Hangbereich des „Krebsrain“ aussparend, – weiter bis an den südlichen und östlichen Rand der Waldabteilung „Krebsrain“ bis zur Einmündung des Bremengrundes
– im Süden bis an die Kreisstraße MIL 11 und den oberen Abschnitt des Flurweges auf den „Salchenbuckel“, ca. 250 m südlich des Leidersbaches, weiter bis ca. 200 m südlich und südwestlich der Kreisstraße MIL 11, im Ortsbereich Ebersbach bis ca. 450 m südwestlich der Kirche und im Schöntalgraben bis ca. 300 m südlich des Leidersbaches
– im Westen bis an die Kreisstraße MIL 11 bis in Höhe der Ungeheuersmühle
sowie
3.2.2 bebaute Ortslage von Roßbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an die Kreisstraße MIL 11 und den südlichen Rand der Waldabteilung „Hainchen“
– im Osten bis an den westlichen Waldrand am Hirtengraben – die Hochfläche nördlich des Reußengrabens einschließend – weiter bis an den südlichen Rand des Grabens bis ca. 700 m östlich des Roßbaches und bis zum nordwestlichen Waldrand der Abteilung „Halle“
– im Süden bis an den Waldrand
– im Westen bis ca. 150 m westlich des Roßbaches – ca. 450 m nordwestlich der Kirche zurückspringend – bis ca. 50 m westlich der Kreisstraße MIL 25 und bis ca. 800 m nordwestlich der Kirche, weiter den nördlichen Sporn der Eichhöhe bis zum östlichen Waldrand einschließend,
3.2.3 bebaute Ortslage von Volkersbrunn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den südlichen Waldrand der „Große Sohlhöhe“
– im Osten bis an den Graben auf die „Große Sohlhöhe“ und bis ca. 550 m südöstlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 11
– im Süden bis an die Gemeindegrenze und bis ca. 350 m südlich der Kirche
– im Westen bis an den östlichen Waldrand des Heidenberges
3.2.4 Landwirtschaftliche Fläche zwischen der Kleinheckenhöhe im Norden bis zum Flurweg ca. 250 m nördlich des trigonometrischen Punktes 269 und der Eichelhöhe (nördlicher Waldrand) im Süden
– im Osten von den Hängen des Klingengrabens und im Westen von den Hängen des Schöntalgrabens begrenzt
3.2.5 Landwirtschaftliche Fläche östlich von Dornau
– im Norden bis an den südöstlichen Waldrand des Zieglerberges
– im Osten bis an die Hänge des Schöntalgrabens
– im Süden bis an den Flurweg vor dem nördlichen Waldrand des Geißberges
– im Westen bis an die Hänge des Hutmannsgrabens
(daran anschließend 3.1.3),
3.3.1 bebaute Ortslage von Hausen einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Flurweg auf den Salzlackenberg ca. 400 m nördlich der Kirche – die Runse südwestlich des „Salchenbuckel“ ausklammernd – und bis an den Flurweg auf den „Salchenbuckel“
– im Osten bis an die Kreisstraße MIL 25 und bis ca. 700 m östlich der Kirche im Römergraben
– im Süden bis an den Flurweg auf die Sickentalshöhe bis ca. 500 m südöstlich der Kirche
– im Westen bis ca. 700 m westlich der Kirche im Osthang der Kirchhöhe und – den Schnackenberg einschließend – bis ca. 1050 m nordwestlich der Kirche,
sowie
3.4.1 bebaute Ortslage von Hofstetten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes und der Maintal-Hochterrasse südöstlich von Kleinwallstadt
– im Nordwesten, im Bereich östlich Kleinwallstadt, bis an den Buschgraben – einen Teil des Südhanges des Plattenberges einschließend – und bis an den Flurweg zur Kreisstraße MIL 26 (bei der Feldflur „Am Weibling“), weiter bis an die genannte Kreisstraße bis in Höhe des Leisgrabens
– im Norden bis an den Ostrand des Leisgrabens, bis zum südlichen Waldrand der Kirchhöhe und bis an den Flurweg ca. 450 m nordwestlich der Kirche
– im Osten bis ca. 550 m nordöstlich der Kirche im Dreispitzgraben – zurückspringend bis ca. 300 m östlich der Kirche im Eichelsbachgraben – und bis ca. 500 m südöstlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 26
– im Süden teilweise bis an den nördlichen Waldrand des Hochberges und bis an die Kreisstraße MIL 25
– im Westen bis an die Naturparkgrenze
(daran anschließend 3.6.3),
3.5.1 bebaute Ortslage von Hobbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden teilweise bis an den südöstlichen Waldrand des Höllenberges und bis ca. 800 m nordöstlich der Kirche im Elsavatal
– im Osten bis an den Flurweg nach Wintersbach, bis an den nordwestlichen und südwestlichen Waldrand des Krepserberges und den nordwestlichen Waldrand des Diedersberges
– im Süden bis ca. 1250 m südlich der Kirche
– im Südwesten bis an die Staatsstraße 2308
– im Westen bis an den Auslauf des Aulbachsgrabens und bis ca. 500 m westlich der Kirche,
3.5.2 bebaute Ortslage von Sommerau einschließlich der nördlich und westlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Norden bis an den Heubergsgraben und den südwestlichen Rand des Künzbachgrabens – den Schafhof einschließend – und bis zum südlichen Waldrand des Hesselsberges
– im Osten bis an die Staatsstraße 2308 und im Ortsbereich bis ca. 200 m westlich der Elsava
– im Süden bis zur ehemaligen Bahntrasse Elsenfeld – Eschau und bis zum nördlichen Rand der Waldabteilung „Geißhecke“ bis ca. 1100 m östlich der Kirche
sowie (daran anschließend 3.6.1)
3.5.3 bebaute Ortslage von Eschau einschließlich der nördlich und südlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Norden bis an den Flurweg am östlichen Rand des Elsavatales bis zur Einmündung des Wildensteiner Tales – zurückspringend bis ca. 220 m nördlich des Friedhofes –
– im Osten bis ca. 1200 m südöstlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 26 und bis an den westlichen Waldrand nördlich der „Waldmühle“
– im Süden und Südwesten bis an den Aubach
– im Westen bis an die ehemalige Bahntrasse Elsenfeld – Eschau
(daran anschließend 3.7.1),
3.5.4 bebaute Ortslage von Wildensee einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 50 m südlich des Waldrandes des Hartberges
– im Nordosten bis an den westlichen Waldrand des Steckenberges bis ca. 50 m östlich der Kreisstraße MIL 26 im Aubachgrund
– im Süden bis ca. 150 m westlich des Waldrandes an der Kreisstraße MIL 26
– im Westen bis ca. 400 m westlich der genannten Kreisstraße
(daran anschließend 3.16.2),
3.5.5 bebaute Ortslage von Unteraulenbach einschließlich der westlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Norden bis ca. 50 m südlich des Aulenbaches
– im Osten bis ca. 650 m östlich der Staatsstraße 2308
– im Süden bis an den Flurweg nach Eschau und bis ca. 300 m südlich des Aulenbachs
– im Westen bis an die ehemalige Bahntrasse Eschau – Heimbuchenthal,
3.5.6 bebaute Ortslage von Wildenstein
– im Norden und Süden jeweils bis an den Waldrand
– im Osten und Westen bis jeweils ca. 30 m beiderseits der Ortsverbindungsstraße nach Eschau,
3.6.1 bebaute Ortslage von Eichelsbach einschließlich der südlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Norden bis an den Flurweg am südlichen Hang des Eichelsberges ca. 600 m nördlich der Kirche und bis ca. 650 m östlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 26
– im Südosten bis an den nördlichen und westlichen Rand des Brandstützergrabens
– im Süden bis zur nordöstlichen Waldspitze der Forstabteilung „Wolperich“ am Erzgraben
– im Western bis zum östlichen Waldrand der Abteilung „Wolperich“ und der Bildeckhöhe, bis ca. 600 m westlich der Kirche und bis an die Kreisstraße MIL 26
(daran anschließend 3.5.2),
3.6.2 bebaute Ortslagen von Rück und Schippach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an die Hochspannungsleitung
– im Osten bis zum Auslauf des Erlengrabens und bis ca. 800 m südöstlich der Kirche an der Staatsstraße 2308
– im Südosten bis an den nördlichen Rand des Unterwaldes
– im Süden bis ca. 650 m südwestlich der Kirche von Schippach an der Kreisstraße MIL 34
– im Westen bis an den östlichen und nördlichen Waldrand des „Armbergkopf“ bis ca. 750 m nordwestlich der Kirche von Schippach
sowie
3.6.3 Bereich der Hochterrasse des Maintales östlich Elsenfeld
– im Norden bis an die Kreisstraße MIL 25
– im Osten bis an den westlichen Rand des Elsenwaldes und an den Rand der nach Süden vorspringenden Waldparzelle des Neuen Berges, weiter bis ca. 250 m bis 300 m nördlich der Hochspannungsleitung und an den westlichen Waldrand des Dachsberges
– im Süden bis an die Staatsstraße 2308, bis an den Flurweg westlich der Kreuzmühle und bis an die ehemalige Bahntrasse Elsenfeld – Eschau
– im Westen bis zur Naturparkgrenze
(daran anschließend 3.4.1),
3.7.1 bebaute Ortslagen von Mönchberg und Schmachtenberg einschließlich der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Nordwesten bis an den südlichen Waldrand der Wendelshöhe
– im Norden bis an den südlichen Rand des Sielergrabens und bis an den Aubach
– im Nordosten bis zum westlichen Waldrand des „Spitzenstein“ bei der Waldmühle und bis an den Flurweg nach Mönchberg
– im Osten bis an den westlichen und südwestlichen Waldrand des Querberges – das Brunnwegstal einschließend – und bis ca. 400 m südöstlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 2
– im Südosten bis an den nordwestlichen Waldrand des Eckersberges
– im Südwesten mit Versprüngen bis an den nordöstlichen Rand des Totenwaldes
– im Westen bis ca. 1700 m westlich der Kirche von Schmachtenberg an der Kreisstraße MIL 2 und bis an den südöstlichen Waldrand des Bischberges
sowie (daran anschließend 3.5.3 und 3.9.1),
3.8.1 bebaute Ortslage von Röllbach einschließlich der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Nordosten bis an den westlichen Waldrand des Eckersberges
– im Osten teilweise an den Waldrand des Eckersberges und des Schöllesberges
– im Südosten bis an den Waldrand der „Klingenberger Hecke“
– im Südwesten bis zur Geländemulde nordwestlich des „Heidenhöger“ und bis zum südlichen Waldrand des Revelsberges, weiter bis an den Flurweg auf dem „Ellenbühl“ bis ca. 1000 m südwestlich der Kirche und ca. 150 m südöstlich des Röllbaches
– im Westen zurückspringend bis ca. 400 m westlich der Kirche bis an den Röllbach bis ca. 750 m westlich der Kirche, dann bis an die Kreisstraße MIL 1 – die Zeiselmühle einschließend – und zurückspringend bis in Höhe des Sportplatzes ca. 700 m nordwestlich der Kirche
(daran anschließend 3.7.1 und 3.11.1),
3.9.1 bebaute Ortslage von Streit einschließlich der umgebenden landwirtschaftlichen Flächen
– im Norden bis ca. 550 m nördlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 34
– im Osten bis zum Waldrand der Wendelsteinshöhe und bis zur Waldspitze am Beginn des Wendelsgrabens
– im Südwesten bis an den östlichen und nördlichen Rand des Oberwaldes und des Galgenberges
– im Westen bis ca. 550 m westlich der Kirche und bis an den östlichen Rand des Schippacher Waldes
(daran anschließend 3.7.1),
3.9.2 bebaute Ortslage von Mechenhard einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis an den östlichen Rand der Waldabteilung „Bilz“ und des „Sandbuckel“
– im Norden bis ca. 200 m südlich des Wittersbaches und ca. 180 m westlich der Verbindungsstraße Mechenhard – Schippach bis ca. 250 m nördlich der Kreisstraße MIL 27 und bis zum südwestlichen Waldrand des Galgenberges
– im Osten bis ca. 250 m östlich der Kapelle, bis zum nordwestlichen Rand des Oberwaldes und weiter bis an die Ortsverbindungsstraße nach Klingenberg a. Main bis ca. 800 m südöstlich der Kirche
– im Süden bis ca. 600 m südlich der Kirche
– im Westen bis an den nordöstlichen Waldrand des Hohberges,
3.10.1 bebaute Ortslagen von Klingenberg a. Main und Röllfeld einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 750 m nordwestlich der Kirche an der Staatsstraße 2309 und bis ca. 50 m nordöstlich der genannten Staatsstraße im südlichen Hangbereich des Hohberges
– im Nordosten bis ca. 1450 m östlich der Kirche östlich der Kreisstraße MIL 2 und bis ca. 250 m nördlich der genannten Kreisstraße, dann zurückspringend und die Schloßruine einbeziehend
– im Osten im Bereich von Klingenberg a. Main bis zum Hangfuß zur „Alte Schanze“ und weiter bis an den Hangfuß des „Steig“ bis ca. 800 m östlich der Kirche von Röllfeld an der Kreisstraße MIL 1, weiterhin bis ca. 260 m südlich der Kreisstraße MIL 1 – die Talaue des Röllbaches aussparend –
– im Südosten in der Talaue des Röllbaches bis ca. 200 m von der Röllfelder Kirche, weiter bis an den Hangfuß des Oberwaldes bis ca. 250 m östlich der Staatsstraße 2309 an der Stadtgrenze
– im Süden bis ca. 1350 m und ca. 2120 m südlich der Kirche von Röllfeld
– im Westen bis an die Naturparkgrenze,
3.10.2 Abgrabungsflächen im Oberwald
– im Norden einen Teil der Hangfläche des Rebelsberges einschließend und im Süden bis zu den Flurwegen auf der Kammlinie beiderseits des Herrnbrunner Grabens, in einer west-östlichen Ausdehnung von ca. 350 m,
3.11.1 nördlich des Weilers Klotzenhof gelegenes Gebiet (landwirtschaftliche Flächen)
– im Osten bis ca. 150 m westlich des Randes der Waldabteilung „Klingenberger Hecke“
– im Süden den Weiler Klotzenhof einschließend bis zu einem Wäldchen, ebenso die Feld- und ehemaligen Steinbruchflächen Richtung Nebelkappe im Südwesten
– im Westen und Nordwesten – die Feldlagen Richtung Roßhof einschließend – bis teilweise an den Waldrand des Oberwaldes und in Versprüngen bis an den vom „Heidehöger“ nach Röllbach führenden Flurweg
(daran anschließend 3.8.1),
3.11.2 bebaute Ortslage von Großheubach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den südöstlichen Hangfuß des Bussigberges und des Lochweinberges, bis zur Fahrstraße auf die „Nebelkappe“
– im Nordosten bis ca. 1650 m nordöstlich der Kirche am Flurweg zum Weiler Klotzenhof
– im Osten bis zum Fuß des Engelberges – diesen westlich umgehend – und weiter bis an den Flurweg am unteren Hangfuß des Rühlesberges
– im Süden bis an die Naturparkgrenze
– im Westen bis ca. 750 m nordwestlich der Kirche an der Staatsstraße 2309
sowie
3.11.3 Hochfläche der „Nebelkappe“ (Abgrabungsfläche)
– im Norden bis ca. 900 m nördlich der Äußeren Mühle
– im Osten bis ca. 800 m östlich der Wegekreuzung nördlich des Lochweinberges
– im Süden bis ca. 450 m nördlich der genannten Mühle
– im Westen bis ca. 150 m östlich der genannten Wegekreuzung
3.12.1 bebaute Ortslage von Miltenberg im Bereich nördlich des Mains einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den südlichen Waldrand des Rühlesberges
– im Nordosten den Gehölzbestand an der „Hindenburg“ ausklammernd
– im Osten, Süden und Westen bis an die Naturparkgrenze,
3.13.1 bebaute Ortslage von Kirschfurt einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Hangfuß des Burgberges, bis zum Knickpunkt der Hochspannungsleitung am Flurweg zum Burgberg, bis ca. 750 m und ab einem Flurweg bis ca. 450 m nördlich des Bahnhofes Freudenberg
– im Osten und Süden bis an die Naturparkgrenze
– im Westen den Theresienhof einschließend bis an den Flurweg vom Main zum Kalbesgrund
– im Nordwesten bis an den östlichen Rand des Kalbesgrundes, weiter die Forstabteilungen „Kelbe“ und „Saugrund“ und die westliche Hangzone des Burgberges bis zur Ausmündung des Wetzsteingrundes einschließend,
3.13.2 bebaute Ortslagen von Reistenhausen und Fechenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 300 m nördlich der Hochspannungsleitung am Ullersbach
– im Norden bis an die Kreisstraße MIL 2 und bis ca. 800 m nördlich der Staatsstraße 2315
– im Nordosten das Bad und die Neumühle einschließend
– im Osten bis ca. 670 m östlich der Kirche von Fechenbach
– im Süden bis an die Naturparkgrenze
– im Westen bis ca. 550 m westlich der Kirche von Reistenhausen am „Gäßle“
3.13.3 Abbaufläche nördlich von Reistenhausen in den Waldabteilungen „Rotsohlhöhe“ und „Holzig“
– im Nordwesten bis etwa an die Gemeindegrenze von Mönchberg
– im Osten, Süden und Westen jeweils bis an Forstwege;
3.13.4 Waldfläche am Roten Berg
– im Norden bis an den Talgrundweg
– im Osten bis ca. 800 m westlich der Kirche
– im Süden bis ca. 700 m südlich des Talgrundweges
– im Westen bis ca. 1500 m westlich der Kirche,
3.13.5 Waldfläche am „Tannenstutz“
– im Norden bis ca. 520 m nördlich des Talgrundweges
– im Osten bis ca. 1000 m nordwestlich der Kirche
– im Süden bis ca. 100 m nördlich des Talgrundweges
– im Westen bis ca. 1450 m nordwestlich der Kirche,
3.14.1 bebaute Ortslage von Dorfprozelten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 650 m nordwestlich der Kirche im „Langer Grund“, bis zum südlichen Rand des Weinberges am Hochberg und bis ca. 950 m nordöstlich der Kirche am Flurweg zum Bichlberg
– im Osten bis ca. 1100 m und 1500 m östlich der Kirche an der Staatsstraße 2315
– im Süden bis an die Naturparkgrenze
– im Westen bis ca. 750 m westlich der Kirche an der genannten Staatsstraße,
3.15.1 bebaute Ortslage von Neuenbuch einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 800 m nordwestlich des Friedhofes im Talgrund östlich des Schilzberges
– im Norden bis an die südlichen Waldränder des Kollenberges und des Hohen Berges
– im Osten bis ca. 270 m und 400 m südöstlich des Friedhofes an der Kreisstraße MIL 37
– im Süden bis ca. 400 m südlich des Friedhofes
– im Südwesten bis an den Flurweg auf dem östlichen Sporn des Langenrainberges
– im Westen bis an den südöstlichen Waldrand des Schilzberges,
3.15.2 bebaute Ortslage von Stadtprozelten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden den Weiler Hoftiergarten einschließend, dann zurückspringend bis ca. 250 m nordöstlich der Kirche, weiter die Ruine Henneberg einschließend
– im Nordosten bis ca. 550 m nordöstlich der Kirche
– im Südosten bis an die Naturparkgrenze
– im Südwesten bis ca. 900 m südwestlich der Kirche an der Staatsstraße 2315 bzw. bis ca. 150 m nordwestlich der Einmündung des Flurweges im Sellbachtal in die genannte Staatsstraße
– im Westen bis an den Waldrand entlang der Hangkante zum Sellbachtal,
3.15.3 bebaute Ortslage an der Drasselburg
– im Norden bis an den Fuß des östlichen Ausläufers des Kühlberges und an die Kreisstraße MIL 37
– im Süden bis an die Bahntrasse Miltenberg – Wertheim
– im Westen bis ca. 650 m westlich der Einmündung der genannten Kreisstraße in die Kreisstraße MIL 36
sowie (daran anschließend 3.17.2),
3.16.1 bebaute Ortslage von Altenbuch einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Flurwegquerung des Faulbachtales ca. 1650 m nordwestlich der Kirche
– im Norden bis an die Kreisstraße MIL 35 und teilweise an den westlichen und südlichen Waldrand des „Tannenkopf“ und des Schollberges
– im Osten bis ca. 1300 m östlich der Kirche am Flurweg am nördlichen Rand des Faulbachtales bzw. bis ca. 1000 m östlich der Kirche an der Kreisstraße MIL 35
– im Süden bis an die südliche Hochspannungsleitung
– im Westen bis an den nordöstlichen Rand der Waldabteilung „Heidrain“ – zurückspringend bis an den Flurweg bis ca. 400 m westlich der Kirche – bis ca. 350 m westlich der genannten Kreisstraße im „Kleinen Grund“ und bis zum östlichen Hangfuß des Wingertsberges;
3.16.2 Weiler Hofwildensee einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis an den südlichen Waldrand des Dammberges
– im Osten die beiden Hoflagen einschließend
– im Süden bis ca. 100 m nördlich des Waldrandes
– im Westen bis an den Aubach
(daran anschließend 3.5.4),
3.17.1 bebaute Ortslage von Breitenbrunn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis an den Waldrand östlich des Faulbachtales
– im Osten gegen den „Eichrain“ bis ca. 800 m nordöstlich der Kirche
– im Süden bis ca. 100 m östlich des Flurweges nach Faulbach – den Grohberg westlich umgehend –
– im Südwesten den Weiler Gußhof einschließend
– im Westen bis an den Waldrand des „Weißenstein“
sowie
3.17.2 bebaute Ortslage von Faulbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis an die Kreisstraße MIL 36 bis zum Weiler Gußhof
– im Norden bis ca. 1050 m nördlich der Kirche, am Fuße des Grohberges nach Osten bis an den Flurweg am Faulbach ca. 1350 m nordöstlich der Kirche – das Faulbachtal ausklammernd – und bis ca. 1000 m nordöstlich der Kirche am Flurweg nach Breitenbrunn
– im Osten bis ca. 30 m westlich des Waldrandes des „Heckenkopf“ bzw. 1850 m südöstlich der Kirche an der Staatsstraße 2315
– im Süden bis an die Bahntrasse Miltenberg – Wertheim bzw. an den Flurweg nördlich dieser Trasse
– im Westen bis an die Naturparkgrenze
(daran anschließend 3.15.3),
3.18.1 rechtsmainische Freifläche der Gemeinde Niedernberg
– im Norden bis zur Fähre
– im Osten bis zur Bahntrasse Aschaffenburg – Miltenberg
– im Süden bis ca. 200 m südlich der Fähre
– im Westen bis an die Naturparkgrenze
(daran anschließend 3.1.1),
4.1.1 bebaute Ortslage von Obersinn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Weg am Hang zum Wolfertstal, bis zur Sinn und bis ca. 200 m nördlich des Aussiedlers an der „Dittenbrunner Höhe“
– im Nordosten bis in den Lenkgrund
– im Osten und Südosten bis ca. 350 m westlich der Bahn parallel zur Bahnstrecke Flieden – Gemünden
– im Süden bis zum Sinnknie nördlich der Dickenmühle, bis ca. 330 m südlich „Höhenpunkt 213 44“ an der Bahnlinie und bis zum Weg am Hang zum Herbstgrubengrund ca. 360 m südöstlich von „Höhenpunkt 213,44“
– im Westen bis zum Flurweg am Hangfuß des Brunnberges bis ca. 340 m westlich des westlichen Sinnseitenarmes im Sallental und ca. 600 m nach Westen – von der westlichen Sinnseitenarmeinmündung ausgehend – zurückspringend,
4.2.1 bebaute Ortslage von Mittelsinn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zur Dickenmühle und bis zum Hohlweg, der zum „Kleinen Einstall“ führt
– im Nordosten bis zum Weg durch die Sinnaue zwischen Dickenmühle und der Mühle am Bahnhof ca. 120 m parallel der Dorfstraße
– im Osten ab der Mühle am Bahnhof bis zur Sinn und im Südosten bis zur Staatsstraße 2304
– im Süden – ab dem Bahnkilometer 39 – bis zur Sinn, bis ca. 530 m südlich der Kirche die Talaue der Sinn mit einbeziehend – das weitere Sinntal aussparend – bis zum Feldweg am Hangfuß des Götzberges ca. 460 m südlich der Kirche und bis ca. 860 m südwestlich der Kirche ins Brachetal unter Aussparung der beiderseitigen Talmittel- bzw. Taloberhänge
– im Westen bis in den Auraer Grund ca. 620 m westlich der Kirche und im Nordwesten bis zum Weg im Mittelhangbereich des „Großen Einstall“ ca. 300 m westlich des auf der Westseite liegenden Talrandweges im Sinntal,
4.3.1 bebaute Ortslage von Aura i. Sinngrund einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten bis ca. 140 m östlich der Dorfstraße von Aura i. Sinngrund und ab der Dorfstraße bis ca. 300 m ins Attmannstal hinein und bis zum Weg zum „Aurakreuz“ bis ca. 250 m westlich des „Aurakreuz“
– im Osten bis zum Mittelhangweg zur Hohle am Flurweg zum „Wegscheid“, bis zum Hangfuß des Herrnberg ca. 100 m östlich der Staatsstraße 2303 bis zum Steinbruch im Graben und bis zum Mittelhang des Almosenberges ca. 180 m südlich des „Aßbrunnen“
– im Südwesten bis zum Abzweig zum Hängmannstal im Aßgrund und bis zum Hangweg zum Hängmannstal
– im Westen bis zum Mittelhangbereich ca. 300 m westlich der Staatsstraße 2303, bis zur Talsohle des Buttertals und bis zum Flurweg ca. 400 m westlich der Staatsstraße 2303, bis zum Hohlweg am Schustersgraben und bis ca. 40 m westlich des Weges am Talrand des Auratals und bis ca. 900 m nordwestlich der Kirche im Auratal,
4.4.1 bebaute Ortslage von Fellen einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 250 m nordwestlich des Steinbruchs am Hangrücken des Auraberges, bis ca. 40 m westlich parallel der Staatsstraße 2303, bis ca. 450 m nördlich des „Vatersbrunnens“ und bis ca. 130 m nördlich der Staatsstraße 2303 am Sinneberg
– im Nordosten bis ca. 260 m nördlich des „Vatersbrunnens“ am Auratalrand
– im Osten bis ca. 500 m östlich der Mühle die Staatsstraße 2303 querend und bis zur nördlichsten Waldspitze am Herrnberg
– im Süden bis zum Waldrand des „Rienecker Tal“ bis ca. 300 m südlich der Kirche bis in den Talgrund des „Engen Tal“ und bis ca. 550 m südwestlich der Kirche bis zum Flurweg am Äußersberg
– im Westen bis zur Kreisstraße MSP 18 ca. 600 m westlich der Kirche und weiter bis ca. 160 m westlich des Weges in der Talsohle im „Langes Tal“ und bis ca. 600 m nordöstlich der Kirche ins „Langes Tal“ hinein,
4.4.2 bebaute Ortslage von Rengersbrunn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 130 m nordwestlich der Kreisstraße MSP 18 bis zum Waldrand
– im Norden bis zum „Hofpfad“, ca. 220 m nördlich der Kirche
– im Nordosten bis zur Kreisstraße MSP18, ca. 300 m nordöstlich der Kirche
– im Osten bis zum Waldrand am Heuberg und bis ca. 180 m südöstlich der Kirche ins „Rienecker Tal“
– im Süden bis zum Flurweg zur „Burgsinner Höhe“ ca. 200 m südlich der Kirche und bis zur Waldrandspitze im „Frammersbacher Tal“
– im Südwesten bis zur Kreisstraße MSP 18 und bis zum Waldrand im „Frammersbacher Tal“ ca. 300 m südlich der Kreuzung der Kreisstraße MSP 18 mit dem Weg zum „Lohrhaupter Tal“
– im Westen bis in die Talsohle des „Lohrhaupter Tal“, ca. 140 m westlich vorgenannter Kreuzung,
4.4.3 bebaute Ortslage von Wohnrod einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 80 m nördlich der Ortsstraße
– im Osten bis ca. 160 m westlich der „Frickenmühle“ an der Ortsstraße unter Aussparung der Talaue
– im Südosten und Süden bis zum Flurweg zum Tanzberg ca. 180 m südlich der Dorfstraße
– im Südwesten bis ca. 960 m westlich der „Frickenmühle“ an der Ortsstraße
– im Westen bis zum Hangfuß des Wolfersberges ca. 780 m westlich der „Frickenmühle“,
4.5.1 bebaute Ortslage von Burgsinn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Hangweg ca. 200 – 250 m nordwestlich der großen Hohle, bis zum Flurweg im Schlifterstal, bis zur „Gruft“, bis zur Sinn und bis zum Feldweg im Zeitersgrund
– im Osten – einschließlich „Neues Schloß“ mit Schloßgarten – bis zum Weg am Hang parallel zur Bahn, ca. 130 m östlich der Bahn und bis zum Weg zum Hangfuß
– im Süden bis ca. 580 m südlich der Bahnunterführung, bis zur Sinn – das Sinntal querend – bis zur Hohle am Sinnwesthang, ca. 550 m südlich der Straßeneinmündung am Ortsrand, bis zur Staatsstraße 2303und – ab Serpentine – bis zum Flurweg am Hangrücken zum „Tiefes Tal“
– im Südwesten bis zum Waldrand am Mausberg, bis zum Flurweg am Bechersgraben und bis ca. 650 m westlich der Bechersgrabeneinmündung am Ortsrand bis zum Feldweg am Hangsporn der „Alte Burg“
– im Westen bis zum Weg im Oberhangbereich der „Alte Burg“, diesen ca. 500 m nach Westen entlang bis zur Staatsstaße 2303 – das Auratal aussparend – bis zum Erlig-Weg, bis zum Weg am nördlichen Talrand, bis zum Mittelhangweg am „Platz“ ca. 340 m von der Staatsstaße 2303 entfernt, ab Serpentinenbeginn bis zum Mittelhangweg am Auraprallhang bis zum Steinbruch im Osten, dabei den Auraoberprallhang aussparend, ab Steinbruch nach Norden bis zum Flurweg führend zur großen Hohle am „Platz“,
4.6.1 Bebaute Ortslage von Gräfendorf einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Feldweg von der Papiermühle zur Lohmühle führend
– im Nordosten bis zur Serpentine zum Buscherberg und bis zum Bahndurchlaß des Waitzenbaches
– im Osten bis zur Bahn, diese entlang bis ca. 450 m nordöstlich der Schondramündung, bis zur Saale bis ca. 620 m südwestlich der Schondramündung und bis zur Staatsstraße 2302 bis ca. 1650 m südwestlich der Schondramündung
– im Südwesten bis zum Fuß des Geländesporns an der „Birkenleite“, bis zum bahnparallelen Feldweg am Hangfuß des Knusberges ca. 230 m nordwestlich der Bahn
– im Westen bis zum Feldweg vom Bahnhof zum Schießstand führend ca. 350 m westlich der Kirche und bis zum Weg am Waldrand der „Buchschläge“ im Schondratal
sowie
4.6.2 Gebiet nördlich von Gräfendorf um den Eidenbacherhof
– im Norden bis zum Feldweg von der Waldspitze des „Scharfritz“ zum Schießstand führend
– im Osten bis zur Naturparkgrenze und ab „Kolchenbrunnen“ bis zur Verbindungsstraße Gräfendorf – Eidenbacherhof
– im Westen bis zum Waldrand des „Scharfritz“ unter Ausschluß der Waldnischen,
4.6.3 bebaute Ortslage von Weickersgrüben einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten, Südosten und Süden bis zur Naturparkgrenze
– im Westen bis zum Waldrand des „Bauwald“ unter Einschluß der bestehenden Häuser am Hangfuß des „Bauwald“ bis ca. 500 m nordwestlich der Kirche und bis zur Runse des nördlich des „Bauwald“ gelegenes Waldstückes,
4.6.4 Gebiet des Campingplatzes Roßmühle nördlich von Michelau a.d. Saale einschließlich des am Südostufer der Saale gegenüberliegenden Gewerbe- bzw. Sondergebietes,
4.6.5 Bebaute Ortslage von Michelau a.d. Saale einschließlich des unmittelbar umgebenden Gebietes
– im Norden bis zur Saale
– im Osten bis ca. 160 m östlich der Kirche
– im Süden bis zum Auslauf des Roßgrabens und bis zum Waldrand des Pferdsberges unter Ausschluß des Roßgrabens
– im Südwesten bis zum Wegezwickel ca. 300 m westlich der Kirche
– im Westen bis ca. 180 m westlich der Kirche und bis zum Mainufer ca. 200 m nordwestlich der Kirche,
4.6.6 bebaute Ortslage von Schonderfeld einschließlich des südlich liegenden Gebietes
– im Nordwesten dem Feldweg am Hangfuß (oberhalb der Stiegeläcker) des Gumenberges folgend bis zur ersten Straßenkehre
– im Osten bis zur Nordgrenze des Wasserschutzgebietes bis zum Weinweg und bis zum Hangfuß des „Hirtenwiesenschlag“
– im Süden – die Häuser am „Biedbrunnen“ einschließend – bis zum Feldweg zur Saalebrücke nach Wolfsmünster
– im Westen bis zum Feldweg im Abstand von 50 – 100 m parallel zum Saaleufer verlaufend
– im Nordwesten bis zur Saale ca. 320 m südwestlich der Kirche, der Saale folgend und bis ca. 300 m nördlich der Kirche,
4.6.7 bebaute Ortslage von Wolfsmünster einschließend des südwestlich liegenden Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand beim Bahnhof
– im Osten bis zur Saale und bis zum Saaleseitenarm
– im Süden bis zur Saale und bis zur Bahnlinie
– im Westen bis zum Klingengraben
– im Nordwesten bis zum Flurweg, der zum Heeggraben führt (südlich der Flurlage „Stöblich“), bis ca. 300 m westlich der Kirche im Bereich des Friedhofes und bis zum Waldrand im Norden ca. 400 m nördlich der Kirche
4.6.8 Gebiet westlich von Gräfendorf um die Flurlagen „Ableiteräcker“, „Hintere Ablet“ und „Vordere Ablet“
– im Nordosten bis zum Flurweg ca. 80 m parallel zur Straße zum Schießstand und bis zum Waldrand auf der Hangschulter
– im Osten bis zum Waldrand unter Ausschluß der Südostecke vorm Waldrand
– im Süden bis zum Waldrand des „Knusberges“ unter Ausschluß der „Gerzenbrunnen“-Waldnische
– im Südwesten bis zum Waldrand des „Gerlitzer Schlag“ unter Ausschluß der Waldnische
– im Westen und Nordwesten bis zum Waldrand unter Ausschluß der Waldnischen und des Waldvorlandes an der „Kreuzzeichen-Linie“,
4.6.9 Gebiet nördlich von Michelau a. d. Saale um die Dachsberg-Hochfläche und westlich des Waldes am „Dörnig“
– im Norden und Nordwesten bis zur Naturparkgrenze
– im Osten bis zum Waldrand des Dachsberges
– im Süden bis zum Waldrand auf der Hangschulter unter Ausschluß des Waldvorlandes an der Südostecke und der Südwestecke
– im Westen bis zum Waldrand des Dachsberges unter Ausschluß von ca. 7 ha Waldvorland südöstlich des Michelbaches,
4.7.1 bebaute Ortslage von Rieneck einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes unter Ausschluß des Herrgottsberges
– im Nordwesten bis ca. 600 m ins Trockenbachtal hinein
– im Norden bis zum Feldweg am Guggelberg und bis ca. 100 m nordwestlich der Staatsstraße 2303, ab dem Hohlweg am Hang westlich des „Dürrhof“ in Richtung Fellnerberg bis ca. 220 m nordwestlich der Staatsstraße 2303, – den „Dürrhof“ mit Umgriff einschließend – und bis zur Staatsstraße 2303, weiter bis zur Sinnbrücke – die Sinnaue ausschließend bis auf eine Fläche westlich des Straßendammes der langen Brücke – bis zum Weg auf den Rücken des Sinnumlaufberges und bis zum Steinbruch
– im Osten bis zur Bahnlinie
– im Südwesten bis zum Feldweg über den Sporn des Läusberges führend, bis ca. 200 m ins Rabental hinein – ab Anwesen Rabental 16 gerechnet – und bis zum „Oberer Schneckenweg“
– im Westen bis ins Fliesenbachtal ca. 400 m westlich der Ziegelei und bis an die „Heegspitze“ ca. 100 m westlich des Steinbruches
(daran anschließend 4.8.1 und 4.8.2),
4.8.1 bebaute Ortslage von Schaippach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Unterhang am Triebgrund und bis zur Staatsstraße 2303
– im Osten bis zur Bahnlinie
– im Südosten bis zur Sinn
– im Süden bis zum Feldweg am Hangfuß des Einmalberges
– im Südwesten bis zur Staatsstraße 2303 ca. 600 m südwestlich der Kirche
– im Westen bis zum Feldweg über den Bergrücken zum Aussiedler am Kreuzgrund ca. 500 m südlich der Kirche, bis zum Feldweg über den Bergrücken zum Johannesberg ca. 500 m westlich der Kirche, bis zum Feldweg über den Bergrücken zum Triebgrund und bis ca. 200 m in den Triebgrund hinein,
4.8.2 Gebiet westlich von Hohenroth
– im Norden bis zur Zufahrtsstraße nach Hohenroth unter Einschluß des Straßenzwickels
– im Südosten bis zum Feldweg zum Triebgrund
– im Süden bis zur Waldspitze am Triebgrund und bis zum Waldrand am Läusberg,
4.8.3 bebaute Ortslage von Hofstetten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Mainufer ca. 400 m nordwestlich der Kirche
– im Osten bis zum Steinbruch und bis ca. 380 m östlich der Kirche
– im Südosten bis zum Waldrand am Geißberg ca. 500 m südöstlich der Kirche
– im Süden bis ca. 300 m südlich des Friedhofs
– im Westen bis zum Feldweg ca. 200 m westlich des Friedhofs
4.8.4 bebaute Ortslage von Langenprozelten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 250 m nordwestlich der Bahnlinie im Tälchen des „Rödersloch“ und weiter bis zum Feldweg am Unterhang der „Kuppe“ ca. 810 m nordwestlich der Kirche, dabei den Sporn der „Kuppe“ an der Röderslochtalmündung ausschließend
– im Norden bis zur geplanten Umgehungsstraße der Bundesstraße 26
– im Süden bis zum Main
– im Südwesten bis zum Steinbruch an der Sindersbacheinmündung
– im Westen bis zur Bahnlinie und bis zum Waldrand am „Äußerer Berg“
sowie
4.8.5 bebaute Ortslage von Gemünden a. Main einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Hochwasserdamm der Sinn, weiter bis zur Sinn ca. 860 m nördlich der Kirche in der Altstadt und – unter Ausschluß des „St. Josephshaus“ unter der Tennisplätze mit Umgriff sowie des Campingplatzes – bis zur Staatsstraße 2301
– im Nordosten bis zum Feldweg zum Hofgraben, bis ca. 250 m südöstlich der Staatsstraße 2301 am „Dachsbergrangen“ und bis ca. 370 m südöstlich der Staatsstraße 2301 im Bereich der „Mühltorschläge“
– im Osten am Sporn der „Scherenburg“ bis zum Weg unmittelbar oberhalb der „Scherenburg“, bis zur hangaufwärtsziehenden Straße zum „Stutz“ ca. 300 m südlich der „Scherenburg“
– im Südosten im Bereich des „Stutz“ und „Hoffeld“ bis ca. 370 m nordöstlich der Kreuzung der Bundesstraße 26 bei der Kirche, im Bereich des „Bethölz“ sowie des „Kräutel“ bis ca. 270 m nordöstlich der Staatsstraße 2303 und bis 120 m östlich des Waldrandes am Kloster
– im Süden bis zur Staatsstraße 2303 unter Einschluß des Waldes am Zollberg westlich des Klosters, bis zur Bundesstraße 26 ca. 2350 m südöstlich der Kirche in der Altstadt und bis zum linksmainischen Ufer ca. 2780 m südöstlich der Kirche in der Altstadt,
4.8.6 bebaute Ortslagen von Aschenroth und Neutzenbrunn einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden und Westen bis zum Waldrand unter Ausschluß der Waldnischen
– im Osten bis zum Waldrand des „Tiefer Graben“ und bis zum Feldweg ca. 150 m westlich des „Tiefer Graben“
– im Süden bis zur Naturparkgrenze,
4.8.7 bebaute Ortslage von Seifriedsburg einschließlich des westlich umgebenden Gebietes
– im Norden, Westen und Süden bis an den Waldrand unter Ausschluß der Waldnischen
– im Osten bis an die Naturparkgrenze,
4.8.8 bebaute Ortslage von Massenbuch einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden, Osten, Süden und Weste bis zum Waldrand unter Ausschluß der Waldnischen,
4.8.9 bebaute Ortslage von Harrbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand
– im Osten bis zur Kreisstraße MSP 11
– im Süden bis zur Naturparkgrenze,
4.8.10 bebaute Ortslagen von Wernfeld und Adelsberg einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Nordwesten bis zur Staatsstraße 2303 und bis zum Waldrand des „Dicker Busch“
– im Osten bis zur Naturparkgrenze
– im Süden bis zum Waldrand des „Hart“ und bis ca. 500 m südwestlich der Kirche
– im Südwesten bis zur Bahnlinie
– im Westen bis zum Feldweg am Mainufer westlich des Bahnhofs und bis zum Waldrand des Zollberges im Bereich „Zwing“,
4.8.11 bebaute Ortslage von Kleinwernfeld einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Flurweg am Unterhang des „Hahn“, der zum Luderbach führt
– im Nordosten bis zum Mainufer ca. 200 m nordöstlich des Main-km 216
– im Südosten bis zum Mainufer bis ca. 180 m südwestlich des Main-km 216
– im Südwesten bis zur Kreisstraße MSP 11 bis ca. 260 m südwestlich der Kirche und bis zum Waldrand am Schenkenberg,
4.8.12 bebaute Ortslage von Reichenbuch einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand des „Heeg“, bis zum Flurweg vor „Die Höhe“ zur Kapelle, bis zum Flurweg vom Ort zum „Lauchholz“
– im Nordosten und Osten bis zum Waldrand des „Lauchholz“ – unter Ausschluß des „Hofgraben“-Bereiches bis ca. 280 m westlich des Waldrandes vom „Lauchholz“ –
– im Süden bis zum Waldrand des „Kühler Grund“ und der „Dachsberghöhe“ unter Ausschluß der Waldnische am „Eichschlag“
– im Westen bis ca. 170 m östlich des Waldrandes vom „Dachsbergrangen“ – unter Ausschluß des „Hofgraben“-Bereiches – und bis zum Waldrand des „Heeg“ unter Ausschluß der großen Waldnische des „Heeg“,
4.8.13 bebaute Ortslage von Schönau einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden und Nordosten bis zum Hangfuß des „Vogelsang“
– im Osten bis zum Unterlauf des „Burggraben“ und bis zur Staatsstraße 2303
– im Westen bis zur Fränkischen Saale
4.9.1 Gebiet des „Löhnlein“ westlich von Sachsenheim
– im Norden, Osten und Süden bis zur Naturparkgrenze
(daran anschließend 4.8.10),
4.10.1 bebaute Ortslage von Frammersbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis ca. 860 m nordwestlich der Kapelle ins Lauberbachtal hinein
– im Norden bis zum Feldweg am Hangfuß des Heuberges bis ca. 300 m westlich der Schule, weiter bis zum Hangweg von der Schule zur „Waldschloß-Braucherei“ ca. 200 m westlich der Bundesstraße 276, im Bereich des Blankenackerweges und der Rückweghohle bis ca. 300 m westlich der Bundesstraße 276, im Bereich „Welltal“ bis ca. 430 m nordwestlich der Bundesstraße 276 bis zum Feldweg in Hangmitte und ab der „Waldschloß-Brauerei“ bis zur Bundesstraße 276
– im Nordosten bis zum Waldrand der „Ernsthöhe“, bis zum Feldweg am Bäckersberg und bis zur Waldspitze der „Ernsthöhe“, weiter bis zum talwärts führenden Weg ca. 160 m östlich des Wasserbehälters, ca. 30 m nordöstlich dieses Weges entlang bis zum Flurweg am Waldrand des Mützelsberges, entlang dieses Flurweges bis zum Weg am Mützelsberg, weiter bis ca. 50 m nördlich des Feldweges, der über den Hangrücken zum „Ruhbrunnen“ führt, weiter bis zum Waldrand der „Schäferskuppe“ unter teilweisem Ausschluß der Waldnischen und bis zur Bundessstraße 276 ca. 360 m von der Einmündung des Morschgrabens entfernt
– im Südosten bis zur Morschgrabenmüdnung und von da auf ca. 840 m Länge das Lohrbachtal diagonal von Ost nach West querend, auf Höhe „Linderbach“ ca. 140 m nach Süden in gerader Linie bis zum Feldweg im Anschluß „Oberes Aschenmaul“, von hier aus den Oberen Aschenmaul-Weg entlang
– im Süden bis zum Hangfuß des Sauerberges bei der Senfmühle, bis zum diagonal hangaufwärts verlaufenden Weg am Mühlberg, ca. 500 m südlich der Hauptstraße ins Seitental östlich „Hofraith“, bis zum Feldweg am Kreuzberg und bis ca. 500 m südlich der Hauptstraße ins Seitental südlich „Hofraith“
– im Südwesten bis zum Feldweg am Mutterberg
– im Westen bis ca. 500 m westlich der Hauptstraße in die beiden Seitentäler beiderseits des Klingenberges hinein und bis zum Feldweg in der Hangmitte am Stölzchesberg,
4.10.2 bebaute Ortslage von Habichtsthal einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Feldweg ca. 200 m nordöstlich der Kreisstraße MSP 44
– im Nordosten bis ca. 540 m nordöstlich der Kirche
– im Osten bis ca. 460 m östlich der Kirche ins Aubachtal hinein
– im Süden bis ca. 160 m südöstlich der Kirche am „Sang“, weiter bis ca. 440 m südlich der Kirche ins Seitentälchen zur „Schmiedshohl“
– im Südwesten bis ca. 240 m südlich der Kreisstraße MSP 44 am Hang des „Sandkopf“
– im Westen bis ca. 870 m nordwestlich der Kirche und ca. 100 m die Kreisstraße MSP 44 entlang
4.11.1 bebaute Ortslage von Wiesthal einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Hochspannungsleitung westlich des Röhrengrundes und bis 120 m nördlich der Hochspannungsleitung in den Röhrengrund
– im Norden bis zur Kreisstraße 21 ca. 120 m nördlich der Hochspannungsleitung und bis zur Hochspannungsleitung am östlichen Talrand
– im Nordosten bis zum Aubach
– im Osten bis ca. 200 m östlich des Aubaches ins Seitentälchen „Hockenruhe“ bis ca. 200 m östlich des Aubaches am Talhang entlang südlich von „Hockenruhe“, bis ca. 200 m am Gräfberghang östlich des Aubachtalrandweges und bis zum Talrandweg unter teilweisen Einschluß des Hangfußes des Gräfberges
– im Süden bis ca. 600 m vom Friedhof im Aubachtal
– im Südwesten bis zum Feldweg am „Hohsang“ unter Einschluß des großen Wegezwickels am Hang des „Hohsang“
– im Westen bis 440 m in den Engersgrund ab der Wegeinmündung am südlichen Ortsrand, bis zum Feldweg am Hang nördlich des Engersgrundes, ca. 600 m südwestlich der Ortsmitte über den Hangrücken entlang der Feldwege und bis ca. 900 m von der Ortsmitte entfernt ins Seitentälchen nördlich „Tannenbirken“ und bis zum Feldweg am Hang südlich der Hochspannungsleitung,
4.11.2 südlich von Wiesthal gelegenes Gebiet (Gewerbegebiet)
– im Norden und im Westen bis zum Waldrand
– im Osten bis zur Kreisstraße MSP 21
– im Süden bis zum Feldweg am Sägwerk,
4.11.3 bebaute Ortslage von Krommenthal einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Bahnlinie
– im Norden im Lohrtal bis zum Feldweg in der Talmitte ca. 80 m nordwestlich der Bahnlinie und im Osten bis zur Bahnlinie auf ca. 200 m Länge
– im Osten bis zum Feldweg an der „Hohe Heid“, bis ca. 400 m südöstlich der Kirche in den Sperzgrund und bis ins Krummtal ca. 720 m südlich der Kirche
– im Süden bis zum westlichen Hangfuß im Krummtal, bis zum Feldweg am Hangrücken ca. 580 m südlich der Kirche, bis zum Waldrand am Schöllgrund ca. 730 m südwestlich der Kirche und bis an die Kreisstraße MSP 21 ca. 740 m südwestlich der Kirche,
4.12.1 bebaute Ortslage von Neuhütten einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zur Staatsstraße 2317 – den Talbogen bis zur Mühle am Südostende des Landschaftssees aussparend
– im Nordosten bis zum bergaufwärtsziehenden Feldweg ca. 160 m südöstlich der Fleckensteinmühle und weiter bis zur Hochspannungsleitung im Osten
– im Osten bis zum talwärts ziehenden Weg am Brückberg, bis zur Kreisstraße MSP 21 ca. 300 m vom „Gailsborn“ entfernt, das Anwesen Schäfer mit größerem Umgriff miteinbeziehend
– im Süden bis zum Talrandweg westlich des „Gailsborn“, bis zum „Rennpferd“, dabei den Sportplatz miteinbeziehend und bis zum Hohlwegansatz zum „Raubuch“ führend, bis zum Hangfuß parallel der Ortsstraße und bis ca. 480 m südlich der Kirche in den „Schwarzengrund“ hinein
– im Südwesten bis zur Feldweggabelung ca. 520 m südwestlich der Kirche an der „Rauhöhe“
– im Westen bis zum Hohlwegansatz an der „Rauhöhe“ ca. 520 m südwestlich der Kirche und bis zum Waldrand an der „Rauhöhe“ und des „Breschbuch“ ca. 70 m westlich der Kreisstraße MSP 21,
4.13.1 bebaute Ortslage von Partenstein einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten und Norden bis an die Hochspannungsleitung – zwei Hangflächen westlich und östlich des Roßtales ausklammernd
– im Osten bis an den Feldweg ca. 150 m östlich des Torgrundes bis ca. 540 m nordöstlich der Kirche in gerader Verbindung bis an den Waldrand am Müsselberg im Schnepfental und bis zum Feldweg östlich des Steinbruches, der zum Müsselberg führt, bis ca. 970 m südöstlich der Kirche
– im Südosten bis ca. 500 m südöstlich des Bahnhofs – die Talaue der Lohr bis in Höhe des Bahnhofs weitgehend aussparend
– im Süden und Südwesten bis an die Waldränder des „Körnrain“ und „Hartrod“, dabei am „Körnrain“ noch bis ca. 60 – 100 m südlich des Waldrandes
– im Westen bis zur Waldspitze des „Hartrod“ am südlichen Talrandweg der Lohr ca. 650 m südwestlich der Kirche, die Talaue der Lohr und den Sporn mit der Ruine zwischen Lohrtal und Lohrtal aussparend,
4.14.1 bebaute Ortslage von Neuendorf einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 300 m nördlich der Ziegelei im Häusersgrund und bis zum Waldrand am Engersberg
– im Osten und Südosten bis zur Bahnlinie – dabei nördlich des Haltepunktes auf 400 m Länge bis an das Mainufer vorspringend
– im Süden und Südwesten bis zum Bahnwärterhaus („B.W.“) und bis zum Waldrand am Bachgrund
– im Westen bis zum Waldrand des Höllberges,
4.15.1 bebaute Ortslage von Ruppertshütten einschließlich des umgebenden Geländes
– im Nordwesten bis zum Waldrand des „Saum“ und bis ca. 600 m nordwestlich des Friedhofs im Talgrund westlich des Lohrhaupter Berges
– im Norden bis 350 m nördlich des Friedhofs an der Kreisstraße MSP 19, bis ca. 100 m nordöstlich des Friedhofs am Hang des „Aschenrain“ und bis ca. 500 m von der Ortsmitte entfernt ins Weidental
– im Nordosten bis zum Hohlweg ca. 400 m nordöstlich der Hauptstraße am „Toter Mann“
– im Osten bis zur Gemarkungsgrenze
– im Süden bis zur Kreisstraße MSP 19 und bis zur Wegegabelung am „Heidfeld“ ca. 500 m südlich der Ortsmitte
– im Westen bis zum Feldweg am Hang und bis ca. 300 m westlich der Kreuzung am Friedhof am Hang des „Langheid“,
4.15.2 bebaute Ortslage von Halsbach einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Nordwesten bis zum Waldrand der „Eichenschläge“ unter Ausschluß der Waldnischen
– im Osten bis zum Waldrand, bis zur Weggabelung am Höllgraben, bis zur Hangschulter ca. 100 m westlich der Kargesmühle und bis zur Geländemulde im Süden
– im Süden und Südwesten bis zur Naturparkgrenze
– im Westen bis zum Waldrand der „Röder-Schläge“ unter Ausschluß der Waldnischen und bis zum Verbindungsweg Halsbach – Steinbach,
4.15.3 bebaute Ortslage von Steinbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum ca. 260 m vom Mainufer entfernten mainparallelen Flurweg am Lerchenberg
– im Nordosten bis zum Waldrand an der „Schwedenschanze“, bis zur Waldspitze am Lerchenberg, bis zum Flurweg von der Waldspitze nach Südwesten zur Sandgrube östlich des Schlosses
– im Südosten bis zum Waldvorlauf am Mittelberg ca. 100 m den Waldrand vorgelagert, bis zum Buchenbach unter Ausschluß der Buchenbachaue
– im Süden bis zur Schürgermühle und bis zum Waldrand westlich der Schürgermühle
– im Südwesten bis zur Zufahrtsstraße zur Fabrik
– im Westen bis zum rechtsmainischen Ufer
sowie
4.15.4 bebaute Ortslage von Lohr a. Main nördlich der Altstadt und von Sackenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Waldrand des Galgenberges unter Ausschluß der Waldnischen, bis zum westlichen Talrandweg und diesen entlang bis ca. 300 m südöstlich des „Eisenhammers“
– im Norden bis zur Lohr, bis zur Bundesstraße 26 und bis zur Bahnlinie, bis zum Feldweg am Unterhang des „Beilstein“, weiter entlang westlich der Bereiche „Beilstein“, „Lindig-Siedlung“, „Franziskushöhe“ bis zum „Diebsbrunnen“, bis zur Straße zum Sanatorium „Luitpoldheim“, das „Luitpoldheim“ einbeziehend, bis zum Flurweg am Waldrand des Mittelberges, bis ca. 850 m in den Sackenbacher Grund (Pfingstgrund) nordwestlich der Bahnlinie, unter Einschluß des Sanatoriums „Maria-Theresien-Heim“, bis zum Graben am „Neuer Berg“-Hangfuß und bis zum Mainufer ca. 500 m südwestlich der Staustufe Steinbach
– im Osten bis zum linksmainischen Ufer
– im Süden bis zum Hohlweg nördlich von „St. Valentin“ und bis zur Wegegabelung des Heeggrabens ca. 380 m nordwestlich von „St. Valentin“
sowie
4.15.5 bebaute Ortslage von Lohr a. Main südlich der Altstadt und von Wombach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Bundesstraße 26, ab Kilometerstein 15 bis zum östlichen Waldrand am „Schanzkopf“, bis zum Flurweg über den Bergrücken und diesen entlang unter Aussparung des Geländesporns mit „St. Valentin“
– im Süden bis zur Staatsstraße 2315, bis zum Landgraben, bis zur Bahnlinie, bis zum Flurweg nördlich des Landgrabens, bis zur Hochspannungsleitung und bis zum Lochbrunngraben, dabei auf ca. 300 m Länge um ca. 100 m von der Hochspannungsleitung nach Südwesten abrückend
– im Westen bis zum Waldrand der „Hänselhecke“ unter Ausschluß der Waldnischen, bis zur Wegegabelung am Friedhof westlich des Krankenhauses, bis zum Flurweg am Mittelhangbereich der „Hartruhe“ bis ca. 300 m östlich der Unteren Walkmühle und bis zur Unteren Walkmühle selbst
sowie
4.15.6 bebaute Ortslage von Sendelbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden und Osten bis zum Waldrand
– im Süden bis zur Staatsstraße 2437 und – unter Ausschluß der Waldnischen – ab ca. 640 m östlich der Kirche von der Staatsstraße 2437 bis zum Flurweg am „Drechselblick“ in ca. 140 m Abstand parallel zur Staatsstraße 2437 bis ca. 235 m südöstlich der Kirche
– im Südosten bis zur Grenze des Naturschutzgebietes „Romberg“ unter Berücksichtigung der bestehende Häuser östlich der Kreisstraße MSP 22 auf einer Länge von ca. 500 m südlich der Kirche und bis zur Kreisstraße MSP 22
sowie
4.15.7 bebaute Ortslage von Rodenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Flurweg in den Rodenbachsgraben
– im Norden bis ca. 50 m nördlich der Sohle des Rodenbachsgrabens, bis zum Waldrand des „Talrain“ und bis zum Feldweg ca. 400 m nördlich der Kirche
– im Osten bis zur Bahnlinie
– im Süden bis zum hangaufwärtsziehenden Flurweg zum „Pfaffenbrunnen“
– im Westen bis zum Flurweg am „Lachhorn“ ca. 100 m östlich des Waldrandes und bis zum Flurweg am Schafberg ca. 200 m westlich des Friedhofs
sowie
4.15.8 bebaute Ortslage von Pflochsbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten bis einschließlich des Steinbruches und bis zum Waldweg am Hang ca. 80 m östlich der Kreisstraße MSP 22
– im Süden bis zur Waldspitze am „Milchbrunnenschlag“ und bis ca. 600 m südlich der Kirche am Mainufer – im Westen bis zum Mainufer,
4.16.1 bebaute Ortslage von Rechtenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebiets
– im Norden, Osten, Süden und Westen bis an die Gemarkungsgrenze unter Ausschluß des Rechtenbachtales im Südosten nach der Stamm's-Mühle,
4.17.1 bebaute Ortslage von Rettersbach und von Erlenbach einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Nordwesten bis zum Flurweg zum Steinbruch
– im Norden bis zum Flurweg am Nordrand der „Herbstwiesen“
– im Osten bis zur Naturparkgrenze
– im Süden bis zum Flurweg nördlich des Weidigsbaches
– im Westen bis zum Waldrand,
4.18.1 bebaute Ortslage von Hausen einschließlich des nordwestlich umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand
– im Osten und Süden bis zur Naturparkgrenze
– im Westen bis zum Flurweg am Talrand des Mühlbaches und ab Hochspannungsleitung bis zum Mühlbach unter Ausschluß der Kläranlage,
4.18.2 westlich von Hausen gelegenes Gebiet
– im Nordosten und Osten bis zur Staatsstraße 2437 und bis zur Naturparkgrenze
– im Süden bis zur Naturparkgrenze
– im Westen bis zum Waldrand,
4.18.3 bebaute Ortslage von Waldzell einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis zum Waldeck des „Triebschlag“ ca. 560 m westlich der Kirche, bis zur Straße nach Pflochsbach ca. 380 m nordwestlich der Kirche und bis zum Flurweg am nördlichen Ortsrand nördlich des Quellbaches des Zeller Grabens
– im Osten bis zur Naturparkgrenze
– im Westen – unter Einschluß der „Pfaffenwiese“ – bis zum Waldrand des „Triebschlag“
(daran anschließend 4.20.1),
4.19.1 bebaute Ortslage von Neustadt a. Main einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum talwärts ziehenden Flurweg und bis zum Hangfuß des Hornungsberges
– im Norden bis zum Diagonal über den Hang ziehenden Flurweg vom Bahnhof zum Geländeeinschnitt am Querberg bis ca. 230 m nordwestlich des Lindenbrunnens bis zum Waldrand am Lachberg, dabei den Bereich der „Tannäcker“ am Lachberg-Unterhang miteinbeziehend
– im Osten bis zur Bahnlinie
– im Süden bis zur St. Michaelskapelle, bis zum Flurweg ca. 280 m westlich der St. Michaels-Kapelle und bis ca. 160 m nördlich des Waldrandes am Gaiberg
– im Südwesten bis zum Waldrand
– im Westen bis zur Wegkreuzung an der Waldspitze des „Stutz“ und bis zum Weg am Talrand des Silberlochbaches bis ca. 280 m nordwestlich vorgenannter Waldspitze,
4.19.2 bebaute Ortslage von Erlach a. Main einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Mainufer ca. 460 m nördlich der Kirche und bis zur Wegegabelung an der Waldspitze des „Wiesenbergschlag“ ca. 440 m nordöstlich der Kirche
– im Osten bis zum Waldrand „Hohebahn“ einschließlich des Wasserwerkes
– im Südosten bis zum Flurweg ca. 800 m südöstlich der Kirche
– im Süden bis ca. 900 m südlich der Kirche am Mainufer
– im Westen bis zum Mainufer,
4.20.1 bebaute Ortslage von Ansbach einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Osten bis zur Naturparkgrenze
– im Süden bis zum Waldrand des „Heegholz“ unter Ausschluß des Talgrundes des Ansbaches
– im Westen bis zum Waldrand des „Büchelsrain“ und des „Heiligkreuz“ unter Ausschluß der Waldnische des Rohrbrunngrundes
(daran anschließend 4.18.3),
4.20.2 bebaute Ortslage von Roden einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand des „Heegholz“
– im Osten bis zur Naturparkgrenze
– im Südwesten bis zum Waldrand
– im Westen bis zum Flurweg vom Frohngraben zum Waldrand der „Steinwiese“, bis zum Waldrand des Rothenberges und bis zum Waldrand des „Hochwald“,
4.21.1 bebaute Ortslage von Rothenfels einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum Flurweg zum „Rotbild“, bis zum Feldweg, der nach Süden zum Sportplatz führt und zum Waldrand an der Hangschulter nördlich und östlich des Sportplatzes, am Sportplatz bis ca. 280 m westlich des Elektrizitätswerkes an der Staustufe Rothenfels, bis zur Burg im Süden entlang der Hangkante und bis zur Staustufe Rothenfels entlang des Hangfußes und der Staatsstraße 2315
– im Südosten bis zur Staatsstraße 2315 und entlang am Hangfuß des Galgenberges zurück zum Bahnhof Rothenfels
– im Süden bis zum Hangfuß des Galgenberges, bis zur Zufahrtsstraße nach Bergrothenfels, dabei auf ca. 170 m Länge nördlich des Friedhofs die Häuser westlich der Zufahrtsstraße am Unterhang einschließend, bis zur Zufahrtsstraße nach Bergrothenfels, bis zum Flurweg nach Windheim, bis zum Flurweg ca. 300 m südwestlich des Schlosses bis zum Flurkreuz bei Höhenpunkt 275 und bis zum Flurweg an der „Hölle“
– im Südwesten bis zum Flurweg zur „Hainmarter“ ca. 800 m westlich des Schlosses
– im Westen bis zum Flurweg zum „Pöllerbrunnen“ ca. 800 m westlich des Schlosses, bis zum Abzweig des Weges vom Flurweg zum Pöllerberg ca. 1050 m nordwestlich des Schlosses und zum Feldweg zum Steinbruch östlich der „Sterzwiese“
– im Nordwesten unter Ausschluß des kleinen Wäldchens bis zum Flurweg, der zum Flurweg zum „Rotbild“ führt (Höhenpunkt 313),
4.21.2 bebauter Bereich „Landwehrgraben“, Gartenhausgebiet und Gaiberg einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum Flurweg am Maintalhang zum Gaibachtal führend
– im Norden bis zum Flurweg im Gaibachtal ca. 1100 m nördlich der Staustufe Rothenfels an der Staatsstraße 2315
– im Osten bis zur Staatsstraße 2315
– im Süden bis 100 m nördlich der Hochspannungsleitung
– im Westen bis zur Straße, die hangaufwärts zum „Rotbild“ führt,
4.22.1 bebaute Ortslagen von Bischbrunn und Oberndorf einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Osten bis zum Flurweg am „Heckenrain“, bis zum Flurweg im Geländeeinschnitt ca. 500 m östlich der Abzweigung von der Bundesstraße 8, bis zum westlichen Talrand des Krebsbachtales, bis zur Abfahrt von der Bundesstraße 8 nach Esselsbach
– im süden bis zum Flurweg von der „Probsthöhe“ zur „Sachsenhöhe“ und ab der Wegegabelung bis zur Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg im Westen
– im südwesten bis zum Waldrand
– im Westen bis zur Gemarkungsgrenze, bis zum Flurweg von der „Plattenhöhe“ und, abknickend, ca. 255 m den Flurweg zum Springbrunnen entlang, dann dem Flurweg, – ca. 120 m östlich dem Waldrand vorgelagert, – zum Breitenbrunnen und Geißbrunnen folgend
(daran anschließend 4.23.1 und 4.24.2),
4.23.1 nördlich von Bischbrunn gelegenes Gebiet vor dem Bischbrunner Forst
– im Norden und Westen bis zum Waldrand
– im Osten bis zu dem nach Straßlücke führenden Feldweg
(daran anschließend 4.22.1)
4.24.1 bebaute Ortslage von Steinmark einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand
– im Osten bis zum Waldrand
– im Südosten bis zum Flurweg auf der Hangschulter zum Steinmarkerbachtal
– im Süden zum Graben am südlichen Ortsrand
– im Westen bis zur Gemarkungsgrenze und bis zum Flurweg am östlichen Talhang des Krebsbachtales
4.24.2 bebaute Ortslagen von Esselbach und Kredenbach einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis ca. 200 m nördlich des Flugweges zum „Hofgut“ nördlich der Bundesstraße 8 und ab der Esselbachunterbrückung bis zur Bundesstraße 8
– im Osten bis zur Gemarkungsgrenze ausschließlich der Waldnischen
– im Süden bis zum Waldrand des „Untermadsschlag“ und der „Obere Mad“, vom Waldrand „Obere Mad“ ca. 920 m südlich der Kirche bis zum Flurweg zum Schießstand führend
– im Südwesten bis ca. 760 m südwestlich der Einmündung des Flurweges in die Kreisstraße MSP 32, bis zum Flurweg zum Schießstand und zur „Probsthöhe“ bis zum Flurweg zur „Sachsenhöhe“
(daran anschließend 4.22.1),
4.25.1 bebaute Ortslage von Hafenlohr einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur Kreisstraße MSP 26, diese entlang bis ca. 1060 m nordwestlich der Kirche
– im Norden bis ca. 1030 m nordwestlich der Kirche am Galgenberg und weiter parallel des Weges über den Bergrücken des Galgenberges in ca. 80 m Abstand zum Weg, den Weg ca. 350 m nördlich der Kirche querend und bis zum Waldrand am Hangfuß des Galgenberges
– im Nordosten bis zur Staatsstraße 2315
– im Osten bis zur Bahn, bis zum Sägewerk entlang des Mainufers, ab dem Sägewerk nach Süden bis zum Flurweg am Mainufer und ca. 320 m südlich des Sägewerkes bis zur Bahn
– im Süden bis zum Steinbruch am Klinggraben, weiter bis zur nördlichen Hangschulter des Klinggrabens, bis zur Hochspannungsleitung, bis zum Flurweg südlich des Klingengrabens und weiter bis zum Waldrand ca. 200 m westlich des Bahnwärterhauses („B.W.“)
– im Westen bis zum Geländeeinschnitt am Talhang des Lautergrundes, weiter bis zum Flurweg im Lautergrund, bis zur Kreisstraße MSP 27 und bis zur Kreisstraße MSP 26 – die „Kleine Au“ querend – ca. 330 m westlich der Kirche
sowie (daran anschließend 4.26.3),
4.25.2 bebaute Ortslage von Windheim einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zur „Hafenlohr“ und bis zur Kreisstraße MSP 26 ca. 750 m nordwestlich der Kirche, dabei auf ca. 250 m entlang der Kreisstraße MSP 26 die nordöstlichen Häuser einschließend
– im Norden bis zum Waldrand am nördlichen Talhang, weiter bis zur Gemarkungsgrenze, und östlich der 110 kV-Leitung bis ca. 100 m südlich der Gemarkungsgrenze zu Rothenfels
– im Nordosten bis ca. 500 m östlich der Kirche am Galgenberg unter Einschluß des Friedhofs
– im Osten bis zum Wasserschutzgebiet, weiter bis zum Weg quer durch die Aue und bis zur „Hafenlohr“
– im Südosten bis ca. 560 m südlich der Kirche am Hangfuß des Achtelsberg an der „Hafenlohr“
– im Süden bis zum Flurweg ca. 800 m südlich der Kirche
– im Südwesten bis zum Waldrand der „Lauterhecke“ ca. 840 m südwestlich der Kirche
– im Westen bis zum Waldrand des „Brunnstutz“,
4.26.1 bebaute Ortslage von Marktheidenfeld einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zur Staatsstraße 2299 und diese entlang bis ca. 100 m nördlich des Main-km 210 (jetzt etwa Main-km 181), bis zum Waldrand des „Knock“ – ausschließlich der Waldnische –, bis zum Flurweg am Unterhang des Eltertberges
– im Nordosten bis zum Flurweg am Unterhang des Strickberges bis ca. 530 m südöstlich der Kreisstraße MSP 45, bis zum verfüllten Steinbruch, bis zum Flurweg ca. 170 m nach Norden und bis zur Naturparkgrenze
– im Osten bis zur Waldspitze des Ramberges, bis zum Feldweg am Hangfuß des Ramberges, diesen entlang bis zur Einmündung in den Kirschenweg ca. 1250 m östlich der Stadtpfarrkirche, diesen nach Osten entlang bis zum Flurweg am südlichen Waldrand des Kreuzberges
– im Südosten und Süden bis zur Naturparkgrenze
– im Südwesten bis zum Waldrand am Dillberg
– im Westen bis zum rechtsmainischen Ufer,
4.26.2 bebaute Ortslage von Zimmern einschließlich des nördlich anschließenden Gebietes
– im Norden bis zum Waldrand des Rothenberges
– im Osten und Süden bis zur Gemarkungsgrenze
– im Südwesten bis zur Mündung des Karbaches in den Main
– im Weste bis zum Mainufer, dieses entlang bis ca. 700 m nordwestlich der Kirche, weiter in Richtung „Bößbrünnlen“ ca. 650 m nördlich der Kirche und bis zum Flurweg auf der Hangschulter des Maintalhanges nach Norden weiter
(daran anschließend 4.21.1),
4.26.3 bebaute Ortslagen von Marienbrunn und Glasofen einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis zur Gemarkungsgrenze
– im Osten bis zur Bundesstraße 8, weiter bis zum Waldrand am Kriegerdenkmal und bis zur Staatsstraße 2315
– im Südosten bis zur Bahn, ab dem Bahnhof bis zur Schotterterrassenstufe im Mainvorland, bis zur Bahnlinie und diese entlang bis ca. 400 m südlich der Ziegelei, bis zum Waldrand am Dachsberg und bis zur Staatsstraße 2315
– im Süden bis zum Waldrand unter Ausschluß der Waldnischen, bis zur Staatsstraße 2315 unter Einschluß der großen Freifläche nordöstlich der „Hummelhecken“, bis zum Waldrand der „Hummelhecken“, weiter bis zum Waldrand der „Eichenhecken“ und bis zur Staatsstraße 2315 nach Altfeld
– im Südwesten bis zur Waldspitze nordwestlich des Geiersberges
– im Westen bis zum Waldrand – die große Waldnische des Glasbaches westlich von Glasofen aussparend –
(daran anschließend 4.25.1) sowie
4.26.4 bebaute Ortslagen von Altfeld, Michelrieth und Oberwittbach einschließlich des umgebenden Gebietes unter Ausschluß des Waldstückes „Selzerschlag“ und des „Bocksberg“-Steinbruches mit Umgriff
– im Norden bis zur Bundesautobahn Frankfurt – Würzburg, bis zum Waldrand des „Birkenschlag“ und des „Eichholz“ unter Einschluß des Sportplatzes am Schießstand der „Eichholz“-Waldspitze
– im Osten bis zum Waldrand, weiter bis zur nördlichen Hangkante des Altfelder Grabens, diesen Entlang bis ca. 260 m östlich des Kilometersteins 5 an der Staatsstraße 2315 und bis zur Kreisstraße MSP 31
– im Westen bis zum Waldrand des Pfadsberges, bis zur Kreisstraße MSP 31 und auf dieser entlang bis ca. 460 m südwestlich der Kirche von Michelrieth, weiter bis zur Wegegabelung vor dem Waldrand des Kohlsberges, bis zum Waldrand und weiter bis zur Waldecke ca. 450 m nordwestlich der Kirche Michelrieth unter Aussparung der Jugendtagungsstätte, weiter entlang am Waldrand bis zur Bundesautobahn Frankfurt – Würzburg
(daran anschließend 4.30.2, 4.31.1 und 4.31.4),
4.27.1 westlich von Karbach gelegenes Gebiet
– im Nordosten bis zur Waldspitze am „Hägholz“, weiter bis zur westlichen Hangkante des Karbachtales und bis zum westlichen Talrandweg des Karbachtales
– im Osten bis zur Naturparkgrenze
– im Süden bis zur Gemarkungsgrenze am Eltertberg
– im Westen bis zur östlichsten Waldspitze des „Knock“ und bis zum Flurweg nordöstlich des „Knock“ und nördlich vom Flurweg abknickend bis zur Staatsstraße 2299, bis zur Wegabzweigung zum Geißberg auf der Staatsstraße 2299 entlang – den Geißberg ausschließend – bis zum Waldrand westlich der Flurlage „Heugarn“,
4.28.1 bebaute Ortslage von Schollbrunn einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten und Norden bis zum Waldrand unter Teilausschluß des östlich des Richtbaumes vor dem Waldrand liegenden Geländes in ca. 40 m Abstand vom Waldrand
– im Nordosten und im Osten bis zum Waldrand des Wiesberges
– im Süden bis zur Staatsstraße 2316, auf dieser entlang bis ca. 960 m südöstlich der Kirche, weiter bis zum Flurweg in Richtung Klosterberg und bis zur Waldecke am „Klosterschlag“ ca. 1350 m südöstlich der Kirche
– im Südwesten bis zum Feldweg vor dem Waldrand des Hofberges, bis ca. 100 m westlich der Wegegabelung zum Herrngrund ca. 300 m westlich der Kirche, weiter entlang des Flurweges am Rand des Herrngrundes bis zum Waldrand im Norden.
4.29.1 bebaute Ortslage von Hasselberg einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordosten bis zum Waldrand des „Gehäge“ und bis zum Waldweg zur Quelle am Südrand des „Gehäge“
– im Osten der Ortschaft bis in die große Geländesenke ca. 340 m östlich der Straßenkreuzung in der Ortsmitte und bis zur Hangkante und dem Waldrand des „Buschschlag“
– im Süden bis zur Waldspitze und bis zur Kreisstraße MSP 34 bis ca. 300 m südlich des Höhenpunktes 343 bis zum Flurweg zu den „Sohlhecken“, weiter bis zum Waldrand an der Hangkante zum Maintal (auch „Weinberghecken“ genannt) ca. 500 m nördlich des Bahnhofgebäudes von Hasloch und bis zum Waldrand des Klosterberges
– im Südwesten, Westen und Norden bis zum Waldrand ausschließlich des Waldrandvorlandes südlich der Jagdhütte an der „Klosterhöhe“
4.29.2 bebaute Ortslage von Hasloch einschließlich des westlich angrenzenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum oberen Hangweg am Reservoire ca. 350 m nördlich des Bahnhofgebäudes – unter Ausschluß der Waldnischen – weiter bis zur Kreisstraße MSP 34 am Waldrand des Eichbrunngrabens und bis zum westlichen Talrand des Haslochbaches ca. 250 m nördlich des Friedhofs bis zur Staatsstraße 2316
– im Osten bis zur Talmitte der Haslochbachaue und bis zum rechtsmainischen Ufer, bis ca. 250 m östlich der Eisenbahnbrücke
– im Süden bis zur Naturparkgrenze
– im Südwesten bis zur Bahnlinie und bis zur Staatsstraße 2315
– im Westen ca. 400 m westlich des Bahnhofgebäudes hangaufwärts bis zur Geländesenke am Waldrand des „Rauschen“
– im Nordwesten bis zum Flurweg am Hang des „Rauschen“ bis ca. 260 m nördlich des Bahnhofsgebäudes
4.29.3 bebaute Flächen im Haslochbachtal südlich des Eisenhammers einschließlich des angrenzenden Gebietes
– im Norden bis ca. 200 m südlich der Kapellenruine
– im Nordosten nach ca. 240 m südlich der Kapellenruine ab dem Wegezwickel am Hangfuß bis an den Talrandweg und diesen nach Südosten entlang bis zur „Fabrik“
– im Osten ab dem „Schießstand“ weiter bis zum Waldweg am Hangfuß zur „Hohl“ ca. 400 m südlich des „Schießstand“, weiter bis zum Waldweg am Hangfuß und weiter bis zur Wegegabelung an der Waldspitze ca. 180 m nördlich der doppelten Hochspannungsleitung
– im Südwesten bis ca. 500 m nördlich der doppelten Hochspannungsleitung ca. 170 m östlich parallel der Staatsstraße 2316
– im Westen ab ca. 1000 m nördlich der doppelten Hochspannungsleitung bis zum Haslochbach und bis zur Staatsstraße 2316 und diese weiter entlang nach Norden
4.30.1 bebaute Ortslage von Kreuzwertheim einschließlich des nordöstlich liegenden Gebietes
– im Nordwesten bis an den Main ca. 1350 m nördlich der Kirche, bis zum Flurweg ca. 1260 m nördlich der Kirche am westlichen Maintalhang des „Heidenesel“, weiter nach Süden bis zur Kreisstraße MSP 32 ca. 600 m nördlich der Kirche, weiter bis zur Waldspitze des „Heidenesel“ ca. 860 m nordöstlich der Kirche und bis zum Waldrand des „Heidenesel“
– im Norden bis ca. 120 m südlich des Waldrandes
– im Nordosten bis zum Wittwichsbach
– im Osten bis zum Waldrand – die große Waldnische an der Rainberg-Nordostseite ausschließend
– im Südosten bis zur Staatsstraße 2315, bis zum Waldrand des Rainberges ca. 340 m nördlich des Mahnmals am „Kaffelstein“, weiter höhenlinienparallel bis ca. 200 nordwestlich des Mahnmals, bis ca. 50 m südlich des Mahnmals, höhenlinienparallel bis ca. 350 m östlich des Mahnmals und bis zum Mainufer ca. 500 m südöstlich des Mahnmals
– im Süden bis zur Naturparkgrenze,
4.30.2 bebaute Ortslagen von Röttbach, Unterwittbach und Wiebelbach einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Südosten bis zum westlichen Waldrand des „Roter Rain-Berg“ – einschließlich des Waldrandvorlandes
– im Süden von Unterwittbach bis zum Waldrand des „Eichwald“
– im Südwesten von Unterwittbach bis zum nördlichen Waldrand des nördlich der Hochspannungsleitung gelegenen Waldstückes, bis zur Staatsstraße 2315 und bis zum Sterzgraben
– im Osten von Wiebelbach bis zum Waldrand des Speyerberges – unter Ausschluß der Waldnischen und des Waldrandvorlandes
– im Süden und Westen von Wiebelbach bis zum Waldrand des Gemeindewaldes
– im Süden und Westen von Röttbach bis zum Waldrand vom Röttberg, „Stengelskopf“ und „Eichhöhe“ unter Ausschluß der Waldnischen
(daran anschließend 4.26.4),
4.31.1 bebaute Ortslagen von Trennfeld und Rettersheim einschließlich des umgebenden Gebietes
– im Norden bis zur Kreisstraße MSP 31 unter Einschluß des Schlosses Triefenstein
– im Süden bis ca. 840 m südwestlich der Kirche bis zum Flurweg nahe des Mainufers, bis zum Graben des Weidbaches südlich der Bahn und bis zum Flurweg ca. 120 m nördlich parallel zum Mainufer verlaufend
– im Südwesten von Retterseim bis zur Autobahn Frankfurt – Nürnberg und bis zum „Eichwald“
– im Westen von Rettersheim bis zum Waldrand vom „Roter Rain-Berg“
sowie (daran anschließend 4.26.4 und 4.31.3),
4.31.2 bebaute Ortslage von Homburg a. Main einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Norden bis zum südlichen Hangfuß des „Kallmuth“ ca. 270 m nördlich der Kirche
– im Osten und Südosten bis zur Naturparkgrenze
– im Süden bis zum „Mahlenweg“ ca. 420 m südlich der Kirche, bis zum Weg im Schluchtansatz am Nordhang des „Hallenknopf“ ca. 610 m südwestlich der Kirche, diesen entlang bis ca. 460 m südwestlich der Kirche und entlang des Mainufers bis ca. 900 m südwestlich der Kirche
sowie
4.31.3 bebaute Ortslage von Lengfurt einschließlich des umgebenden ortsnahen Gebietes
– im Nordwesten bis zum nördlichen Waldrand des „Hart“
– im Norden bis zur Naturparkgrenze
– im Nordosten bis zur Naturparkgrenze bis ca. 230 m östlich der Hochspannungsleitung
– im Südosten bis zum Mainufer, dieses entlang bis ca. 100 m östlich der Hochspannungsleitung
– im Süden bis zum rechtsmainischen Ufer
– im Westen bis zum Mainufer bei Main-km 216, bis zum Flurweg und weiter bis zum südlichen Waldrand des „Hart“ ca. 1140 m nordwestlich der Kirche und durch den Wald bis zum nördlichen Waldrand des „Hart“ ca. 1240 m nordwestlich der Kirche
sowie
4.31.4 östlich von Altfeld gelegenes Gebiet vor dem „Buschholz“
– im Norden, Osten und Süden bis zum Waldrand des „Buschholz“
(daran anschließend 4.26.4),
4.31.5 nordwestlich von Lengfurt gelegenes Gebiet vor dem „Hart“
– im Nordosten bis zum Waldrand des „Hart“
– im Südwesten bis zum Feldweg ca. 200 m südwestlich vom Waldrand des „Hart“ entfernt
– im Nordwesten bis ca. 120 m vom Waldrand des „Hart“ entfernt.
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