UVollzO
DE - Landesrecht Bayern

UVollzO: Neufassung der Untersuchungshaftvollzugsordnung

I.

Die Landesjustizverwaltungen haben Änderungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) vom 12. Februar 1953 (BayBSVJu IV S. 227), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 1970 (JMBl S. 164), vereinbart. Daraus ergibt sich folgende Neufassung der Untersuchungshaftvollzugsordnung:

II. 

Die Neufassung der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird für den Freistaat Bayern mit Wirkung vom 1. Januar 1977 in Kraft gesetzt.
Die Untersuchungshaftvollzugsordnung wurde durch Bekanntmachung vom 20. Dezember 2007 (JMBl 2008 S. 12) mit Wirkung vom 1. Januar 2008 für den Freistaat Bayern geändert.

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