Ausstattung von Straßen; Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten - TL-Warnleuchten 90
An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
nachrichtlich an
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
Die Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL-Warnleuchten 90), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. im Benehmen mit dem Bundesminister für Verkehr und der Bundesanstalt für Straßenwesen erarbeitet wurden, stellen eine notwendige Ergänzung der Technischen Lieferbedingungen für Absperrbaken (TL-Baken 87) dar.
Neben den Angaben zur Konstruktion von Warnleuchten und den optischen und lichttechnischen Anforderungen enthalten die TL-Warnleuchten 90 auch Prüfvorschriften für Warnleuchten.
Gemäß der Richtlinie des Rates der EG vom 28. März 1983 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (83/189/EWG), geändert durch die Richtlinie des Rates vom 22. März 1988 (88/182/EWG), wurde das Notifizierungsverfahren für die TL-Warnleuchten 90 durchgeführt.
Bei der Beschaffung von Warnleuchten sind ab sofort die TL-Warnleuchten 90 zu Grunde zu legen. Zusätzliche Einzelheiten über die Verwendung und Anbringung von Warnleuchten werden in den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) geregelt.
Spätestens mit Ablauf des Jahres 1994 sollen alle verwendeten Warnleuchten im Interesse der Verkehrssicherheit den TL-Warnleuchten 90 entsprechen.
Mehrfertigungen der TL-Warnleuchten 90 können
I. A.
Dr. Brugger
Ministerialdirektor
EAPl 631
GAPl 4332
AllMBl 1992 S. 145
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