Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel) - Ausgabe 1994 -
DE - Landesrecht Bayern

Technische Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel) - Ausgabe 1994 -

An
die Regierungen
die Autobahndirektionen
die Straßenbauämter
das Straßen- und Wasserbauamt
nachrichtlich an
die Landkreise
die Städte
die Gemeinden
Mit der 5. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) wurde bestimmt, dass Absperrgeräte voll retroreflektierend auszuführen sind. Zu den Absperrgeräten gehört auch das Zeichen 610 - Leitkegel.
Die Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel) enthalten die materialtechnischen Anforderungen an Leitkegel. Wegen der für Leitkegel nicht ausreichenden Aussagekraft der für Verkehrszeichen geltenden Prüfverfahren werden für Leitkegel besondere Prüfverfahren vorgeschrieben.
Die TL-Leitkegel sind von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Zusammenarbeit mit den Ländern und der Industrie erarbeitet worden.
Im Sinne eines schrittweisen Vorgehens wurden für die lichttechnischen Anforderungen zur Tag-/Nachtgleichheit 2 Stufen vorgesehen:
Vor dem 1. Januar 1996 gelten die Anforderungen der Stufe 1.
Nach dem 1. Januar 1996 gelten die Anforderungen der Stufe 2.
Für den Bereich der bayerischen Straßenbauverwaltung sind die Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel (TL-Leitkegel)‚ Ausgabe 1994, neben den Bundesfern-, auch für Staats- und die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen anzuwenden.
Es dürfen nur noch Leitkegel beschafft werden, die diesen Technischen Lieferbedingungen entsprechen und die ein Prüfzeugnis der BASt und eine Kennzeichnung nach Kapitel 5 erhalten haben.
Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in gleicher Weise zu verfahren.
Die Technischen Lieferbedingungen für Leitkegel können
I. A.
Dr. Brugger
Ministerialdirektor
EAPl 631
GAPl 4334
AllMBl 1995 S. 29
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