Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe 2007, Fassung 2013 TL Bitumen-StB 07/13
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Landesbaudirektion
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Vorbemerkung zur Änderung
¹Die Änderungen und Ergänzungen enthalten unter anderem Prüfungen zur Erfahrungssammlung an ausgewählten Straßenbau- und Polymermodifizierten Bitumen, die seit 2013 zentral gesammelt und statistisch ausgewertet wurden. ²Auf der Grundlage der Ergebnisse des hierzu initiierten Forschungsprojekts und der parallel stattgefundenen Präzisierung und Anpassung der zugehörigen Arbeitsanleitungen für die Prüfungen im Dynamischen Scherrheometer (DSR) sowie die Erstellung einer Arbeitsanleitung für die Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (AL BBR-Prüfung) ist es erforderlich, die Prüfmodalitäten an die neuen Erkenntnisse anzupassen.
1. Allgemeines
¹Die „Technischen Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen“, Ausgabe 2007, Fassung 2013 (TL Bitumen-StB 07/13) wurden in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) von Vertretern aus Industrie, Straßenbauverwaltung und der Wissenschaft erarbeitet. ²Die TL Bitumen-StB 07/13 enthalten Anforderungen an Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen, die bei der Herstellung von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt in Heißverarbeitung verwendet werden. ³Die Technischen Lieferbedingungen stellen die nationale Umsetzung der für Deutschland relevanten Bindemittelnormen
der DIN EN 12591 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Anforderungen an Straßenbaubitumen“ und
der DIN EN 14023 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Rahmenwerk für die Spezifikation von gebrauchsfertigen Polymermodifizierten Bitumen“
dar.
2. Anwendung
Die TL Bitumen-StB 07/13 sind bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden und künftig einschließlich der folgenden Festlegungen den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zu Grunde zu legen.
2.1 Zu Abschnitt 2.3 der TL Bitumen-StB 07/13
¹Bei Elastomermodifizierten Bitumen der Sorten 120/200-40 A, 45/80-50 A, 25/55-55 A und 10/40-65 A darf der Erweichungspunkt Ring und Kugel den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 im Lieferzustand um nicht mehr als 8 °C überschreiten. ²Elastomermodifizierte Bitumen der Sorten 25/55-55 A und 10/40-65 A, die einen höheren Modifizierungsgrad aufweisen, sind mit PmB 25/55-55 A RC und PmB 10/40-65 A RC zu kennzeichnen und können den in Tabelle 2 jeweils angegebenen unteren Grenzwert der TL Bitumen-StB 07/13 für den Erweichungspunkt Ring und Kugel im Lieferzustand auch um mehr als 8 °C überschreiten.
³Somit ergeben sich folgende Sorten und Grenzwerte:
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [°C]
120/200-40 A
40 bis 48
45/80-50 A
50 bis 58
25/55-55 A
55 bis 63
10/40-65 A
65 bis 73
40/100-65 A
≥ 65
25/55-55 A RC
≥ 55
10/40-65 A RC
≥ 65
⁴Die nachfolgenden Bindemittel müssen innerhalb einer vom Hersteller zu deklarierenden Spanne, definiert durch unteren und oberen Grenzwert für den Erweichungspunkt Ring und Kugel, liegen:
für den Erweichungspunkt
Ring und Kugel [K]
25/55-55 A RC
8
10/40-65 A RC
8
40/100-65 A
12
mit viskositätsverändernden Zusätzen
12
⁵Bei Bindemitteln, deren Deklarationsspanne des Erweichungspunktes Ring und Kugel die Temperatur 80 °C einschließen, ist der Erweichungspunkt Ring und Kugel im Glycerolbad zu bestimmen.
2.2 Zu Abschnitt 5.3 der TL Bitumen-StB 07/13
Der Abschnitt wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Bestimmungen des Verformungsverhaltens im Dynamischen Scherrheometer (DSR) sind nach der „Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) - Durchführung im Temperatursweep“ (AL DSR-Prüfung (T-Sweep)) durchzuführen.“
2.3 Zu Abschnitt 5.4 der TL Bitumen-StB 07/13
Der Absatz wird durch folgenden Absatz ersetzt:
„Das Verhalten bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR) ist nach der „Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR)“ (AL BBR-Prüfung) zu bestimmen.“
2.4 Zu Abschnitt 5.5 der TL Bitumen-StB 07/13
¹Im Abschnitt 5.5 „Prüfungen im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit“ wird die Tabelle 5 durch die nachfolgende Tabelle 5 ersetzt.
²Die Prüfergebnisse der in der Tabelle 5 genannten Prüfungen sind für eine zentrale Auswertung unter https://bitumen.gbbmvi.bund.de zur Verfügung zu stellen.
³Tabelle 5: Quartalsweise Prüfungen an Straßenbaubitumen und Polymermodifizierten Bitumen
frisch
nach RTFOT (DIN EN 12607-1)
nach RTFOT plus PAV
Penetration bei 25 °C
DIN EN 1426
X
X
X
Erweichungspunkt Ring und Kugel
DIN EN 1427
X
X
X
Verformungsverhalten im Dynamischen Scherrheometer (DSR)
AL DSR-Prüfung
(T-Sweep)
X
X
X
Verhalten bei tiefen Temperaturen – Biegebalkenrheometer (BBR)
AL BBR-Prüfung
X
-
X
⁴Alle im Abschnitt 5.5 aufgeführten Prüfungen sind analog zum bisherigen Vorgehen auch für die Polymermodifizierten Bitumen 25/55-55 A RC und 10/40-65 A RC durchzuführen.
2.5 Zu Anhang B der TL Bitumen-StB 07/13
Im Anhang B „Technische Regelwerke“ sind in der Auflistung folgende Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen:
DIN
DIN EN 14770
Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Bestimmung des komplexen Schwermoduls und des Phasenwinkels Dynamisches Scherrheometer (DSR)
DIN EN 14771
Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel – Bestimmung der Biegekriechsteifigkeit –
FGSV
AL BBR-Prüfung
Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln bei tiefen Temperaturen im Biegebalkenrheometer (BBR) (FGSV 715)
AL MSCR-Prüfung (DSR)
AL DSR-Prüfung (T-Sweep)
Arbeitsanleitung zur Bestimmung des Verformungsverhaltens von Bitumen und bitumenhaltigen Bindemitteln im Dynamischen Scherrheometer (DSR) – Durchführung im Temperatursweep (FGSV 722) der MSCR-Prüfung (Multiple Stress Creep and Recovery Test (FGSV 723)
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
¹Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2020 in Kraft. ²Mit Ablauf des 17. Mai 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 29. August 2016 (AllMBl. 2016, S. 2115) außer Kraft.
4. Bezugsmöglichkeit
Die TL Bitumen-StB 07/13 können unter der FGSV-Nr. 794 bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Brigitta Brunner
Ministerialdirektorin
Anlagen
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